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Rückwirkender Informationsaustausch mit der Schweiz?

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Rückwirkender Informationsaustausch mit der Schweiz?

Informationsaustausch: Hatten Sie ein Konto in der Schweiz?

Derzeit erhalten Steuerpflichtige vermehrt Schreiben vom Finanzamt Österreich, in dem die Empfänger aufgefordert werden, zu Konten bzw. Depots, welche im Jahr 2011 und 2012 in der Schweiz existierten, Auskunft zu erteilen. Im Schreiben wird sowohl das Kreditinstitut, die Kontonummer als auch der Konto- bzw. Depotstand am 31.12.2011 angeführt.

Welchen Hintergrund hat das Schreiben der Finanzverwaltung?

Offenbar wurde im Zeitraum zwischen dem Abschluss des Steuerabkommens Schweiz im April 2012 und dessen Inkrafttreten im Jänner 2013 von österreichischen Steuerpflichtigen vermehrt Vermögen aus der Schweiz abgezogen. In der Regel erfolgte dies durch Schließung des Kontos bzw. Depots und durch Rückübertragung des Geldes nach Österreich. Die so handelnden Personen wurden in der Branche salopp als „Ab- bzw. Rückschleicher“ bezeichnet.

Das österreichische Finanzministerium stellte bereits Ende 2014 hinsichtlich dieser Personen eine Gruppenanfrage an die Schweiz, diese blieb jedoch zunächst unbeantwortet, da nach damaligem schweizerischem Recht Gruppenanfragen nur für Sachverhalte zulässig waren, die sich nach dem 1. Februar 2013 ereigneten. Die Identität der „Abschleicher“ blieb daher zunächst gewahrt.

Automatischer Informationsaustausch Österreich - Schweiz

Anlässlich der Verhandlungen über den automatischen Informationsaustausch im Jahr 2017 verständigten sich Österreich und Schweiz in einer gemeinsamen Erklärung darauf, die Möglichkeit von Gruppenansuchen zu erweitern. Ein Gruppenersuchen kann seither faktenbasierte relevante Verhaltensmuster zum Gegenstand haben, die darauf abzielen den Anwendungsbereich des Steuerabkommens Schweiz und des AIA-Abkommens auszunützen und damit steuerliche Vorschriften im ersuchenden Staat zu verletzen. Auch wenn die Literatur die Anwendung dieser Vereinbarung auf die „Abschleicherfälle“ kritisch sah, scheint die Finanzverwaltung mit einer solchen Gruppenanfrage erfolgreich gewesen zu sein. Die nunmehr versendeten Schreiben basieren offensichtlich auf einer solchen Anfrage.

Sie haben ein solches Schreiben erhalten, was ist zu tun?

Leider besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass im Zusammenhang mit den ausländischen Kapitaleinkünften der Jahren 2011 und 2012 ein Finanzstrafverfahren eröffnet wird. Wichtig ist jetzt zunächst einen kühlen Kopf zu bewahren und zu prüfen, ob Ihnen hinsichtlich dieser Jahre noch Unterlagen vorliegen.

Kontaktieren Sie weiters Ihre Finanzstrafrechtsexperten in der TPA Steuerberatung. Wir begleiten Sie bei den weiteren Schritten.

 

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