Welche Steueränderungen Krypto-Anleger nächstes Jahr erwarten!
Die ökosoziale Steuerreform soll eine grundlegende Änderung der Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Assets in Österreich beinhalten. Das geht aus dem Vortrag an den Ministerrat vom 6.10.2021 hervor. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen geschaffen werden. Begründet wird dies mit der „faktischen Annäherung von Krypto-Assets an Kapitalvermögen“. Details bleiben noch abzuwarten.
Steuerreform: Wegfall der 1-jährigen Spekulationsfrist
Bisher sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch von Krypto-Assets (abgesehen von bspw. Security Token) im steuerlichen Privatvermögen nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Werden Krypto-Assets nun entsprechend dem Ministerratsvortrag als Kapitalvermögen klassifiziert, würde das den Entfall der einjährigen Spekulationsfrist bedeuten. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets wären dann unabhängig von der Behaltedauer steuerpflichtig.
Kommt eine Übergangsregelung?
Zur künftigen steuerlichen Behandlung von Krypto-Assets als Kapitalvermögen sind bis zum Vorliegen der konkreten Gesetzesentwürfe der aktuellen Steuerreform noch einige Fragen offen. Zunächst ist unklar, ob und wie entsprechende Übergangsbestimmungen ausgestaltet werden. Denkbar wäre die Differenzierung zwischen Altvermögen (Anschaffungen vor dem 1.1.2022 oder auch vor dem 1.1.2021 (unter Berücksichtigung der einjährigen Spekulationsfrist, welche auch beim Regimewechsel iZm den Kapitaleinkünften im Jahr 2012 zur Anwendung kam)) und Neuvermögen (Anschaffungen danach).
Für Altvermögen könnte dann die steuerfreie Veräußerung erhalten bleiben. Andererseits könnte eine solche Übergangsbestimmung aus Vereinfachungsgründen auch entfallen, was zu einer – im Ergebnis rückwirkenden (!) – Steuerpflicht bereits eingetretener aber bisher noch nicht realisierter Wertsteigerungen führen würde.
TPA Steuertipp: Die Veräußerung von Krypto-Assets bis zum 31.12.2021, für welche zum Veräußerungszeitpunkt die 1-jährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, könnte im Einzelfall aus rein steuerlicher Sicht vorteilhaft sein, um eingetretene Wertsteigerungen steuerfrei zu realisieren. Bei einer späteren Wiederanschaffung von Krypto-Assets würden diese dann bereits dem neuen Regime unterliegen.
Krypto-Assets: Anwendbarer Steuersatz
Insofern Einkünfte im Zusammenhang mit Krypto-Assets als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind, ist aus steuerlicher Sicht des Weiteren zu klären, ob der besondere Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 27,5 % auf Krypto-Assets anwendbar ist. Ist das nicht der Fall, würden die aus Krypto-Assets resultierenden Einkünfte weiterhin dem progressiven Tarif von bis zu 55 % unterliegen, allerdings dann ohne Steuerfreiheit nach Verstreichen einer Spekulationsfrist. Insbesondere die aktuell bestehende Ausnahme vom begünstigten Steuersatz für nicht verbriefte Derivate und Privatdarlehen könnte für manche Investmentformen von Krypto-Assets insbesondere im DeFi-Markt „problematisch“ sein.
Es wäre aber auch denkbar, dass Einkünfte aus dem Trading mit Krypto-Assets dem besonderen Steuersatz unterliegen, gewisse Investmentformen von Krypto-Assets dem progressiven Tarif, mit der – uE bedenklichen – Folge, dass ein Verlustausgleich auch innerhalb eines Jahres nicht möglich wäre. Sachgerecht wäre es uE, derartige Einkünfte iZm Krypto-Assets in der gleichen „Schedule“ zu regeln.
Neu zu beurteilen wäre dann auch die Strukturierung größerer Krypto-Trading Unternehmen. Während eine GmbH für größere Trading Aktivitäten bisher oftmals vorteilhaft ist, kann sich diese Beurteilung je nach anwendbarem Steuersatz verändern.
Auf den Punkt gebracht
Der Antrag an den Ministerrat lässt erkennen, dass die österreichische Bundesregierung weitreichende Änderungen für die Besteuerung von Krypto-Assets vorsieht, die in die bestehende Besteuerungssystematik eingebettet werden sollen. Abzuwarten ist die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften insbesondere hinsichtlich etwaiger Übergangsbestimmungen und der Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ausgehend von den konkreten gesetzlichen Bestimmungen kann sich Handlungsbedarf beispielsweise hinsichtlich noch nicht realisierter Wertsteigerungen, oder auch hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit des Krypto-Tradings in einer GmbH ergeben.
Gerne halten wir Sie über die geplanten Steuer-Änderungen am Laufenden!
Videos: Alles zur Krypto-Steuer in Österreich
TPA Experten erklären Krypto-Assets: Alles was Krypto-Trader in Österreich steuerlich wissen sollten.