Herausforderungen für die Steuerstrategie des CFO in 2018

8. November 2017 | Lesedauer: 5 Min

5 Fragen, die sich jeder CFO für die Steuerstrategie von morgen stellen sollte

Tipps für die richtige Steuerstrategie: Die TPA Expertin für internationale Steuerberatung, Iris Burgstaller hat sich die wichtigsten Punkte, die 2018 auf Unternehmen bei der Steuerplanung zukommen, angesehen.

Das Umfeld für Steuerplanung und -gestaltung hat sich in den letzten paar Jahren drastisch verändert. Ausgehend vom OECD Anti Base Erosion and Profit Shifting („BEPS“) Aktionsplan haben viele Staaten Anti-Steuergestaltungs-Gesetze erlassen, innerhalb der EU steht die Umsetzung von zwei Anti-Tax-Avoidance Richtlinien mit unter anderem Zinsschranke sowie Hinzurechnungsbesteuerung bevor und die Verrechnungspreisrichtlinien wurden nachgeschärft.

Welche Fragen sollte sich vor diesem Hintergrund der CFO bei der Definition der Steuerstrategie für morgen stellen?

1. Digitalisierung: Ist die Steuerfunktion des Unternehmens ausreichend digital aufgestellt?

Finanzverwaltungen werden für Risikoprüfungen zukünftig verstärkt auf Big Data Analysen zurückgreifen. Die Daten hierfür werden über unterschiedliche Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben bereits generiert:

  • Zahlreiche Länder haben kürzlich Verpflichtungen eingeführt, Umsatzsteuerdaten – Rechnungen, Aufzeichnungen und Erklärungen – laufend elektronisch einzureichen und generieren so Daten für automatisierte Risikoprüfungen.
  • Konzerne mit einem Umsatz von über EUR 750 Mio sind verpflichtet, Country-by-Country Reports (CbCR) mit Kennzahlen sowie Funktionsübersichten für sämtliche Geschäftseinheiten weltweit offenzulegen. Die ersten Reports über das Geschäftsjahr 2016 sind bis Ende 2017 an das Finanzamt der Konzernobergesellschaft einzureichen und werden in der Folge im Laufe des Jahres 2018 an alle Finanzverwaltungen, in denen der Konzern tätig ist über unterfertigte Informationsaustauschabkommen, weitergeleitet.

Digitalisierung: Reportingsystem & Kennzahlen

Das Reportingsystem sollte adäquat und effizient Kalkulationen steuerrelevanter Kennzahlen über die Gruppe hinweg ermöglichen. Außerdem erfordern ua robuste Verrechnungspreissysteme regelmäßig Simulationen sowie Berechnungen unterschiedlicher Szenarien, und das möglichst auf Basis aktueller Daten in „real time“.

Solche Simulationen sind häufig mit Excel-Tabellenblättern nicht mehr sinnvoll und effizient abbildbar. Eine wesentliche Herausforderung für die Steuerfunktion von morgen stellt daher die Auswahl eines angemessenen und für das Business Modell passenden digitalen Steuerungstools, die Festlegung welche Daten im Hinblick auf die Steuerstrategie laufend analysiert werden sollten und die Integration dieser Analyseprozesse in das unternehmensweite Reportingsystem dar.

2. Ist die Steuerstrategie auf das Business Modell, die Unternehmens- und Managementstrategie abgestimmt?

Die Steuerstrategie sollte – unabhängig von der Größe des Unternehmens – ausdrücklich definiert werden. Gerade bei mittelständischen bzw nicht börsenotierten Unternehmen ist dies noch regelmäßig nicht der Fall.

Steht die Compliance – korrekte und rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen, korrekte Abbildung von Steuern im Jahresabschluss – im Vordergrund oder soll die Steuerquote der Gruppe minimiert werden? Dies hängt regelmäßig vom Business Modell, Börsennotierung und Kreis der Stakeholder sowie dem „Risikoappetit“ des Managements ab. Wesentlich ist, dass es eine klare Bestandsaufnahme der Risikofelder der Steuerstrategie gibt, sodass allfällige Risikofelder aktiv gemanagt werden können. Ebenso ist in diesem Zusammenhang zu überlegen, inwieweit die Steuerstrategie Deckung findet in allfälligen CSR- oder Nachhaltigkeitsberichten und wie der Steuerbeitrag des Unternehmens in diesem Zusammenhang definiert und dargestellt wird.

3. OECD BEPS: Gibt es notwendige Änderungen der Steuerstrategie im Hinblick auf Anti-BEPS-Maßnahmen?

Die Anti-BEPS-Maßnahmen von OECD, EU und diversen Ländern sind sehr umfangreich und wirken sich auf unterschiedliche Geschäftsmodelle unterschiedlich stark aus.

Gibt es Red Flags?

Red Flags sowie Handlungsbedarf können beispielsweise bereits jetzt durch die Änderungen in den OECD Verrechnungspreisrichtlinien 2017 oder nationale Gesetze (zB analog zum Verrechnungspreisdokumentationsgesetz) vorliegen. Weiterer Änderungsbedarf kann sich ab 2018 durch Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen auf Grundlage des Multilateralen Instruments bzw ab 2019 durch die Umsetzung der EU Anti-Tax-Avoidance Richtlinien ergeben:

  • Fehlende Verrechnungspreisdokumentation trotz umfangreicher Transaktionen bzw trotz gesetzlicher Verpflichtung
  • Finanzierungsgesellschaften in Steueroasen oder Niedrigsteuerländern • Lizenzierungsgesellschaften Steueroasen oder niedrig besteuernden Ländern, die nicht zu den Zielmärkten für den Verkauf der Produkte oder Dienstleistungen gehören
  • (niedrig oder gar nicht besteuerte) Prinzipalstruktur unter Einsatz von lokalen Kommissionären
  • Nutzung von hybriden Finanzierungsstrukturen wie zB Repos, hybride Darlehen, gewinnabhängige Darlehen, die zu doppelter Nichtbesteuerung führen
  • absolut und auch relativ zum Gesamtkonzern hohes Leveraging von Konzerngesellschaften
  • Nutzung unilateraler, nicht BEPS-konformer „Alt-Rulings“

In den folgenden sowie ähnlichen Fällen sollte beispielsweise geprüft werden, ob wirtschaftliche Argumente für den jeweiligen Sachverhalt vorgebracht werden können oder tatsächlicher Handlungsbedarf im Rahmen der Steuerstrategie besteht:

  • Fehlende schriftliche Verträge für wesentliche Konzerntransaktionen
  • Konzernverträge ohne fremdübliche Kündigungs- oder Entschädigungsklauseln
  • Finanzielle Ergebnisse bzw Kennzahlen, die von Markttrends bzw vom Wettbewerb massiv abweichen
  • (vergleichsweise) geringe Gewinne in Ländern, in denen viele Funktionen / wesentliche Funktionen ausgeübt werden
  • Hohe Gewinne in Ländern mit geringen Headcounts
  • Konzerngesellschaften mit Gewinnen in Niedrigsteuerländern
  • Gesellschaften mit Beschaffungsfunktion in Ländern ohne Produktionsstandorten
  • Inanspruchnahme der Ausnahme für Hilfsbetriebsstätten in aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen

4. Ist die Steuerfunktion angemessen agil organisiert?

In Zeiten, in denen sich nationale und internationale Steuerrechtssysteme dynamisch weiterentwickeln und zudem die Geschäftsprozesse zum Teil disruptiven Veränderungen ausgesetzt sind, muss die Steuerfunktion ausreichend agil aufgestellt sein, um auf diese inhaltlichen Veränderungen reagieren zu können. Dazu kommt, dass sich Betriebsprüfungs- und Verwaltungspraxis verschärft haben und die Möglichkeiten strafbefreiender Selbstanzeigen nicht nur in Österreich drastisch eingeschränkt wurden. Die Suche nach den „richtigen“ Mitarbeitern und Partnern sowie die zunehmende Mobilität von Mitarbeitern, gerade auch im Bereich des Finanzwesens, stellt eine weitere Herausforderung für die flexible und proaktive Ausrichtung der Steuerfunktion dar.

Internes Kontrollsystem

Um diesen Herausforderungen zu begegnen ist regelmäßig eine fundierte Definition der steuerlichen Prozesse im Rahmen des internen Kontrollsystems („Steuer-IKS“) ein sinnvoller Ansatz, um die Umsetzung der Steuerstrategie auch bei sich ständig verändernden Rahmenbedingungen und unter Umständen wechselnden Mitarbeitern der Steuerabteilung sicherzustellen und außerdem Haftungsrisken von Mitarbeitern und Management zu minimieren.

5. Ist die Steuerfunktion ausreichend vernetzt?

Die Vernetzung der Steuerfunktion ist in mehrerlei Hinsicht relevant und wird in Zukunft immer relevanter.

Stärkere Einbindung des Steuerberaters

Der effizienten Umsetzung der Steuerstrategie im Tagesgeschäft steht oft die mangelnde Einbindung der Steuerabteilung bzw des Steuerberaters in die Unternehmens- und Entscheidungsprozesse entgegen. Eine angemessene Vernetzung der Steuerfunktion mit den Kerngeschäftsbereichen sollte daher sichergestellt werden. Dies kann entweder informell erfolgen oder durch Definition entsprechender Prozesse im steuerlichen Kontrollsystem.

Horizontal Monitoring kann das steuerliche Risiko minimieren

Die Vernetzung der Steuerfunktion versteht sich aber auch über die Unternehmensgrenzen hinaus: Je nach Strategie und Geschäftsmodell kann eine proaktive Vernetzung mit der Finanzverwaltung, insbesondere im Rahmen des voraussichtlich ab 2019 gesetzlich verfügbaren Horizontal Monitoring, einen wesentlichen Beitrag zur steuerlichen Risikominimierung, steuerlichen Compliance und effizienten Steuerstrategie für das Unternehmen darstellen.

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