Vermietungseinkünfte im Fokus: Neue Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung ab 2027

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Vermietungseinkünfte im Fokus: Neue Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung ab 2027

Wer inländische Vermietungseinkünfte beim Einreichen seiner Steuererklärung „vergisst“, unterliegt künftig einem deutlich erhöhten Entdeckungsrisiko.

Welche neuen Datenquellen stehen der Finanzverwaltung zur Verfügung?

Ab 1.1.2027 werden der Finanzverwaltung Grundbuchseintragungen unmittelbar und automatisiert über elektronische Schnittstellen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen von Datenabgleichen können diese Informationen mit weiteren Datenquellen, etwa dem Zentralen Melderegister, verknüpft werden und damit Rückschlüsse auf möglicherweise nicht gemeldete Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geben (etwa, weil eine Person im Grundbuch eingetragen und eine andere an dieser Adresse gemeldet ist).

Zusätzlich können Daten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen in Zukunft auch für Zwecke der Abgabenerhebung einschließlich des automationsunterstützten Risikomanagements verwendet werden.

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Welche praktische Relevanz hat das?

Die Finanzverwaltung greift auf zahlreiche Datenquellen zu. So sind etwa bereits bisher Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur Meldung an die Finanzverwaltung verpflichtet. Die Meldepflicht umfasst Anbieterdaten sowie die Höhe der gutgeschriebenen Vergütungen. Die Finanzverwaltung verfügt also bereits jetzt über Informationen zu inländischen Immobilien, die über Online-Plattformen vermietet werden, und kann diese mit den gemeldeten Vermietungseinkünften abgleichen.

Durch die Neuregelung steigt nun das Entdeckungsrisiko für inländische Vermietungen, die „privat“, also nicht über Online-Plattformen, abgewickelt werden.

Für wen sind diese Änderungen besonders relevant?

Die Neuerungen sind für alle Personen relevant, die in Österreich – ohne Nutzung einer Plattform (wie zB Airbnb oder Booking) – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen und diese steuerlich nicht melden. Derartige Einkünfte können ab 01.01.2027 durch die Finanzverwaltung deutlich leichter identifiziert werden.

Was ist mit der Vermietung von Auslandsimmobilien?

Insoweit Auslandsimmobilien über Online-Plattformen vermietet werden, werden diese von den Plattformen – ebenso wie die Vermietung inländischer Immobilien – an die österreichische Finanzverwaltung gemeldet.

Aber auch dann, wenn Auslandsimmobilien „privat“, dh nicht über Online-Plattformen, vermietet werden, könnte dies der österreichischen Finanzverwaltung bekannt sein. Im Rahmen der internationalen Amts- und Rechtshilfe werden innerhalb der Europäischen Union und mit bestimmten Drittstaaten regelmäßig steuerlich relevante Informationen ausgetauscht. Dazu zählen unter anderem Informationen über unbewegliches Vermögen und daraus erzielte Einkünfte. Bereits jetzt werden auf dieser Basis zT Grundbuchsdaten anderer EU-Mitgliedstaaten und Daten zu im EU-Ausland erzielten Mieteinkünften an die österreichische Finanzverwaltung übermittelt.

TPA Tipp

Um finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, müssen rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Wer Vermietungseinkünfte erzielt und diese nicht ordnungsgemäß deklariert, sollte ehestmöglich tätig werden. Je früher steuerliche Risiken erkannt werden, desto mehr Handlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung. Von besonderer Bedeutung kann dabei die rechtzeitige Erstattung einer Offenlegung oder einer strafbefreienden Selbstanzeige sein. Dabei wird das Finanzamt allerdings nicht nur die Vermietungseinkünfte interessieren, sondern auch die Herkunft des Geldes, mit dem die Immobilie erworben wurde.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beurteilung abgabenrechtlicher Risiken und der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen.

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