20. Oktober 2014
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Firmen-PKW: Halber Sachbezug & Mini-Sachbezug
Halber Sachbezug oder Mini-Sachbezüge bei Privatfahrten
Kann Ihr Dienstnehmer einen firmeneigenen PKW auch für Privatfahrten nutzen, so wird dafür in der Lohnabrechnung ein steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug berücksichtigt. Dieser beträgt grundsätzlich 1,5% der Anschaffungskosten – max. EUR 720,00 / Monat. Was ist der Unterschied zwischen Halber Sachbezug und Mini-Sachbezug?
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Ab wann gilt bei privater Nutzung des Firmenautos der Mini-Sachbezug?
Fährt Ihr Dienstnehmer jedoch nachweislich weniger als 5.000 km/Jahr privat mit dem Firmenauto, so kann er den halben Sachbezug (max. EUR 360,00) ansetzen bzw. bei nur gelegentlichen Privatfahrten ev. auch den sog. Mini-Sachbezug.
- Achtung! Können Sie die geringe private Nutzung Ihres Dienstnehmers nicht nachweisen (zB mit korrekten Fahrtenbüchern), so kommt es im Zuge der GPLA zur Nachverrechnung der Lohnabgaben.
Der TPA Payroll-Check
Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Steuer-Tipp zu Sachbezügen:
Tipp: Informieren sie sich über alle Änderungen bei Sachbezügen in unserem jährlich aktualisierten Folder: 1×1 der Steuern in Österreich: Alle aktuellen Steuersätze, Vorschriften für Unternehmer und unzähligen Steuertipps.
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