IFRS 18 – Teil 4: Gruppierung von Informationen & Kapitalflussrechnung

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IFRS 18 stärkt die Transparenz der Finanzberichterstattung durch klarere Vorgaben zur Gruppierung und Platzierung von Informationen sowie durch wesentliche Änderungen in der Kapitalflussrechnung.

In dieser Einheit zeigen wir, wie Posten künftig sinnvoll zu aggregieren bzw. aufzugliedern sind, warum „Sonstige“-Posten keine neutrale Sammelkategorie mehr darstellen dürfen und wie das Zusammenspiel von GuV und Notes neu gedacht wird. Zudem beleuchten wir den neuen verpflichtenden Startpunkt beim operativen Cashflow und den Wegfall von Wahlrechten bei Zinsen und Dividenden.

Sie erhalten eine kompakte, praxisnahe Einordnung der IFRS‑18‑Anforderungen und deren Auswirkungen auf Abschluss, Notes und Kennzahlen.

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