Der Nationalrat hat am 19. September 2019 den Initiativantrag zum Steuerreformgesetz 2020 – unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages des Budgetausschusses – und andere Steuergesetze beschlossen, inzwischen wurde das steuerliche Gesetzespaket im Bundesrat genehmigt. Von der Steuerreform 2020 in Österreich profitieren vor allem Steuerpflichtige mit geringem Einkommen.
NEU ab 2022: Was bringt die ökosoziale Steuerreform?
|
Was bringt die Steuerreform 2020 in Österreich?
Hier finden Sie alle Highlights der neuen Steuerreform für Österreich: Unsere Steuerexperten Monika Seywald und Gottfried Sulz haben hier alle wichtigen Informationen zur Steuerreform 2020 zusammengefasst.
Themenübersicht Steuerreform:
- Steueränderungen für Dienstnehmer
- Unternehmer: Steuerreform 2020
- Weitere Highlights aus dem EStG
- Änderungen im internationalen Steuerrecht
- Neues bei Umgründungen
- Steuerreform: Was bringt sie für alle Steuerzahler?
- Finanzierung der Steuerreform 2020 in Österreich
1. Das bringt die Steuerreform für Dienstnehmer
Wer profitiert von der Steuerreform 2020 in Österreich? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte für Dienstnehmer:
Sozialversicherungsbonus
Anfang 2020 tritt ein sog. Sozialversicherungsbonus für niedrige Einkommen in Kraft. Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag haben, ist der maximale Betrag der SV-Rückerstattung (EUR 400 bzw. EUR 500) um EUR 300 zu erhöhen (SV-Bonus). Pensionisten erhalten ab 2020 maximal EUR 300 SV-Rückerstattung, bisher maximal EUR 110.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag erhöht sich um EUR 300 (Zuschlag) bis zu einem Einkommen von EUR 15.500. Dieser Zuschlag wird darüber hinaus bis zu einem Einkommen von EUR 21.500 auf Null eingeschliffen.
Pensionistenabsetzbetrag
Damit auch Pensionisten von der Steuerreform profitieren, werden der Pensionistenabsetzbetrag und der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag um EUR 200 erhöht.
2. Das bringt die Steuerreform für Unternehmer
Mit der Steuerreform 2020 kommen auch zahlreiche Änderungen für Unternehmer: Wie etwa die Kleinunternehmergrenze, eine neue Kleinunternehmer-Pauschalierung, Vorsteuerabzug für Fahrräder oder Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Sozialversicherungsbonus
Für Bauern und Selbständige wird der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85 % gesenkt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze für die Sofortabschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens steigt im Jahr 2020 von EUR 400 auf EUR 800. Diese Maßnahme dient insbesondere auch der Verwaltungsvereinfachung.
TPA Tipp
Die Erhöhung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen; bei Unselbständigen voraussichtlich für alle Anschaffungen ab dem 1.1.2020: Anschaffungen bis EUR 400 machen Sie daher idR heuer, Anschaffungen über EUR 400 bis EUR 800 Anfang 2020.
Kleinunternehmergrenze
Die Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer wird ab 2020 von EUR 30.000 auf EUR 35.000 (netto) angehoben. Kleinunternehmer müssen daher – bei Verlust des Vorsteuerabzuges – keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn sie keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen.
TPA Tipp
Bei höheren Vorsteuerbeträgen, insbesondere bei Investitionen, kann die Option zur Umsatzsteuerpflicht betriebswirtschaftlich vorteilhaft sein.
TPA Tipp
Die Toleranzregel, dass man innerhalb von fünf Jahren die Kleinunternehmergrenze einmalig um höchstens 15 % überschreiten darf, bleibt unverändert. Wenn Sie heuer planmäßig knapp über EUR 30.000 liegen, verschieben Sie diese Einnahmen möglichst ins nächste Jahr.
Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung
Kleinunternehmer haben ab 2020 eine zusätzliche Möglichkeit, eine einfache Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer zu beantragen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind insbesondere:
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Freiberufler) oder aus Gewerbebetrieb
- Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Umsätze bis EUR 35.000, 1-malige Toleranzgrenze von EUR 40.000 in 5 Jahren
- Das Wahlrecht kann pro Betrieb gewählt werden.
Ausgenommen von der Pauschalierung sind
- Tätigkeiten eines Gesellschafters gemäß § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG – idR also Tätigkeiten eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit mehr als 25 % Beteiligung,
- Aufsichtsräte und
- Stiftungsvorstände.
Die bisherigen Pauschalierungsmöglichkeiten (6 % oder 12 %; sowie für verschiedene Branchen) bleiben unverändert aufrecht.
Auf Antrag werden die Betriebsausgaben pauschaliert mit den folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen:
- 45 % bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben
- 20 % bei Dienstleistungsunternehmen.
Bei Mischbetrieben richtet sich das Pauschale nach dem höheren Umsatz. Für die Einordnung der einzelnen Branchen gibt es eine VO-Ermächtigung für den Bundesminister für Finanzen.
Zusätzlich können die in dem Wirtschaftsjahr tatsächlich bezahlten SV-Beiträge abgezogen werden. Auch der Grundfreibetrag wird abgezogen. Gesetzlich ist eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, sodass bei Erlassung der VO eine automatische Meldung der bezahlten SV-Beiträge an das Finanzamt erfolgen wird.
Sonderregeln bestehen für Mitunternehmerschaften; diese können nur die Betriebsausgaben pauschalieren, wenn keiner der Mitunternehmer diese neue Pauschalierung in Anspruch nimmt.
Bei Inanspruchnahme entfallen Aufzeichnungspflichten, so braucht kein Wareneingangsbuch und keine Anlagekartei geführt werden.
TPA Tipp zur Steuerreform 2020 in Österreich
Die Anlagekartei sollte unseres Erachtens auch bei Pauschalierung geführt werden, um später bei Nichtpauschalierung eine Grundlage für die Geltendmachung der Abschreibung zu haben, andernfalls entfällt diese.
Wird freiwillig von dieser Pauschalierung auf eine andere Form der Gewinnermittlung übergegangen, ist eine erneute Pauschalierung frühestens nach Ablauf von drei Wirtschaftsjahren zulässig.
TPA Tipp
Bei höheren Betriebsausgaben, insbesondere bei Verlusten, wird die „freiwillige“ Ermittlung des richtigen steuerlichen Ergebnisses steuerlich weiterhin vorteilhaft sein.
Vorsteuerabzug für E-Bikes und Fahrräder
Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen, Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder (E-Bikes oder Selbstbalance-Roller) und normale Fahrräder anzubieten, wird auch für diese der Vorsteuerabzug bei unternehmerischer Tätigkeit/Nutzung möglich sein.
TPA Tipp
Bei einer (teilweisen) Privatnutzung muss für Krafträder und Fahrräder aber 2020 keine umsatzsteuerliche Eigenverbrauchsbesteuerung und auch keine Sachbezugsbesteuerung vorgenommen werden. Die dafür notwendige Verordnung liegt fertig zur Unterschrift beim Finanzminister.
Neues für innergemeinschaftliche Lieferungen
Neben den bisherigen Voraussetzungen für die steuerfreie Behandlung einer innergemeinschaftlichen Lieferung – ig Lieferung ist nun zusätzlich erforderlich, dass dem Lieferer die UID-Nummer des Abnehmers mitgeteilt und die Lieferung in die ZM aufgenommen wurde; zwei neue materiell-rechtliche Voraussetzungen wurden geschaffen!
TPA Tipp
Wenn der Erwerber im Zeitpunkt der ig Lieferung eine UID-Nummer beantragt, diese allerdings noch nicht erhalten hat, kann die ig Lieferung dennoch als steuerfrei behandelt werden, wenn der Erwerber die UID-Nummer tatsächlich erhält und dem Lieferer nach der Erteilung mitteilt.
TPA Tipp
Da der UID-Nummer künftig materiell-rechtliche Bedeutung zukommt, ist auch im Hinblick auf die Gewährung des Vorsteuerabzuges die laufende Überprüfung der UID-Nummer und Dokumentation der Abfrage (2.Stufe) zu empfehlen.
- Kennen Sie schon den UID-Nummer Check?
Konsignationslager
Die Regelung über Konsignationslager – also solche Lager in anderen Mitgliedsstaaten, wohin Unternehmer steuerfrei liefern können – wird ab 1.1.2020 EU-weit einheitlich geregelt; diese Regelung entspricht weitgehend der österreichischen Regelung.
3. Weitere Highlights aus dem EStG
Die Steuerreform bringt auch viele kleinere Änderungen im Einkommensteuergesetz. Unsere Steuerexperten haben hier die Highlights für Sie zusammengefasst.
Angleichung des Landwirtschaftsbegriffes des EStG an das BewG
Es werden nun im EStG stets Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft erzielt, wenn LFW-Vermögen nach dem Bewertungsgesetz vorliegt.
Agrargemeinschaften
Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften sind steuerfrei, wenn sie den Betrag von EUR 4.000 pro Kalenderjahr nicht überschreiten – Achtung: Freigrenze!
Wegzug
Ein Antrag auf freiwillige Festsetzung der Steuerschuld nach einem früheren Wegzug wird möglich.
Pflichtveranlagung für Steuer-Ausländer
Es entfällt der Progressionsvorteil für beschränkt Steuerpflichtige, denn es besteht Veranlagungspflicht, wenn zumindest 2 Dienstverhältnisse bestehen oder bei einem Dienstverhältnis die anderen Einkünfte den Betrag von EUR 730 übersteigen.
Vertretungsärzte als Selbständige
Seit Ende 2018 ist es niedergelassenen Ärzten erstmals berufsrechtlich erlaubt, Berufskollegen anzustellen. Sollte dies nicht gewünscht sein, geht das Gesetz (ASVG) von einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch einen Vertretungsarzt aus, sofern die beiden Ärzte (Vertreter und Vertretener) nicht überwiegend gleichzeitig in der Ordination tätig sind. Mit der vorliegenden Steuerreform wurde diese Regelung nunmehr auch in das EStG übertragen: Somit fallen für die Bezüge der selbständig tätigen Vertretungsärzte keine Lohnnebenkosten an.
4. Änderungen im internationalen Steuerrecht
Auch im internationalen Steuerrecht gibt es umgreifende Neuerungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, bei hybriden Steuergestaltungen und dem EU-Meldepflichtgesetz durch die Steuerreform 2020 in Österreich.
Hinzurechnungsbesteuerung
Bei der seit 1.1.2019 geltenden Hinzurechnungsbesteuerung (Durchgriffsbesteuerung) im Fall von niedrig besteuerten ausländischen Gesellschaften (Tochter-, Enkelgesellschaften etc.) mit passiven Einkünften wurden zwei Vereinfachungen – gültig ab Veranlagung 2019 – vorgenommen:
- Vermeidung einer Mehrfachhinzurechnung in Österreich:
Eine Hinzurechnung erfolgt nur auf der ersten Ebene in Österreich – siehe Beispiel 1.
- Entfall des österreichischen Abzugsverbots
Erfolgen Zins- oder Lizenzzahlungen an eine ausländische niedrig besteuerte Gesellschaft, die bisher unter das Abzugsverbot fallen würden und erfolgt gleichzeitig eine Erfassung der Einkünfte im Wege der Hinzurechnungsbesteuerung, so entfällt das Abzugsverbot und greift nur die Hinzurechnungsbesteuerung – siehe Beispiel 2. Dies gilt auch, wenn eine Hinzurechnung im Ausland eine ausreichende Besteuerung sicherstellt.
Sondervorschriften für hybride Gestaltungen
Das Ziel der neuen Bestimmung des § 14 Körperschaftsteuergesetzes – KStG ist die Neutralisierung bestimmter internationaler Steuerdiskrepanzen, die dadurch entstehen, dass
- Aufwendungen steuerlich doppelt abgezogen werden können, ohne dass eine doppelte Erfassung der zugehörigen Erträge erfolgt (DD-double deduction), oder
- Aufwendungen steuerlich abgezogen, aber die korrespondierenden Erträge nicht versteuert werden müssen (D/NI-deduction/no inclusion).
Die Neutralisierung der Steuerdiskrepanz erfolgt dadurch, dass
- die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen verneint wird oder
- die nach bisherigem Recht nicht zu erfassenden bzw. bisher steuerfreien Erträge dennoch im Inland besteuert werden.
Es werden abschließend unterschiedliche Szenarien geregelt, in denen Steuerdiskrepanzen auftreten können:
- Hybride Gestaltungen zwischen verbundenen Unternehmen: hybride Finanzierungsinstrumente, hybride Unternehmen, hybride Übertragungen von Finanzinstrumenten, hybride Betriebsstätten bzw nicht berücksichtigte Betriebsstätten, etc.;
- Strukturierte, modellhafte Steuergestaltungen, auch zwischen nicht verbundenen Unternehmen.
EU-Meldepflichtgesetz
Im mehrseitigen EU-Meldepflichtgesetz – EU-MPfG wurde eine eigene Meldeverpflichtung für „Steuermodelle“ umgesetzt. Die Verpflichtung betrifft grundsätzlich Gestaltungen ab Juni 2018, die Meldung kann aber erst ab Juli 2020 erfolgen und muss dann sofort nachgeholt werden.
Meldepflichtige Gestaltungen
- Grenzüberschreitende Zahlungen an einen Empfänger in einem nicht-besteuernden Drittland,
- Erlangung von Steuervorteilen für dasselbe Einkommen in mehreren Ländern,
- Transaktionen mit Steuergebieten mit unzureichenden und schwach ausgeprägten Geldwäschevorschriften,
- Transaktionen unter Vermeidung der Meldung von Einkünften gemäß den EU-Transparenzvorschriften,
- Umgehung des Informationsaustausches betreffend Steuervorbescheide,
- Bestimmte Verrechnungspreistransaktionen, zB Nutzung von unilateralen Safe Haven Bestimmungen, Funktionsverlagerungen, Übertragung von schwer bewertbaren immateriellen Vermögenswerten.
Meldepflicht in Österreich: Die Meldepflicht ist in Österreich so umgesetzt, dass grundsätzlich der jeweilige Steuerpflichtige selbst (!) meldepflichtig ist. Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare etc. als Intermediäre trifft hierbei die Verpflichtung zur Aufklärung. Bei Nichtmeldung drohen Strafen.
5. Neuerungen bei Umgründungen
Welche Änderungen bringt die Steuerreform in Österreich für Umgründungen? Unsere Steuerexperten haben hier die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Zuschreibungen
Im Einkommensteuergesetz wird eine neue Zuschreibungspflicht nach Umgründungen mit Buchwertfortführung eingeführt.
Steuerneutraler Anteilstausch
Entsprechend der Judikatur des EuGH wird dieser nun auch für natürliche Personen und für beschränkt Steuerpflichtige eingeführt, wenn die übernehmende Körperschaft in der EU/EWR ansässig ist.
Neue Nichtfestsetzung bei Wegzug
Bei umgründungsbedingter Steuer-Entstrickung von Kapitalanteilen wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Nichtfestsetzung der Steuerschuld ermöglicht; Voraussetzung ist insb., dass die Gegenleistungsanteile in Österreich steuerhängig bleiben; die tatsächliche Vorschreibung der Steuerschuld erfolgt bspw. bei Veräußerung der Gegenleistungsanteile.
6. Das bringt die Steuerreform für alle Steuerzahler
Die Steuerreform beinhaltet auch Maßnahmen für die Umwelt und elektronische Medien, die alle Steuerzahler betreffen. Lesen Sie hier mehr über die Änderungen der NoVA oder der Umsatzsteuer für E-Books und elektronische Zeitungen.
Umwelt
Bei der Normverbrauchsabgabe – NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer wurde eine stärkere CO2-Komponente eingeführt. Der Fokus wird stärker auf den Verbrauch als auf die Motorleistung gerichtet.
Umsatzsteuer für elektronische Medien
Es wird aus ökologischen Überlegungen und im Sinne der Gleichbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch für elektronische Zeitungen und Bücher der ermäßigte Umsatz-Steuersatz von 10 % zur Anwendung kommen.
7. So soll diese Steuerreform finanziert werden
Wie werden die umfassenden Änderungen der Steuerreform finanziert? Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Finanzierung.
- Man rechnet mit Mehreinnahmen durch die ab 2020 in Kraft tretende 5%ige Digitalsteuer für internationale Digitalkonzerne.
- Weiters werden Mehreinnahmen durch die Änderungen in der Umsatzsteuer betreffend Online-Shops und Abschaffung der Lieferschwelle erwartet.
- Im Übrigen wurde die kalte Progression infolge Abwahl der Regierung nicht abgeschafft bzw. der progressive Einkommensteuertarif nur für Geringverdiener mit dem SV-Bonus abgemildert, sodass alleine dadurch der Staat hohe Mehreinnahmen erwarten kann.
Was gibt es noch Neues?