News
Kategorien
Kontakt
10. Juli 2012
Lesezeit: 2
min.
news
Auslagenersätze und Reisekosten von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Was Sie bei Reisekosten für Geschäftsführer beachten sollten! Wesentlich beteiligte (> 25 %) Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob der Geschäftsführer lediglich im Bereich der Geschäftsführung oder auch im operativen Bereich tätig ist.
Reisekosten für Geschäftsführer einer GmbH
In der am 23.12.2009 veröffentlichten Information des Finanzministeriums zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer 2010 in Österreich wurde festgehalten, dass die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer auf Vergütungen jeder Art (nicht auf den Gewinn) abstellt. Zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer zählen daher auch Bezüge, welche die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als Vergütungen für bei ihm anfallende Betriebsausgaben gewährt. Dies wird vor allem für Auslagenersätze und Reisekostenersätze zutreffen.
Aufgrund der wortgleichen Definition der entsprechenden Bemessungsgrundlage unterliegen Vergütungen für Auslagenersätze und Reisekostenvergütungen auch dem DB und DZ.
Steuertipp für GmbHs und Reisekosten
Leistet Ihre GmbH Auslagenersätze oder vergütet Ihnen Reisekosten, so empfehlen wir, die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater abzuklären. Bei lohnsteuerpflichtigen Geschäftsführern sind Auslagenersätze und Reisekostenvergütungen befreit.
Wenn Sie Fragen zur Reisekostenabrechnung oder Lohnverrechnung haben...
… kontaktieren Sie unsere Lohnverrechnungs-Experten!

- Zurück zu den TPA News – Bleiben Sie steuerlich am Laufenden
- Finden Sie die richtige Rechtsform mit dem TPA Rechtsformrechner!
- Reiseleistungen und Umsatzsteuer
- Entsendungen: Was ist eine Überlassung oder Dienstreise?
- Achtung Arbeitsunterlagen! Was Sie bei Entsendungen ins Ausland unbedingt beachten sollten