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Restrukturierungs- und Sanierungsberatung

Restrukturierungs- und Sanierungsberatung

TPA unterstützt bei Restrukturierung und Sanierung, um Unternehmen in wirtschaftlichen Krisenzeiten effizient zu neuer Stärke zu führen.

Sanierung und Restrukturierung

Wieder auf Kurs kommen - Wir unterstützen Sie bei der Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens

In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen ist eine Neuausrichtung, Sanierung und Restrukturierung des Unternehmens oft unvermeidlich, wobei eine professionelle Unterstützung bei diesen oftmals neuen Herausforderungen von entscheidender Bedeutung ist. Unsere erfahrenen TPA-Experten unterstützen Sie in wirtschaftlich turbulenten Zeiten mit maßgeschneiderten Konzepten, die auch unter Zeitdruck effizient umsetzbar sind, um Ihre finanzielle Lage zu verbessern, betriebliche Effizienz zu steigern und langfristigen Erfolg sicherzustellen.

Was ist eine Restrukturierung?

Eine Restrukturierung bezeichnet einen Prozess, bei dem ein Unternehmen grundlegende Veränderungen in Ihrer Struktur, Organisation oder Geschäftstätigkeit vornimmt, um ihre Effizienz zu steigern oder finanzielle Herausforderungen zu bewältigen. Sie kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise Umstrukturierungen oder präventive Maßnahmen zur Vermeidung drohender Insolvenzen. Das Insolvenzrecht legt klare Regeln für den Ablauf solcher Restrukturierungen fest, insbesondere um die Interessen der Gläubiger zu schützen. Unternehmen, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, setzen häufig auf präventive Restrukturierungen, um Probleme frühzeitig anzugehen und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Unsere Leistungen für Sie

  • Analyse der Krisen- bzw Verlustursachen sowie Vorschläge zur Performanceverbesserung
  • Erstellung von Fortbestehensprognosen und Planungsrechnungen des Unternehmens
  • Beratung und Unterstützung bei der finanziellen und operativen Restrukturierung
  • Erstellung und Beratung von Sanierungskonzepten
    • Erstellung und Überprüfung eines Sanierungsplans
    • Begleitung und Kontrolle der Umsetzung von festgelegten Sanierungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Liquiditäts- und Cash-Flow-Planung sowie Umfinanzierung
    • Status-Quo Analyse, kurz- und mittelfristiger Liquiditätsbedarf
    • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Bankverhandlungen
    • Suche von Investoren für langfristigen Fortbestand (Finanzinvestor, strategischer Investor)
    • Accelerated M&A (Beschleunigte M&A Transaktionen mit verkürzter Prozessdauer und Inkludierung von Finanzierungspartnern)
  • Insolvenznahe Beratung
  • Begleitung im Rahmen der Verhandlungen mit Kapitalgebern und Investoren

Auch für spezielle steuerliche Fragestellungen im Bereich der Sanierungs- und Finanzierungsberatung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Im Falle einer grenzüberschreitenden Tätigkeit erbringen wir unsere umfassenden Beratungsleistungen gerne gemeinsam mit unseren Kollegen von Bakertilly.

Sie interessieren sich für unsere weiteren Services? Hier geht’s zur Übersicht: Steuerberatung

Ist ihr Unternehmen wirklich in der Krise?

Unsere wichtigsten Werkzeuge sind nicht Rechenstifte, Tabellen und die neuesten Technologien, sondern ein genauer Blick, ein feines Gehör, der richtige Riecher und ein ehrliches Gespräch. So helfen Ihnen unsere Experten mit standardisierten Tools herauszufinden, ob ihr Unternehmen wirklich in der Krise steckt und wie es am besten finanziell stabilisiert werden kann.

Ihr Unternehmen weist negatives Eigenkapital in der Bilanz im Jahresabschluss auf? Jetzt sollten Geschäftsführer rasch handeln, damit wirtschaftlicher Schaden oder auch Haftungsfolgen vermieden werden können.

Alles, was Sie über negatives Eigenkapital im Jahresabschluss wissen müssen​

Negatives Eigenkapital liegt gem § 225 Abs 1 UGB vor, wenn das Eigenkapital eines Unternehmens durch Verluste aufgebraucht ist. Liegt eine derartige „buchmäßige“ Überschuldung vor, ist im Anhang zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt, die den Geschäftsführer zu einer Insolvenzantragsstellung verpflichten würde.

Detaillierte Informationen über negatives Eigenkapital im Jahresabschluss finden Sie hier.

Im Fall einer „buchmäßigen“ Überschuldung bzw Zahlungsunfähigkeit ist anhand einer „Überschuldungsbilanz“ zu Liquidationswerten und/oder einer „Fortbestehungsprognose“ zu prüfen, ob es sich dabei auch um eine insolvenzrechtliche Überschuldung handelt. Dabei besteht keine spezifische Reihenfolge, mit welcher der beiden Prüfschritte zuerst begonnen werden soll, weshalb bei positivem Ergebnis auch einer der beiden Prüfschritte bereits ausreicht. Im Rahmen einer Fortbestehensprognose wird die Zahlungs- und Überlebensfähigkeit eines Unternehmens evaluiert.

Soweit die Insolvenz des Unternehmens wahrscheinlich ist, besteht für Unternehmer mit der Juli 2021 in Kraft getretenen Restrukturierungsordnung (ReO) auch die Möglichkeit die Einleitung eines Restrukturierungsverfahren zu beantragen. Detaillierte Informationen zur Restrukturierungsordnung finden Sie hier.

 

Eine insolvenzrechtliche Überschuldung und damit ein „real“ negatives Eigenkapital liegt vor, wenn sowohl die Überschuldungsbilanz als auch die Fortbestehungsprognose negativ ausfallen. In einem solchen Fall ist der Geschäftsführer verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 60 Tage nach Eintritt des Insolvenztatbestandes, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Ein Sanierungsplan bietet Schuldnern im Insolvenzverfahren die Möglichkeit mit Gläubigern einen Ausgleich zu erzielen. Ein Antrag auf Abschluss eines Sanierungsplans kann bereits mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, wobei mit dem Sanierungsplan auf einen teilweisen Schuldnachlass und eine Stundung abgezielt wird.

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