Neues zur Umsatzsteuer ab 1.1.2020

11. November 2019 | Lesedauer: 3 Min

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Alles zur Umsatzsteuer Österreich 2020

Das Parlament beschloss noch vor der Wahl einige wesentliche Neuerungen für die Umsatzsteuer Österreich 2020.

Achtung! Umsatzsteuer Österreich Neu
Einige der USt-Bestimmungen gelten bereits ab 1.1.2020! Alles was Unternehmer in Österreich über die neue Umsatzsteuer wissen sollten, haben unsere Steuer-Experten hier für Sie zusammengefasst!

Umsatzsteuer ab 1.1.2020-  Was ist neu?

Folgende Bestimmungen sind von Unternehmern bereits ab 1.1.2020 zu beachten. Was gibt es noch Neues ab 2020? Alles über die Steuerreform 2020 in Österreich und das große Lohnverrechnungs-Update 2020!

  • UID-Nr. des Abnehmers und korrekte ZM-Meldung als weitere materielle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen.
    TPA Tipp zur Umsatzsteuer Österreich
    Überprüfen Sie für jede Lieferung die UID Nr. auf Stufe 2.
NEU: Automatischer UID-Check von TPA: Falsche UID-Nummern auf Rechnungen können teuer werden! Mit dem automatischen UID-Nummern Check sparen Sie Zeit & Geld! Hier geht’s zum neuen UID-Nummern Check
  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von aktuell EUR 30.000 auf EUR 35.000.
  • Steuersatz für elektronische Publikationen (E-Books und E-Zeitungen): Ermäßigung auf 10 % und somit Gleichstellung mit Druckwerken.
  • Vorsteuerabzug für Krafträder mit einem CO2- Emissionswert von 0g/km (E-Bikes).
  • Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder Teilbetriebes gilt nicht als steuerbarer Umsatz.
  • Unionsweit einheitliche Regelungen für Konsignationslager: Besteuerung erst bei Entnahme aus dem Lager, wenn ein Register geführt wird und die Ware innerhalb eines Jahres entnommen wird.
  • Unionsweit einheitliche Regelung für den Leistungsort für Reihengeschäfte: Der den Transport beauftragende „mittlere Unternehmer“ kann durch die Verwendung der UID-Nr. zwischen der Besteuerung im Abgangsland oder Bestimmungsland auswählen.
    TPA Tipp für Reihengeschäfte
    Wir empfehlen eine detaillierte Planung ihrer Vertriebskette, damit hohe Kosten und unangenehme Überraschungen vermieden werden.
  • Haftung der Online-Plattformen für B2C Warenlieferungen und sonstige Leistungen bei Sorgfaltspflichtverletzungen für Plattformen mit Umsätzen > EUR 1.000.000
  • Lese-Tipp für Online-Shops: Alles über Umsatzsteuer für Online-Shops

Umsatzsteuer ab 1.1.2021

Folgende Bestimmungen sind ab 1.1.2021 zu beachten. Was Sie als Unternehmer über die Umsatzsteuer ab 2021 wissen sollten:

  • Lieferungen von Waren aus Drittstaaten sind grundsätzlich immer EUSt-pflichtig; die Freigrenze bis zu EUR 22 wird abgeschafft.
  • IOSS (Import-One-Stop-Shop): für Waren mit Einzelwert < EUR 150.
  • Ausweitung MOSS (Mini-One-Stop-Shop): für alle sonstigen Leistungen B2C, innergemeinschaftliche Versandhandelslieferungen und elektronische Plattformen.
  • Entfall der Lieferschwelle für innergemeinschaftlichen Versandhandel.
  • Einfuhr-Versandhandel: Verlagerung des Lieferortes (B2C), wo Beförderung/Versendung endet.

Umsatzsteuer-Änderungen ab 2022

Folgende Bestimmung der Margenbesteuerung sollten Unternehmer in Österreich ab 1.1.2022 beachten.  Die Margenbesteuerung für sehr viele B2B Geschäfte tritt erst am 1.1.2022 und nicht wie aktuell geplant am 1.5.2020 in Kraft.

TPA Tipp zur Margensteuer: Die Ausweitung der Margensteuer kann in Einzelfällen teuer werden. Daher empfehlen wir Kalkulationen aufgrund der neuen Bestimmungen vorzunehmen und diese mit den bisherigen verbleibenden Deckungsbeiträgen zu vergleichen. Kontaktieren Sie unsere Experten, wir besprechen gerne mit Ihnen Ihre Situation und unterstützen Sie bei allen steuerlichen Fragen!

Haben Sie noch Fragen zur Umsatzsteuer Österreich?

Dieser Artikel wurde von Umsatzsteuer-Expertin Veronika Seitweger für das TPA Journal verfasst, dass sie auf unserer Website kostenlos im Abo bestellen können: Holen Sie sich die wichtigsten Steuer-News einfach zu Ihnen nach Hause!

 

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