IFRS-Update Q2-2026

IFRS-Update Q2-2026

IFRS-Update Q2-2026

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30. Juni 2026 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2026 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Advisory Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Standards 2026
Standard Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 18.07.2024 09.07.2025 01.01.2026
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 18.12.2024 30.06.2025 01.01.2026
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 30.05.2024 27.05.2025 01.01.2026

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorbehaltlich ihrer Übernahme durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 30. Juni 2026):

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2027)
Standard Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 09.04.2024 13.02.2026 01.01.2027
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 09.05.2024 ausstehend* 01.01.2027
Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 21.08.2025 ausstehend* 01.01.2027
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung 13.11.2025 ausstehend 01.01.2027
IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten 27.05.2026 ausstehend 01.01.2029
*EU-Endorsement für Q3/Q4 2026 erwartet.

Die Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen betreffen die Einführung eines einheitlichen Umrechnungsverfahrens für Fälle, in denen die Darstellungswährung hyperinflationär ist, die funktionale Währung jedoch nicht. Darüber hinaus werden die Umrechnungsvorschriften für ausländische Geschäftsbetriebe ergänzt.

Zur Unterstützung bei Anwendungsfragen im Rahmen von IFRS 18 hat TPA eine Webcastreihe gestartet. Die ersten vier Webcasts sind bereits auf der TPA-Webseite verfügbar:

IASB-Arbeitsprogramm

Das IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Das IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Zu diesem Zweck unterhält das IASB ein umfassendes Arbeitsprogramm („Work Plan“), das im Rahmen der Agenda Consultation regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 30. Juni 2026 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):

Standardsetzungsprojekte Nächster
Meilenstein
Erwartetes
Datum
Relevante
Standards
Equity-Methode Finale Änderungen H1 2027 IAS 28
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment Entscheidung der Projektrichtung H2 2026 IFRS 3
IAS 36
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Entwurf 2027 IFRS 9
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter Finale Änderungen 2027 Conceptual Framework
IAS 32
IFRS 9
Risikominderung in der Bilanzierung Rückmeldung zum Entwurf H1 2027 IFRS 9
Kapitalflussrechnung und verwandte Themen Entwurf 2027 IAS 7

Preisregulierte Tätigkeiten

Das IASB hat am 27. Mai 2026 IFRS 20 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten veröffentlicht. Der Standard richtet sich insbesondere an Unternehmen in regulierten Branchen wie der Energie-, Wasser- oder Gasversorgung und führt erstmals ein einheitliches Bilanzierungsmodell für preisregulierte Tätigkeiten ein. Im Mittelpunkt steht die Erfassung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Verbindlichkeiten, die aus zeitlichen Unterschieden zwischen der regulatorisch zulässigen Vergütung und den nach IFRS erfassten Erträgen und Aufwendungen entstehen. Dadurch sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen preisregulierter Tätigkeiten transparenter dargestellt und die Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung verbessert werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zu IFRS 20.

Kapitalflussrechnung und verwandte Themen

Am 27. Januar 2026 hat das IASB beschlossen, dieses Projekt aus dem Forschungsprogramm in den Standardsetzungs‑Arbeitsplan aufzunehmen. Ziel ist es, mögliche Ansätze zur Verbesserung der Vorschriften von IAS 7 Kapitalflussrechnung zu entwickeln, insbesondere in Bezug auf:

  • die Aufgliederung von Cashflow‑Informationen,
  • die Berichterstattung über nicht zahlungswirksame Transaktionen,
  • die Transparenz von Cashflow‑Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert sind, sowie
  • die einheitliche Klassifizierung von Cashflows und die Definition liquider Mittel.


Im Juni 2026 wurden bereits erste vorläufige Entscheidungen zur Klassifizierung von Derivaten und staatlichen Zuschüssen in der Kapitalflussrechnung getroffen.

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):

Wartungsprojekte Nächster
Meilenstein
Erwartetes
Datum
Relevante
Standards
Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen Finale Änderungen H1 2027 Conceptual Framework
IAS 37
IFRIC 21
IFRIC 6
IFRS für KMU – Konsolidierungsausnahme Rückmeldung zum Entwurf Q4 2026 IFRS for SMEs
Darstellung von sonstigen Steuern und Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern sind Entscheidung der Projektrichtung Juni 2026 IFRS 18

Anpassungen an der Fair Value Option in IAS 28

Die im Juni 2026 vom IASB veröffentlichten Änderungen an IAS 28 stellen klar, welche Unternehmen die Fair‑Value‑Option für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures anwenden dürfen. Konkret wurde der Begriff des „ähnlichen Unternehmens“ (sog. „similar entity“) in IAS 28 präzisiert, um künftig auch Unternehmen zu inkludieren, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Investieren in bestimmte Vermögensarten liegt. Ziel der Änderungen ist es, bestehende Auslegungsunterschiede zu beseitigen und eine konsistente Abbildung, insbesondere im Zusammenspiel mit den neuen GuV‑Klassifizierungsregeln nach IFRS 18, zu ermöglichen. Die Änderungen sind verpflichtend zeitgleich mit IFRS 18 ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden.

Anwendungsfragen

Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):

Anwendungsfragen Nächster
Meilenstein
Erwartetes
Datum
Relevante
Standards
Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18 Agenda-Entscheidung Mai 2026 IFRS 18
Beurteilung Kontrolle eines Fonds mit einem einzigen Investor Entscheidung der Projektrichtung Q4 2026 IFRS 10
Neubewertung der Kontrolle Vorläufige Agenda-Entscheidung Q3 2026 IFRS 10
Beurteilung der Hauptgeschäftstätigkeiten eines Hersteller-Leasinggebers Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
Klassifizierung von Erträgen und Aufwendungen, wenn ein Unternehmen Finanzierung von Kunden als Hauptgeschäftstätigkeit betreibt Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
Bezeichnung von Zwischensummen Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
MPMs – hypothetische Erträge und Aufwendungen Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
MPMs – öffentliche Kommunikation Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
Darstellung der betrieblichen Aufwendungen Vorläufige Agenda-Entscheidung Q4 2026 IFRS 18
Im IFRIC Update Juni 2026 wurden acht neue Agenda-Entscheidungen veröffentlicht.. Die Agenda-Entscheidungen betreffen praxisrelevante Auslegungsfragen zu IFRS 18 und IFRS 10. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der erstmaligen Anwendung von IFRS 18, insbesondere hinsichtlich GuV-Kategorien, Zwischensummen und Management-defined Performance Measures (MPMs). Details zu den neuen Agenda-Entscheidungen finden Sie auf der IASB Webseite.

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):

Forschungsprojekte Nächster
Meilenstein
Erwartetes
Datum
Relevante
Standards
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse Projektzusammenfassung und Feedback Q4 2026 IFRS 16
Immaterielle Vermögenswerte Entscheidung der Projektrichtung H2 2026 IAS 38
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 9 – Hedge Accounting Informationsanfrage Q3 2026 IFRS 9
IFRS 7

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Die Taxonomieprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):

Taxonomieprojekte Nächster
Meilenstein
Erwartetes
Datum
Relevante
Standards
IFRS Accounting Taxonomie Update – Generelle Verbesserungen Vorschlag IFRS Taxonomie Update September
2026
 
IFRS Accounting Taxonomie Update – Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, Umrechnung in eine hyperinflationäre Berichtswährung sowie Änderungen an IFRS 19 Vorschlag IFRS Taxonomie Update H2 2026 IAS 21
IFRS 19

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC.

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2026
Art Dokument Projekt Beschluss Erst-
anwendung
Überarbeitung AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen (UGB) 11.06.2025 01.01.2026
Überarbeitung AFRAC 24 Beteiligungsbewertung (UGB) im Rahmen des Improvement Projects 29.04.2026 01.01.2026

Die im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem Artikel im TPA-Journal 02/2025.

Das AFRAC veröffentlichte im April 2026 eine überarbeitete Version der Stellungnahme AFRAC 24 Beteiligungsbewertung. Im Rahmen der Überarbeitung erfolgte die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe in Kapitel 5 sowie die Streichung des Anhangs.

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

Arbeitsprogramm

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 30. Juni 2026):

Arbeitsprogramm
Art Dokument Projekt Nächster
Meilenstein
Datum
Überarbeitung AFRAC 4 Dividendenaktivierung im Rahmen des Improvement Projects (UGB) Entwurf Stellungnahme Q3 2026
Überarbeitung AFRAC 9 Lageberichterstattung (UGB) Entwurf Stellungnahme Q4 2026
Überarbeitung AFRAC 6 Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) Stellungnahme Q4 2026
Überarbeitung AFRAC 16 Wertaufhellung und Wertbegründung (UGB) im Rahmen des Improvement Projects Entwurf Stellungnahme Q3 2026
Übernahme KFS RL1 und RL10 Stetigkeit und Einheitlichkeit im Jahres- und Konzernabschluss Entwurf Stellungnahme Q1 2027
Überarbeitung AFRAC 5 Bilanzeid (BörseG) Entwurf Stellungnahme Q4 2026
Überarbeitung AFRAC 14 Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) Entwurf Stellungnahme Q3 2026
Überarbeitung AFRAC 15 Derivate und Sicherungsbeziehungen Entwurf Stellungnahme Q3 2026

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