IFRS-Update Q1-2026

IFRS-Update Q1-2026

IFRS-Update Q1-2026

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 31. März 2026 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2026 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Standards 2026   
 Verlaut-
barung
IASB
Geneh-
migung
EU
Inkraft-
treten
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 1118.07.202409.07.202501.01.2026
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 718.12.202430.06.202501.01.2026
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 730.05.202427.05.202501.01.2026

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorbehaltlich ihrer Übernahme durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 31. März 2026):

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2027)   
 

Verlaut-barung
IASB

Geneh-
migung
EU
Inkraft-
treten
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss09.04.2024ausstehend01.01.2027
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben09.05.2024ausstehend01.01.2027
Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben21.08.2025ausstehend01.01.2027
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung13.11.2025ausstehend01.01.2027

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf unseren Webcast, den Sie durch klicken des Links direkt abrufen können.

Die Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen betreffen die Umrechnungsverfahren für Unternehmen, die ihren Abschluss in einer hyperinflationären Währung darstellen. Die Neuregelungen kommen bei der Umrechnung der Erträge sowie der Finanzlage von Unternehmen, deren Berichtswährung hyperinflationär ist (auch wenn die funktionale Währung nicht hyperinflationär ist) sowie bei ausländischen Geschäftsbetrieben, deren funktionale Währung nicht hyperinflationär ist. Das geänderte Umrechnungsverfahren ist klar strukturiert und einheitlich anwendbar.

IASB-Arbeitsprogramm

Das IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Das IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Zu diesem Zweck unterhält das IASB ein umfassendes Arbeitsprogramm („Work Plan“), das im Rahmen der Agenda Consultation regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 31. März 2026 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):

StandardsetzungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Equity-MethodeEntscheidung der ProjektrichtungJuni 2026IAS 28
Preisregulierte TätigkeitenIFRS Rechnungslegungs-StandardMai 2026IFRS 14
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und ImpairmentEntscheidung der ProjektrichtungH2 2026IFRS 3
IAS 36
Bewertung zu fortgeführten AnschaffungskostenEntwurfH2 2026IFRS 9
Finanzinstrumente mit EigenkapitalcharakterFinale Änderungen2027

Conceptual Framework
IAS 32
IFRS 7

Risikominderung in der BilanzierungRückmeldung zum EntwurfH2 2026IFRS 9
Kapitalflussrechnung und verwandte ThemenEntwurf2027IAS 7

Kapitalflussrechnung und verwandte Themen

Am 27. Januar 2026 hat das IASB beschlossen, dieses Projekt aus dem Forschungsprogramm in den Standardsetzungs‑Arbeitsplan zu übernehmen. Ziel ist es, mögliche Ansätze zur Verbesserung der Vorschriften von IAS 7 Kapitalflussrechnung zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf:

  • die Aufgliederung von Cashflow‑Informationen,
  • die Berichterstattung über nicht zahlungswirksame Transaktionen,
  • die Transparenz von Cashflow‑Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert sind, sowie
  • die einheitliche Klassifizierung von Cashflows und die Definition liquider Mittel.

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):

WartungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Rückstellungen – Gezielte VerbesserungenEntscheidung der ProjektrichtungJuni 2026

Conceptual Framework,
IAS 37,
IFRIC 21,      IFRIC 6

Anpassungen an der Fair Value OptionRückmeldung zum EntwurfMai 2026IAS 28

Anwendungsfragen

Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):

AnwendungsfragenNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Klassifizierung einer Fremdwährungsdifferenz aus einer konzerninternen monetären Verbindlichkeit (oder einem Vermögenswert)Vorläufige Agenda-EntscheidungMärz 2026IFRS 18,
IFRS 10,
IAS 21
Wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung Vorläufige Agenda-EntscheidungMärz 2026IFRS 16
Beurteilung der Hauptgeschäftstätigkeit für die Zwecke des Einzelabschlusses eines MutterunternehmensAgenda EntscheidungApril 2026IFRS 18  
Klassifizierung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten zur Steuerung von FremdwährungsrisikenAgenda EntscheidungApril 2026IFRS 18
Ausgewogene Darstellung und Einhaltung der IFRS-RechnungslegungsstandardsAgenda EntscheidungApril 2026IFRS 18
Darstellung von sonstigen Steuern und Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern sindAgenda EntscheidungMai 2026IFRS 18
Umfang der Verpflichtung zur Angabe von Aufwendungen nach ihrer ArtAgenda EntscheidungApril 2026IFRS 18
Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18Agenda EntscheidungMai 2026IFRS 18
Beurteilung Kontrolle eines Fonds mit einem einzigen InvestorEntscheidung der ProjektrichtungJuni 2026IFRS 10
Neubewertung der KontrolleVorläufige Agenda-EntscheidungQ3 2026IFRS 10

Im IFRIC Update März 2026 wurden sechs neuen Agenda-Entscheidungen veröffentlicht, welche in oben angeführter Tabelle ersichtlich sind. Diese betreffen ausschließlich Einzelfragen zur Anwendung von IFRS 18.

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):

ForschungsprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 LeasingverhältnisseProjektzusammenfassung und FeedbackH2 2026IFRS 16
Immaterielle VermögenswerteEntscheidung der Projekt-richtungH2 2026IAS 38
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 9 – Hedge AccountingInformationsanfrageQ3 2026IFRS 9,      IFRS 7

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Die Taxonomieprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):

TaxonomieprojekteNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
IFRS Accounting Taxonomie Update – Generelle VerbesserungenVorschlag IFRS Taxonomie UpdateJuni 2026 
IFRS Accounting Taxonomie Update – Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, Umrechnung in eine hyperinflationäre Berichtswährung sowie Änderungen an IFRS 19Vorschlag IFRS Taxonomie UpdateH2 2026IAS 21,      IFRS 19

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2026  
ArtDokumentProjektBeschlussErst-anwendung
ÜberarbeitungAFRAC 11Umweltschutzrückstellungen (UGB)11.06.202501.01.2026

Die überarbeitete im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem Artikel im TPA-Journal 02/2025.

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Arbeitsprogramm

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):

Arbeitsprogramm   
ArtDokumentProjektNächster MeilensteinDatum
ÜberarbeitungAFRAC 4Dividendenaktivierung im Rahmen des Improvement Projects (UGB)Entwurf StellungnahmeQ3 2026
ÜberarbeitungAFRAC 9Lageberichterstattung (UGB)Entwurf StellungnahmeQ3 2026
ÜberarbeitungAFRAC 6 Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)Entwurf StellungnahmeQ2 2026
ÜberarbeitungAFRAC 16Wertaufhellung und Wertbegründung im Rahmen des Improvement Projects (UGB)Entwurf StellungnahmeQ3 2026
ÜberarbeitungAFRAC 24Beteiligungsbewertung (UGB)StellungnahmeQ2 2026
ÜberarbeitungAFRAC 14Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)Entwurf StellungnahmeQ3 2026
ÜberarbeitungAFRAC 15Derivate und SicherungsbeziehungenEntwurf StellungnahmeQ3 2026

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