Gruppenbildung für EU/EWR-Gruppenträger auch ohne AT-Zweigniederlassung möglich

Gruppenbildung für EU/EWR-Gruppenträger auch ohne AT-Zweigniederlassung möglich

Gruppenbildung für EU/EWR-Gruppenträger auch ohne AT-Zweigniederlassung möglich

In diesem Video von UpToTax Konzernsteuerrecht beleuchten wir eine wichtige Entscheidung des VwGH vom 27. März 2024, die das Konzernsteuerrecht signifikant beeinflusst. Dieses Urteil eröffnet EU/EWR-Gruppenträgern neue Wege zur Gruppenbildung in Österreich, auch ohne eine lokale Zweigniederlassung.

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In diesem Video erfahren Sie:

  • Rechtlicher Hintergrund: Ein Überblick über die entscheidende Gerichtsentscheidung und die betroffenen gesetzlichen Bestimmungen (§ 9 Abs 3 KStG 1988).
  • Anforderungen und Voraussetzungen: Wie die Voraussetzungen für eine Gruppenbildung unter EU/EWR-Gruppenträgern ohne österreichische Zweigniederlassung aussehen.
  • Praktische Auswirkungen: Analyse der Folgen dieser neuen Regelung für internationale Konzerne und deren steuerliche Planung in Österreich.
  • Tipps für die Umsetzung: Praktische Hinweise für Unternehmen, die diese neue Möglichkeit nutzen wollen, einschließlich der Registrierungsanforderungen und der Ergebnisverrechnung

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