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IFRS-Update Q1-2024

IFRS-Update Q1-2024

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IFRS-Update Q1-2024

Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen an neuen und geänderten Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand März 2024 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen im Jahr 2024 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf IFRS- und UGB-Anwender zukommen.

Inhaltsverzeichnis

Außerdem befassen wir uns vertiefend mit folgenden geänderten Standards, die erstmalig im Jahr 2024 anwendbar sind:

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Standards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche Standards des IASB in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Webseite der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, haben Unternehmen folgende neue Standards erstmalig anzuwenden: 

Erstmalig anzuwendende Standards 2024Verlautbarung
IASB
Ãœbernahme
EU
Inkrafttreten1
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig sowie Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen23.01.2020
15.07.2020
31.10.2022
19.12.202301.01.2024
Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion22.09.202220.11.202301.01.2024

1 Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

Die Änderungen an IAS 1 haben wir für Sie in unserem Artikel Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig aufbereitet.

 

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Stand: 12. Jänner 2024):

Zukünftig anzuwendende Standards Verlautbarung IASBÜbernahme EUInkrafttreten1
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit15.08.2023ausstehend201.01.2025
Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen25.05.2023ausstehend301.01.2024

1 Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem angegebenen Datum beginnen.

2 EFRAG-Ãœbernahme-Empfehlung vom 9.1.2024.

3 ARC-Zustimmung vom 21.12.2023 und EFRAG-Ãœbernahme-Empfehlung vom 4.10.2023.

Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht umtauschbar in eine andere Währung ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.

IASB-Arbeitsprogramm

Der IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Der IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat der IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern (Agenda Consultation) festgelegt wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 13. März 2024 erstellt. Das aktuelle Arbeitsprogramm können Sie auf der Webseite der IFRS-Foundation einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch (umfassende) Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 13. März 2024):

ProjektbezeichnungNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und ImpairmentEntwurf01.03.2024IFRS 3, IAS 36
Primäre Abschlussbestandteile (Titel des neuen Standards IFRS 18: Darstellung und Angaben im Abschluss)Neuer Standard (IFRS 18)01.04.2024IFRS 18, IAS 1, IAS 7
Disclosure Initiative – Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: AngabenNeuer Standard (IFRS 19)01.05.2024IFRS 19
Finanzinstrumente mit EigenkapitalcharakterRückmeldung zum Entwurf01.05.2024Conceptual Framework, IAS 32, IFRS 9
LageberichtEntscheidung über weiteres VorgehenQ2 2024

Practice
Statement 1

Equity-MethodeEntwurfH2 2024IAS 28
Zweiter umfassender Review der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for SMEs)Neuer StandardH2 2024IFRS for SMEs
Dynamisches Risikomanagement (Sonderregelungen für Macro Hedges)EntwurfH1 2025IFRS 9
Preisregulierte TätigkeitenNeuer Standard2025IFRS 14

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRS) genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 13. März 2024):

ProjektbezeichnungNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen BerichterstattungEntscheidung über weiteres Vorgehen01.04.2024 
Änderungen zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMUEntwurf01.04.2024 
Power Purchase AgreementsEntwurf01.05.2024IFRS 9
Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 7, IFRS 9)Finale Änderung01.05.2024IFRS 9, IFRS 7
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: OffenlegungEntwurfQ3 2024 
Verwendung einer hochinflationären Berichtswährung durch ein nicht hochinflationäres Unternehmen (IAS 21)EntwurfQ3 2024IAS 21
Jährliche Verbesserungen an den IFRSFinale ÄnderungQ3 2024diverse
Rückstellungen – Gezielte VerbesserungenEntwurfH2 2024

Conceptual Framework,
IAS 37, IFRIC 21

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS (Annual Improvements to IFRS) betreffen folgende Themen: Gesamtkostenverfahren (IAS 7), Ausbuchungen von Leasingverpflichtungen durch den Leasingnehmer (IFRS 9), Bestimmung eines „de facto“ Agenten (IFRS 10), Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (IFRS 7), Gewinn oder Verlust bei der Ausbuchung (IFRS 7), Hedge Accounting bei einem erstmaligen Anwender (IFRS 1), Angaben zu Kreditrisiken (IFRS 7) und Transaktionspreis (IFRS 9).

Anwendungsfragen

Das IFRS IC (IFRS Interpretations Committee oder das Komitee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das Komitee ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das Komitee eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 13. März 2024):

BezeichnungNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Klimabezogene Verpflichtungen (IAS 37)Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMär.24IAS 37
Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente (IFRS 8)Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMär.24IFRS 8
Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen (IFRS 3)Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMär.24IFRS 3

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt der IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre gefragt befragt. Außerdem führt der IASB nach der Entwicklung großer Standards einen Post-Implementation Review (PIR) durch, womit überprüft wird, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 13. März 2024):

BezeichnungNächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
Klimabezogene Verpflichtungen (IAS 37)Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMär.24IAS 37
Angabe von Erträgen und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente (IFRS 8)Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMär.24IFRS 8
Zahlungen, die von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Übergabezeit abhängen (IFRS 3)Rückmeldungen zur vorläufigen Agenda-EntscheidungMär.24IFRS 3

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwendern zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Die Taxonomie-Projekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 13. März 2024):

Projektbezeichnung

Nächster MeilensteinErwartetes DatumRelevante Standards
IFRS Accounting Taxonomy Update – Änderungen an IAS 12, IAS 21, IAS 7 und IFRS 7Taxonomie-AktualisierungMär.24IAS 12, IAS 21, IAS 7, IFRS 7
IFRS Accounting Taxonomy Update – Allgemeine Praxis (Finanzinstrumente) und VerbesserungenTaxonomie-AktualisierungMär.24IFRS 7, IFRS 9
IFRS Accounting Taxonomy Update – Primäre AbschlüsseVorgeschlagene Taxonomie-AktualisierungQ2 2024IAS 1
IFRS Accounting Taxonomy Update – Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures and Amendments to IFRS 7 and IFRS 9Vorgeschlagene Taxonomie-AktualisierungH2 2024IFRS 7, IFRS 9

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung nach UGB. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Webseite des AFRAC.

Das AFRAC hat am 13. März 2024 und am 6. Dezember 2023 folgende Projekte abgeschlossen:

AFRAC – Abgeschlossene Projekte
ArtDokumentProjektBeschlussErstanwendung
StellungnahmeAFRAC 41Folgebewertung von derivativen Firmenwerten13.03.202401.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 38Währungsumrechnung13.03.2024Sofort
ÃœberarbeitungAFRAC 33Kapitalkonsolidierung13.03.2024Sofort
NeufassungAFRAC 15Derivate und Sicherungsinstrumente06.12.202301.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 7Außerbilanzielle Geschäfte06.12.202301.01.2025

AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (neue Stellungnahme) behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB.

AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte vom Dezember 2023 (Neufassung) ersetzt die Fassung vom Dezember 2020. Die Neufassung behandelt die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Neufassung ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, erstmalig anwendbar. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich zum 13. März 2024 wie folgt dar:

AFRAC – Arbeitsprogramm
Art Dokument Projekt Nächster Meilenstein Datum
Entwurf AFRAC 40 Hybride Finanzinstrumente Stellungnahme Q2 2024
Überarbeitung AFRAC 6 Zuschüsse im öffentlichen Sektor Entwurf Q3 2024
Überarbeitung AFRAC 9 Lageberichterstattung Tätigkeit aufgenommen

AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (neue Stellungnahme) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (z.B. Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest.

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