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TPA Webcast: Investitionsprämie 2021 Update

TPA Webcast: Investitionsprämie 2021 Update

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TPA Webcast: Investitionsprämie 2021 Update

Der TPA Webcast mit den TPA Steuerexeperten Gerald Kerbl & Günther Stenico wurde am 5.2.2021 ausgestrahlt.

Aktuelle Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie hier. 

Q&A zu Investitionsprämie 2021​

Die Frage ist vielschichtig: Bei der Vermietung stellt der OGH auf eine Grenze von 5 Bestandverträgen ab, wobei natürlich auch der Gesamtumfang eines Unternehmens zu berücksichtigen ist. Eine Vermietung eines
Gewerbeobjektes spricht uE auch bei unterschreiten der o.a. Grenze für eine unternehmerische Tätigkeit. Die Tätigkeit ist idR im Unternehmensgegenstand festgeschrieben und kann meist durch
zusätzliche Dokumente glaubhaft gemacht werden. Insoweit spricht vieles
dafür, die unternehmerische Tätigkeit ab Gründung anzunehmen.

Voraussetzung beim Leasing ist, dass der PKW beim Leasingnehmer aktiviert
wird, dh im Fall des Leasings, dass ein Mietkaufmodell („Financial Lease“)
vorliegt. In anderen Fällen könnte auch der Leasingnehmer die Prämie geltend
machen und den Vorteil weitergeben.

Maßgeblich ist unseres Erachtens beim Neuwagenkauf der Bruttokaufpreis
abzüglich der Händler- oder Importeurförderung. Sonstige Förderungen und die Investitionsprämie reduzieren den für die Luxustangente maßgeblichen Wert nicht.

Ja, wenn es sich um einen Mietkauf oder „Financial Lease“ handelt. Hier
besteht kein Unterschied zu sonstigen Wirtschaftsgütern.

Bei Mietkaufmodellen oder Leasingmodellen wird der Preis des Fahrzeugs üblicherweise im Vertrag offengelegt. Diese stellen die zu aktivierenden Anschaffungskosten dar.

Es können je Antragsteller beliebig viele Anträge gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge können zurückgezogen oder storniert werden.

Für neue Anträge werden Förderzusagen lt Website der aws erst nach einer gesetzlichen Erhöhung des Förderbudgets auf EUR 3,0 Mio erteilt.

Die Gesetzwerdung der Verlängerung und die konkrete Umsetzung bleiben
abzuwarten. Wir gehen davon aus, dass sich diese Verlängerungen auch auf
„Altanträge“ beziehen werden.

Sofern diese Anlagen im Konzern bereits aktiviert waren ist eine
Beantragung leider nicht möglich. 

Sofern Elektrofährräder dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, sind diese förderbar. Privatanteile sind auszuscheiden.

Ja, dies ist prämienschädlich. Prüfen Sie in einem solchen Fall eine
Nutzungsüberlassung (im Inland). 

Faktisch spricht hier nichts dagegen. Problematisch wäre es sicherlich, wenn der GU Vertrag in der Folge weiterübertragen wird, da hier die 1. Maßnahme in Zweifel gezogen werden könnte.

Im Zeitpunkt der Antragstellung ist lediglich die Investition zu beschreiben,
ein konkreter Auftragnehmer ist noch nicht zu benennen.

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