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Unternehmen: Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht

Unternehmen: Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht

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Unternehmen: Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltigkeitsbericht für Unternehmen Pflicht?

Die  Basis für nachhaltige positive Entwicklung eines Unternehmens ist qualitativ hochwertige Arbeit, gepaart mit fachlicher, sozialer und unternehmerischer Kompetenz, die unsere Führungskräfte und Mitarbeiter in die Lage versetzt, die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden richtig und rechtzeitig zu erkennen und zu erfüllen. Wie sieht es aktuell aus, ist der Nachhaltigkeitsbericht für Unternehmen bereits Pflicht?

Kodex: Unsere Werte bei TPA Steuerberatung im Unternehmen

Unsere Arbeit basiert auf Werten, die für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit sind. Die Führungsebene von TPA Steuerberatung bekennt sich klar zu diesen Werten und konkretisiert sie unmissverständlich für alle Stakeholder. Damit stellen wir die Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen im Unternehmen sicher. Gleichzeitig zeigen wir unsere Verantwortung für unsere Kunden, Gesellschaft und Umwelt auf.

Integres und rechtlich einwandfreies Verhalten ist dabei der Maßstab für unser Handeln und die tägliche Zusammenarbeit. Erfahren Sie mehr zu Nachhaltigkeit & Umweltschutz in unserem TPA Kodex.

1. Im Unternehmen: Werte gewinnen an Bedeutung

Nicht erst seit der Finanz- und Wirtschaftskrise ist bei Unternehmen vermehrt der Trend zu beobachten, dass soziale, ökologische und gesamtgesellschaftliche Werte zunehmend in den Vordergrund rücken. Damit wird das bisherige betriebliche Zielsystem, welches meist ausschließlich von finanziellen Zielen und Steuerungsgrößen geprägt war, erweitert. Nachhaltigkeit & Umweltschutz rücken in den Fokus von Unternehmen.

Die Vorreiter dieser Entwicklung folgen damit der Überzeugung, dass neben dem reinen Gewinnstreben auch die Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern, den Kunden, der Umwelt und der Gesellschaft als Ganzes im Verantwortungsbereich des Unternehmens und dessen Unternehmensführung und auch Unternehmensstrategie steht. Neben eigentümergeführten Unternehmen hat diese Überlegung auch bei großen, kapitalmarktorientierten Gesellschaften Einzug gehalten, da sie eine breite Schicht an Investoren und Stakeholdern ansprechen.

2. Trend zur Nachhaltigkeit in Unternehmen

Nach dem Leitsatz „Tue Gutes und sprich darüber“ berichten Unternehmen in sogenannten „Nachhaltigkeitsberichten“ über ihre Aktivitäten in den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales. In den vergangenen Jahren war allerdings ein teilweise inflationärer Anstieg von Nachhaltigkeitsberichten und dessen Umfängen zu beobachten, da neben den ernst gemeinten Bestrebungen einige Unternehmen diese Berichtsschiene als reines Marketinginstrument verkannt haben.

3. Standards in der Berichterstattung

Die ursprünglich vollkommen freie Form der Berichterstattung (Inhalte und Umfang) wird daher zunehmend von entsprechenden inhaltlichen Vorgaben und regulatorischen Bestimmungen seitens der Gesetzgebung geregelt. Zu nennen ist hier etwa der aktuelle de-facto Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung GRI (Global Reporting Initiative). Dieser definiert in der aktuell vorliegenden Fassung G4 die Zugänge und Inhalte, die in ordnungsmäßiger Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten und umgesetzt sein sollen.

4. Neue gesetzliche EU-Verpflichtung zum Nachhaltigkeitsbericht

Was in einigen Ländern bereits Verpflichtung war, wird nun auch auf gesamteuropäischer Ebene aufgegriffen. Mit der EU-RL 2014/95/EU wird den nationalen Gesetzgebern der Auftrag erteilt, bis 2016 solche Regelungen in nationales Gesetz aufzunehmen, die eine angemessene Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen im öffentlichen Interesse erfordern.

Die wahrgenommene gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und die dazu konkret gesetzten Maßnahmen sind somit in Zukunft verpflichtend öffentlich zu berichten.

Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts

Angaben

  • zum Unternehmen und
  • dem verfolgten Geschäftsmodell sowie
  • dessen Diversitätskonzept erforderlich sein.

Zusätzlich sind zu erheben und zu berichten:

  • wesentliche Risken,
  • gesetzte Maßnahmen zur Risikosteuerung sowie
  • relevante nicht finanzielle Leistungsindikatoren in den Bereichen
    • Umwelt,
    • Soziales,
    • Arbeitnehmer,
    • Menschenrechte, sowie
    • Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

5. Herausforderung der Umsetzung

Diese neue Berichtsdimension stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Neben einer strukturierten und zielgerichteten Umsetzung der Themenfindung und der Wesentlichkeitsanalyse (Stichwort Stakeholder-Dialog) sind für die Berichtsinhalte selbst entsprechende Reporting- und Managementsysteme zu erstellen und im Rechnungswesen sowie Controlling umzusetzen, damit konkrete und prüfungsseitig belastbare Zahlen und Daten ermittelt und in einem Sustainability Reporting veröffentlicht werden können.

6. Wer muss wann einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen?

Die Berichtsvorgaben (Nachhaltigkeitsbericht) sind für

  • große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter, sowie
  • Unternehmen im öffentlichen Interesse
  • ab dem Geschäftsjahr 2017

verpflichtend.

7. Vorbereitung & Unterstützung bei der Unternehmensberichterstattung

Aufgrund der bisher bestehenden Vorsysteme und dem bisherigen Umsetzungstand erfordert dies von zahlreichen Unternehmen, sich rechtzeitig und angemessen auf die Einhaltung dieser neuen Vorschriften vorzubereiten.

TPA berät Sie bei der Anwendbarkeit dieser Vorschriften und begleitet Unternehmen bei der Umsetzung der Themen- und Wesentlichkeitsanalyse, der Durchführung von Stakeholderdialogen sowie der zielgerichteten Verankerung der erforderlichen Reporting- und Managementsysteme: Unsere Leistungen für Sie in der Unternehmensberatung

 

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