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29. Juli 2026
Lesezeit: 12
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IFRS-Update Q2-2026
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30. Juni 2026 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2026 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
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EFRAG-Endorsement-Status
Erstmalig anzuwendende Standards
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Standards 2026 | |||
|---|---|---|---|
| Standard |
Verlautbarung IASB |
Genehmigung EU |
Inkrafttreten |
| Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 | 18.07.2024 | 09.07.2025 | 01.01.2026 |
| Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 18.12.2024 | 30.06.2025 | 01.01.2026 |
| Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 30.05.2024 | 27.05.2025 | 01.01.2026 |
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.
Zukünftig anzuwendende Standards
Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorbehaltlich ihrer Übernahme durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 30. Juni 2026):
| Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2027) | |||
|---|---|---|---|
| Standard |
Verlautbarung IASB |
Genehmigung EU |
Inkrafttreten |
| IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2024 | 13.02.2026 | 01.01.2027 |
| IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 09.05.2024 | ausstehend* | 01.01.2027 |
| Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 21.08.2025 | ausstehend* | 01.01.2027 |
| Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung | 13.11.2025 | ausstehend | 01.01.2027 |
| IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten | 27.05.2026 | ausstehend | 01.01.2029 |
| *EU-Endorsement für Q3/Q4 2026 erwartet. | |||
Die Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen betreffen die Einführung eines einheitlichen Umrechnungsverfahrens für Fälle, in denen die Darstellungswährung hyperinflationär ist, die funktionale Währung jedoch nicht. Darüber hinaus werden die Umrechnungsvorschriften für ausländische Geschäftsbetriebe ergänzt.
Zur Unterstützung bei Anwendungsfragen im Rahmen von IFRS 18 hat TPA eine Webcastreihe gestartet. Die ersten vier Webcasts sind bereits auf der TPA-Webseite verfügbar:
IASB-Arbeitsprogramm
Standardsetzungsprojekte
Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):
| Standardsetzungsprojekte | Nächster Meilenstein |
Erwartetes Datum |
Relevante Standards |
|---|---|---|---|
| Equity-Methode | Finale Änderungen | H1 2027 | IAS 28 |
| Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment | Entscheidung der Projektrichtung | H2 2026 |
IFRS 3 IAS 36 |
| Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | Entwurf | 2027 | IFRS 9 |
| Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter | Finale Änderungen | 2027 |
Conceptual Framework IAS 32 IFRS 9 |
| Risikominderung in der Bilanzierung | Rückmeldung zum Entwurf | H1 2027 | IFRS 9 |
| Kapitalflussrechnung und verwandte Themen | Entwurf | 2027 | IAS 7 |
Preisregulierte Tätigkeiten
Das IASB hat am 27. Mai 2026 IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten veröffentlicht. Der Standard richtet sich insbesondere an Unternehmen in regulierten Branchen wie der Energie-, Wasser- oder Gasversorgung und führt erstmals ein einheitliches Bilanzierungsmodell für preisregulierte Tätigkeiten ein. Im Mittelpunkt steht die Erfassung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Verbindlichkeiten, die aus zeitlichen Unterschieden zwischen der regulatorisch zulässigen Vergütung und den nach IFRS erfassten Erträgen und Aufwendungen entstehen. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen preisregulierter Tätigkeiten transparenter dargestellt und die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung verbessert werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zu IFRS 20.
Kapitalflussrechnung und verwandte Themen
Am 27. Januar 2026 hat das IASB beschlossen, dieses Projekt aus dem Forschungsprogramm in den Standardsetzungs‑Arbeitsplan aufzunehmen. Ziel ist es, mögliche Ansätze zur Verbesserung der Vorschriften von IAS 7 Kapitalflussrechnung zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf:
- die Aufgliederung von Cashflow‑Informationen,
- die Berichterstattung über nicht zahlungswirksame Transaktionen,
- die Transparenz von Cashflow‑Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert sind, sowie
- die einheitliche Klassifizierung von Cashflows und die Definition liquider Mittel.
Im Juni 2026 wurden bereits erste vorläufige Entscheidungen zur Klassifizierung von Derivaten und staatlichen Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung getroffen.
Wartungsprojekte
Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):
| Wartungsprojekte | Nächster Meilenstein |
Erwartetes Datum |
Relevante Standards |
|---|---|---|---|
| Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen | Finale Änderungen | H1 2027 |
Conceptual Framework IAS 37 IFRIC 21 IFRIC 6 |
| IFRS für KMU – Konsolidierungsausnahme | Rückmeldung zum Entwurf | Q4 2026 | IFRS for SMEs |
| Darstellung von sonstigen Steuern und Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern sind | Entscheidung der Projektrichtung | Juni 2026 | IFRS 18 |
Anpassungen an der Fair Value Option in IAS 28
Die im Juni 2026 vom IASB veröffentlichten Änderungen an IAS 28 stellen klar, welche Unternehmen die Fair‑Value‑Option für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures anwenden dürfen. Konkret wurde der Begriff des „ähnlichen Unternehmens“ (sog. „similar entity“) in IAS 28 präzisiert, um künftig auch Unternehmen zu inkludieren, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Investieren in bestimmte Vermögensarten liegt. Ziel der Änderungen ist es, bestehende Auslegungsunterschiede zu beseitigen und eine konsistente Abbildung, insbesondere im Zusammenspiel mit den neuen GuV‑Klassifizierungsregeln nach IFRS 18, zu ermöglichen. Die Änderungen sind verpflichtend zeitgleich mit IFRS 18 ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden.
Anwendungsfragen
Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.
Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):
| Anwendungsfragen | Nächster Meilenstein |
Erwartetes Datum |
Relevante Standards |
|---|---|---|---|
| Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18 | Agenda-Entscheidung | Mai 2026 | IFRS 18 |
| Beurteilung Kontrolle eines Fonds mit einem einzigen Investor | Entscheidung der Projektrichtung | Q4 2026 | IFRS 10 |
| Neubewertung der Kontrolle | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q3 2026 | IFRS 10 |
| Beurteilung der Hauptgeschäftstätigkeiten eines Hersteller-Leasinggebers | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
| Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
| Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen, wenn ein Unternehmen Finanzierung von Kunden als Hauptgeschäftstätigkeit betreibt | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
| Bezeichnung von Zwischensummen | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
| MPMs – hypothetische Erträge und Aufwendungen | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
| MPMs – öffentliche Kommunikation | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
| Darstellung der betrieblichen Aufwendungen | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Q4 2026 | IFRS 18 |
Forschungsprojekte
Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.
Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):
| Forschungsprojekte | Nächster Meilenstein |
Erwartetes Datum |
Relevante Standards |
|---|---|---|---|
| Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse | Projektzusammenfassung und Feedback | Q4 2026 | IFRS 16 |
| Immaterielle Vermögenswerte | Entscheidung der Projektrichtung | H2 2026 | IAS 38 |
| Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 9 – Hedge Accounting | Informationsanfrage | Q3 2026 |
IFRS 9 IFRS 7 |
Taxonomie-Projekte
Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.
Die Taxonomieprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):
| Taxonomieprojekte | Nächster Meilenstein |
Erwartetes Datum |
Relevante Standards |
|---|---|---|---|
| IFRS Accounting Taxonomie Update – Generelle Verbesserungen | Vorschlag IFRS Taxonomie Update | September 2026 |
|
| IFRS Accounting Taxonomie Update – Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, Umrechnung in eine hyperinflationäre Berichtswährung sowie Änderungen an IFRS 19 | Vorschlag IFRS Taxonomie Update | H2 2026 |
IAS 21 IFRS 19 |
AFRAC-Arbeitsprogramm
Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC.
Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2026 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erst- anwendung |
| Überarbeitung | AFRAC 11 | Umweltschutzrückstellungen (UGB) | 11.06.2025 | 01.01.2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 24 | Beteiligungsbewertung (UGB) im Rahmen des Improvement Projects | 29.04.2026 | 01.01.2026 |
Die im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem Artikel im TPA-Journal 02/2025.
Das AFRAC veröffentlichte im April 2026 eine überarbeitete Version der Stellungnahme AFRAC 24 Beteiligungsbewertung. Im Rahmen der Überarbeitung erfolgte die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe in Kapitel 5 sowie die Streichung des Anhangs.
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Arbeitsprogramm
Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):
| Arbeitsprogramm | ||||
|---|---|---|---|---|
| Art | Dokument | Projekt | Nächster Meilenstein |
Datum |
| Überarbeitung | AFRAC 4 | Dividendenaktivierung im Rahmen des Improvement Projects (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 9 | Lageberichterstattung (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q4 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 6 | Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) | Stellungnahme | Q4 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 16 | Wertaufhellung und Wertbegründung (UGB) im Rahmen des Improvement Projects | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Übernahme | KFS RL1 und RL10 | Stetigkeit und Einheitlichkeit im Jahres- und Konzernabschluss | Entwurf Stellungnahme | Q1 2027 |
| Überarbeitung | AFRAC 5 | Bilanzeid (BörseG) | Entwurf Stellungnahme | Q4 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 14 | Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 15 | Derivate und Sicherungsbeziehungen | Entwurf Stellungnahme | Q3 2026 |