Geplante Vereinfachungen und neue Regeln für Unternehmen – EU-Steuerpaket („Tax Omnibus“)

Geplante Vereinfachungen und neue Regeln für Unternehmen – EU-Steuerpaket („Tax Omnibus“)

Geplante Vereinfachungen und neue Regeln für Unternehmen – EU-Steuerpaket („Tax Omnibus“)

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für ein umfassendes Steuerpaket vorgelegt. Ziel ist es, bestehende EU-Steuerrichtlinien zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig Investitionen – insbesondere in Forschung und Entwicklung – zu fördern.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

Neue steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E)

Erstmals soll eine EU-weite Mindestnorm für die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmter F&E-Investitionen eingeführt werden. Geplant ist insbesondere:

  • Investitionen in Maschinen, Anlagen und andere bewegliche Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für Forschung und Entwicklung genutzt werden, sollen steuerlich begünstigt werden.
  • Die Kosten können entweder sofort oder innerhalb von vier weiteren Steuerjahren abgesetzt werden.
  • Die begünstigten Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei Jahre ausschließlich für F&E-Zwecke genutzt werden.
  • Bei einem Verkauf oder einer anderweitigen Übertragung der Wirtschaftsgüter sind entsprechende steuerliche Korrekturen vorgesehen.


Das klare Ziel ist, Investitionen in Innovation und Forschung innerhalb der EU zu fördern.

Änderungen bei der Zinsschranke (ATAD)

Die EU-Zinsschranke begrenzt derzeit den steuerlichen Abzug von Fremdkapitalzinsen, wobei die Umsetzung innerhalb der EU höchst divers ist.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Die Begrenzung auf 30 % des steuerlichen EBITDA soll EU-weit verpflichtend werden.
  • Der Freibetrag von EUR 3 Mio. soll für alle Mitgliedstaaten verpflichtend gelten und künftig inflationsangepasst werden.
  • Bestimmte risikoarme Bank- und Drittfinanzierungen sollen künftig von der Zinsschranke ausgenommen werden.
  • Unternehmen sollen Zinsen vollständig abziehen können, wenn ihr EBITDA gegenüber dem Vorjahr um mindestens 50 % eingebrochen ist.
  • Die bisherigen Ausnahmen für Infrastrukturprojekte sollen erweitert werden, insbesondere für Projekte mit öffentlichem Nutzen sowie bestimmte Verteidigungsinvestitionen.

Anpassung der allgemeinen Missbrauchsregel (GAAR)

Die allgemeine Missbrauchsvermeidungsvorschrift soll ausdrücklich für alle direkten Unternehmenssteuern gelten. Dies umfasst künftig auch:

  • Quellensteuern,
  • Ergänzungssteuern nach Pillar Two (Mindestbesteuerung).

 

Damit soll klargestellt werden, dass künstliche Gestaltungen zur Erlangung steuerlicher Vorteile auch in diesen Bereichen bekämpft werden können.

Verschärfung und Vereinfachung der CFC-Regeln

Die Regeln für niedrig besteuerte ausländische Tochtergesellschaften („Controlled Foreign Companies“ – CFC) – das sind Tochtergesellschaften, die überwiegend bestimmte Passiveinkünfte erzielen – sollen überarbeitet werden.

Wesentliche Änderungen:

  • Künftig soll innerhalb der EU nur noch ein Modell von CFC Rules zulässig sein, das gezielt bestimmte passive Einkünfte erfasst.
  • Erfasst werden insbesondere:
    • Zinsen,
    • Lizenzgebühren,
    • Dividenden,
    • Finanzierungs- und Leasingeinkünfte,
    • bestimmte Versicherungs- und Bankeinkünfte.
  • Für kleinere Unternehmensgruppen und KMU sind Erleichterungen vorgesehen.
  • Für Gruppen, die bereits unter die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) fallen, sollen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich sein.

Wegfall bestimmter Hybrid-Mismatch-Regeln

Die Hybrid Mismatch Regeln zählen zu den komplexesten steuerlichen Anti-Missbrauchsvorschriften und beziehen sich auf hybride Strukturen wie beispielsweise Profit Participation Loans.

Die sogenannten „Imported Mismatch Rules“ sollen abgeschafft werden.

Dadurch würden die Vorschriften zu hybriden Gestaltungen vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für international tätige Unternehmen sinken.

Änderungen bei der Mutter-Tochter-Richtlinie

Die Richtlinie soll grenzüberschreitende Gewinnausschüttungen innerhalb der EU weiter erleichtern.

Geplante Neuerungen:

  • Die bisher erforderliche Mindestbeteiligung von 10 % soll entfallen.
  • Quellensteuerbefreiungen könnten künftig unabhängig von der Beteiligungshöhe gelten.
  • Pensionsfonds sollen leichter von den Vorteilen der Richtlinie profitieren können.
  • Vorabgenehmigungen für Quellensteuerbefreiungen sollen weitgehend wegfallen.
  • Zu viel einbehaltene Quellensteuer soll innerhalb eines Jahres rückerstattet werden müssen.

 

Praktische Folge: Vereinfachungen für grenzüberschreitende Dividendenzahlungen innerhalb der EU.

Modernisierung der Fusionsrichtlinie

Die EU-Regeln für steuerneutrale Umstrukturierungen sollen erweitert werden.

Neu erfasst werden sollen unter anderem:

  • bestimmte vereinfachte Verschmelzungen,
  • Abspaltungen,
  • grenzüberschreitende Rechtsformwechsel.

 

Dadurch könnten Unternehmen Umstrukturierungen innerhalb der EU künftig einfacher steuerneutral durchführen.

Änderungen bei der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie

Die EU Zins-/Lizenzrichtlinie befreit unter gewissen Voraussetzungen Lizenz- und Zinszahlungen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb der EU von Quellensteuern. Auch hier soll die bisherige Mindestbeteiligung von 25 % entfallen.

Weitere geplante Maßnahmen:

  • Ausweitung der Quellensteuerbefreiung auf mehr konzerninterne Zahlungen innerhalb der EU.
  • Vereinfachte Verfahren durch Wegfall von Vorabgenehmigungen.
  • Neue Schutzmechanismen gegen doppelte Nichtbesteuerung.
  • Besondere Regelungen für Konzerne, die bereits Pillar-Two-Regeln unterliegen.

Verbesserungen bei steuerlichen Streitbeilegungsverfahren

Die EU möchte Verfahren zur Vermeidung von Doppelbesteuerung effizienter gestalten.

Geplant sind unter anderem:

  • Klarstellungen, wer als „betroffene Person“ gilt,
  • Erleichterungen bei Verfahren mit mehreren Konzerngesellschaften,
  • flexiblere Fristen für die Einreichung von Beschwerden.

 

Dadurch sollen Streitigkeiten zwischen Steuerverwaltungen schneller gelöst werden können.

Anpassungen an der FASTER-Richtlinie

Die FASTER-Richtlinie soll Quellensteuerentlastungen für Investoren vereinfachen und beschleunigen.

Künftig soll sichergestellt werden, dass auch die geplanten Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie durch die FASTER-Verfahren unterstützt werden.

Fazit

Der Richtlinienvorschlag enthält sowohl steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen als auch gezielte Anti-Missbrauchsmaßnahmen. Besonders relevant für international tätige Unternehmensgruppen sind:

  • die geplante F&E-Förderung,
  • die Änderungen bei der Zinsschranke,
  • die Abschaffung von Beteiligungsgrenzen bei Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen innerhalb der EU,
  • die Anpassungen an die Pillar-Two-Regelungen,
  • sowie die Vereinfachung von Quellensteuer- und Streitbeilegungsverfahren.

 

Der Vorschlag befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Änderungen im weiteren Verlauf sind daher möglich.

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