Finanzstrafrecht für Rechtsanwaltskanzleien

Finanzstrafrecht für Rechtsanwaltskanzleien

Wenn Mandantinnen und Mandanten in abgabenrechtliche oder finanzstrafrechtliche Verfahren geraten, braucht es rasch eine belastbare Einschätzung. Wir unterstützen Rechtsanwaltskanzleien als spezialisierte Kolleginnen im Hintergrund: fachlich präzise, praxiserprobt und ausschließlich im Auftrag der Kanzlei.

Unsere Beratung richtet sich an Kanzleien, die ihren Mandanten in Finanzstrafrechtssachen zusätzliche steuerliche und finanzstrafrechtliche Expertise anbieten möchten. Die bestehende Mandatsbeziehung bleibt geschützt. Wir arbeiten für die Rechtsanwaltskanzlei, nicht an ihr vorbei.

Unsere Leistungen für Sie

  • Finanzstrafrechtliche Analyse von Sachverhalten, Außenprüfungen und Prüfungsfeststellungen
  • Unterstützung bei abgabenrechtlichen Rechtsmitteln und Verfahrensschritten
  • Finanzstrafrechtliche Risikoanalysen für Mandanten, Geschäftsführer und Entscheidungsträger
  • Beratung und Unterstützung bei Selbstanzeigen, Offenlegungen und Berichtigungen
  • Beratung in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren
  • Fachliche Unterstützung in gerichtlichen Finanzstrafverfahren
  • Abgaben- und finanzstrafrechtliche Haftungsprävention
  • Vorbereitung von Zeugen, Auskunftspersonen und Mandanten auf Befragungen
  • Abgaben- und sozialversicherungsrechtliche Haftungsprävention für Geschäftsführer
  • Vertretungsnahe fachliche Unterstützung in abgaben- und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren

Warum Kolleginnenberatung?

Finanzstrafrecht ist Verfahrensrecht unter Zeitdruck. Fristen, Prüfungsfeststellungen, Aussagen, Selbstanzeigen und Haftungsfragen müssen oft parallel beurteilt werden. Wir bringen die tägliche Praxis aus abgabenrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Verfahren ein und kennen die Abläufe bei Finanzverwaltung, Finanzstrafbehörden und im strafrechtlichen Umfeld.

Die Zusammenarbeit erfolgt diskret und klar abgestimmt. Sie entscheiden, ob wir im Hintergrund zuarbeiten, an Besprechungen teilnehmen oder fachliche Unterlagen für Ihre Argumentation vorbereiten. Ihre Kanzlei bleibt erste Ansprechpartnerin für den Mandanten.

Ihr Vorteil

  • Schnelle fachliche Einschätzung bei finanzstrafrechtlichen Risiken
  • Praktische Erfahrung aus laufenden Verfahren und Außenprüfungen
  • Gute Kontakte und Routine im Austausch mit Finanzverwaltung, Strafverteidigung und relevanten Verfahrensbeteiligten
  • Klare Zuarbeit für Schriftsätze, Besprechungen und Verfahrensstrategie
  • Schutz Ihrer Mandatsbeziehung durch transparente Rollenverteilung

Unser Know-how im Finanzstrafrecht – Ihr Vorteil im Ernstfall

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