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27. April 2026
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IFRS-Update Q1-2026
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 31. März 2026 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2026 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
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EFRAG-Endorsement-Status
Erstmalig anzuwendende Standards
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Standards 2026 | |||
| Verlaut- barung IASB | Geneh- migung EU | Inkraft- treten | |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 | 18.07.2024 | 09.07.2025 | 01.01.2026 |
| Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 18.12.2024 | 30.06.2025 | 01.01.2026 |
| Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 30.05.2024 | 27.05.2025 | 01.01.2026 |
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.
Zukünftig anzuwendende Standards
Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorbehaltlich ihrer Übernahme durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 31. März 2026):
| Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2027) | |||
Verlaut-barung | Geneh- migung EU | Inkraft- treten | |
| IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
| IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 09.05.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
| Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 21.08.2025 | ausstehend | 01.01.2027 |
| Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung | 13.11.2025 | ausstehend | 01.01.2027 |
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf unseren Webcast, den Sie durch klicken des Links direkt abrufen können.
Die Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen betreffen die Umrechnungsverfahren für Unternehmen, die ihren Abschluss in einer hyperinflationären Währung darstellen. Die Neuregelungen kommen bei der Umrechnung der Erträge sowie der Finanzlage von Unternehmen, deren Berichtswährung hyperinflationär ist (auch wenn die funktionale Währung nicht hyperinflationär ist) sowie bei ausländischen Geschäftsbetrieben, deren funktionale Währung nicht hyperinflationär ist. Das geänderte Umrechnungsverfahren ist klar strukturiert und einheitlich anwendbar.
IASB-Arbeitsprogramm
Das IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Das IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Zu diesem Zweck unterhält das IASB ein umfassendes Arbeitsprogramm („Work Plan“), das im Rahmen der Agenda Consultation regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.
Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 31. März 2026 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.
Standardsetzungsprojekte
Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):
| Standardsetzungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
| Equity-Methode | Entscheidung der Projektrichtung | Juni 2026 | IAS 28 |
| Preisregulierte Tätigkeiten | IFRS Rechnungslegungs-Standard | Mai 2026 | IFRS 14 |
| Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment | Entscheidung der Projektrichtung | H2 2026 | IFRS 3 IAS 36 |
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | Entwurf | H2 2026 | IFRS 9 |
| Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter | Finale Änderungen | 2027 | Conceptual Framework |
| Risikominderung in der Bilanzierung | Rückmeldung zum Entwurf | H2 2026 | IFRS 9 |
| Kapitalflussrechnung und verwandte Themen | Entwurf | 2027 | IAS 7 |
Kapitalflussrechnung und verwandte Themen
Am 27. Januar 2026 hat das IASB beschlossen, dieses Projekt aus dem Forschungsprogramm in den Standardsetzungs‑Arbeitsplan zu übernehmen. Ziel ist es, mögliche Ansätze zur Verbesserung der Vorschriften von IAS 7 Kapitalflussrechnung zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf:
- die Aufgliederung von Cashflow‑Informationen,
- die Berichterstattung über nicht zahlungswirksame Transaktionen,
- die Transparenz von Cashflow‑Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert sind, sowie
- die einheitliche Klassifizierung von Cashflows und die Definition liquider Mittel.
Wartungsprojekte
Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):
| Wartungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
| Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen | Entscheidung der Projektrichtung | Juni 2026 | Conceptual Framework, |
| Anpassungen an der Fair Value Option | Rückmeldung zum Entwurf | Mai 2026 | IAS 28 |
Anwendungsfragen
Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.
Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):
| Anwendungsfragen | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
| Klassifizierung einer Fremdwährungsdifferenz aus einer konzerninternen monetären Verbindlichkeit (oder einem Vermögenswert) | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18, IFRS 10, IAS 21 |
| Wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 16 |
| Beurteilung der Hauptgeschäftstätigkeit für die Zwecke des Einzelabschlusses eines Mutterunternehmens | Agenda Entscheidung | April 2026 | IFRS 18 |
| Klassifizierung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten zur Steuerung von Fremdwährungsrisiken | Agenda Entscheidung | April 2026 | IFRS 18 |
| Ausgewogene Darstellung und Einhaltung der IFRS-Rechnungslegungsstandards | Agenda Entscheidung | April 2026 | IFRS 18 |
| Darstellung von sonstigen Steuern und Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern sind | Agenda Entscheidung | Mai 2026 | IFRS 18 |
| Umfang der Verpflichtung zur Angabe von Aufwendungen nach ihrer Art | Agenda Entscheidung | April 2026 | IFRS 18 |
| Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18 | Agenda Entscheidung | Mai 2026 | IFRS 18 |
| Beurteilung Kontrolle eines Fonds mit einem einzigen Investor | Entscheidung der Projektrichtung | Juni 2026 | IFRS 10 |
| Neubewertung der Kontrolle | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q3 2026 | IFRS 10 |
Im IFRIC Update März 2026 wurden sechs neuen Agenda-Entscheidungen veröffentlicht, welche in oben angeführter Tabelle ersichtlich sind. Diese betreffen ausschließlich Einzelfragen zur Anwendung von IFRS 18.
Forschungsprojekte
Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.
Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):
| Forschungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
| Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse | Projektzusammenfassung und Feedback | H2 2026 | IFRS 16 |
| Immaterielle Vermögenswerte | Entscheidung der Projekt-richtung | H2 2026 | IAS 38 |
| Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 9 – Hedge Accounting | Informationsanfrage | Q3 2026 | IFRS 9, IFRS 7 |
Taxonomie-Projekte
Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.
Die Taxonomieprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):
| Taxonomieprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
| IFRS Accounting Taxonomie Update – Generelle Verbesserungen | Vorschlag IFRS Taxonomie Update | Juni 2026 | |
| IFRS Accounting Taxonomie Update – Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, Umrechnung in eine hyperinflationäre Berichtswährung sowie Änderungen an IFRS 19 | Vorschlag IFRS Taxonomie Update | H2 2026 | IAS 21, IFRS 19 |
AFRAC-Arbeitsprogramm
Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC.
Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2026 | ||||
| Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erst-anwendung |
| Überarbeitung | AFRAC 11 | Umweltschutzrückstellungen (UGB) | 11.06.2025 | 01.01.2026 |
Die überarbeitete im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem Artikel im TPA-Journal 02/2025.
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Arbeitsprogramm
Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 31. März 2026):
| Arbeitsprogramm | ||||
| Art | Dokument | Projekt | Nächster Meilenstein | Datum |
| Überarbeitung | AFRAC 4 | Dividendenaktivierung im Rahmen des Improvement Projects (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 9 | Lageberichterstattung (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 6 | Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q2 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 16 | Wertaufhellung und Wertbegründung im Rahmen des Improvement Projects (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 24 | Beteiligungsbewertung (UGB) | Stellungnahme | Q2 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 14 | Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 15 | Derivate und Sicherungsbeziehungen | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |