20. März 2018
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Weltkarte(n) der internationalen steuerlichen Kooperation
- Wie sieht die „schöne neue Welt“ der internationalen steuerlichen Kooperation aus?
- Wie weit ist die globale Transparenz aktuell schon fortgeschritten?
Die OECD hat in den letzten Jahren – sowohl über das Global Forum als auch über den Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Aktionsplan – den Kampf gegen unfairen Steuerwettbewerb forciert und neue verschärfte Maßnahmen eingeführt. Mit Peer Reviews seitens der OECD ist Ende 2017 nun erstmals eine Standortbestimmung erfolgt, wie weit die neuen Standards bis jetzt tatsächlich umgesetzt wurden.
Weltweiter Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden
Ein grundlegendes Instrument zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung stellt das Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen dar.
Dieses Abkommen wurde im Jahr 2010 an den neuen OECD-Standard für Transparenz und steuerlichen Informationsaustausch angepasst und ab Juni 2011 für alle Länder zur Unterzeichnung geöffnet. Seitdem haben 117 Länder das Abkommen entweder bereits umgesetzt (siehe Abbildung 1, grün hinterlegt), unterzeichnet (hellgrün hinterlegt) oder sich dazu verpflichtet (gelb hinterlegt).
Das Übereinkommen regelt die Grundsätze der Amtshilfe, die eine Reihe von Formen annehmen kann, deren Kernelement im grenzüberschreitenden Informationsaustausch besteht. Dieser reicht von der Beantwortung von konkreten Informationsersuchen über automatischen Informationsaustausch und Spontanauskünfte bis hin zu Simultanprüfungen und Betriebsprüfungen im Ausland.
Kein Commitment der USA zu automatischem Informationsaustausch
Die konkreten Zugeständnisse (Commitments) der einzelnen Länder, wie weit die Amtshilfe reicht, sind unterschiedlich ausgeprägt. Einen Überblick zum automatischen Informationsaustausch (AEOI), Common Reporting Standard sowie wann ein solcher geplant ist, finden Sie in Abbildung 2.
Während die USA am automatischen Informationsaustausch gar nicht teilnehmen wollen, lassen sich einige Länder, wie insbesondere die afrikanischen Staaten, Ukraine, Thailand, Kasachstan und einige südamerikanische Staaten, damit noch Zeit.
BEPS Umsetzung: Mindeststandards festgelegt
Mit dem Schlagwort „Level Playing Fields“ – also gleiche und faire internationale Wettbewerbsbedingungen – als Zielsetzung hat die OECD im Rahmen des Anti-BEPS-Aktionsplans verpflichtende Mindeststandards festgelegt. Solche Mindeststandards sind unter anderem die Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken sowie die Umsetzung von Country- by-Country-Reportings für Konzerne mit Umsatz über EUR 750 Mio. (CbCR).
Schädliche Steuerregime
Abbildung 3 zeigt, dass die meisten Länder ihre schädlichen Steuerregime adaptiert und „BEPS-konform“ ausgestaltet haben.
Auffallend sind in diesem Zusammenhang Frankreich (die dort bestehende Patentbox-Regel wurde als schädlich eingestuft) sowie Türkei (für die dortigen Technologie-Entwicklungszonen werden Adaptierungen empfohlen). Soweit Unternehmen diese Steuerregime derzeit nutzen, ist jedenfalls ein steuerlicher Review empfehlenswert.
CbCR – weltweites Tool für mehr Transparenz
Aktion 13 des OECD BEPS Plans sieht die verpflichtende Einreichung von Reports für Konzerne mit Konzernumsatz über EUR 750 Mio. vor, die an alle Finanzbehörden eines multinationalen Konzerns verteilt werden. Der erste solche Austausch von CbCR (Country- by-Country-Reportings) wird im ersten Halbjahr 2018 erfolgen.
CbCR soll Finanzbehörden Kerndaten über multinationale Konzernstrukturen liefern:
- In welchen Ländern werden Umsätze getätigt, Gewinne verbucht und Steuern gezahlt?
- Wo beschäftigt das Unternehmen das meiste bzw. hochqualifiziertes Personal?
- Wie verteilt sich das Vermögen des Unternehmens auf der Welt?
Der Umsetzungsstand von CbCR ist in Abbildung 4 dargestellt.
Schöne neue Welt der Transparenz und Fairness?
Es bleibt dahingestellt, ob mit den Maßnahmen tatsächlich das Ziel eines „Level Playing Field“ erreicht wird, da zwar eine weitreichende, aber keine flächendeckende Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt ist und schon jetzt erkennbar ist, dass manche Staaten „Cherry Picking“, andere Staaten „Gold Plating“ betreiben.
Für den international tätigen Steuerpflichtigen ist aber eines klar festzustellen: Die inhaltlichen Änderungen, die Geschwindigkeit der Umsetzung und der aktuelle Level an Transparenz sind Rahmenbedingungen einer neuen Steuerrealität, an die es sich zu gewöhnen gilt.
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