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5. Januar 2021
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TPA Webcast: Investitionsprämie 2021 Update
Der TPA Webcast mit den TPA Steuerexeperten Gerald Kerbl & Günther Stenico wurde am 5.2.2021 ausgestrahlt.
Aktuelle Informationen zum Investitionsfreibetrag finden Sie hier.
Q&A zu Investitionsprämie 2021
Ist eine Immobilien GmbH & Co KG (mit Errichtung und Vermietung einer Gewerbeimmobilie) ein Unternehmer nach §1 UGB. Liegt die Unternehmereigenschaft bereits nach Gründung vor oder erst mit Abschluss des Mietvertrags?
Die Frage ist vielschichtig: Bei der Vermietung stellt der OGH auf eine Grenze von 5 Bestandverträgen ab, wobei natürlich auch der Gesamtumfang eines Unternehmens zu berücksichtigen ist. Eine Vermietung eines
Gewerbeobjektes spricht uE auch bei unterschreiten der o.a. Grenze für eine unternehmerische Tätigkeit. Die Tätigkeit ist idR im Unternehmensgegenstand festgeschrieben und kann meist durch
zusätzliche Dokumente glaubhaft gemacht werden. Insoweit spricht vieles
dafür, die unternehmerische Tätigkeit ab Gründung anzunehmen.
Ist Leasing grundsätzlich bzw. welche Art von Laesing ist bei der Anschaffung eines reinen Elektro-PKW für eine GmbH unter Ausnützung der 14% Investitionsprämie bis 28.02.2021 möglich?
Voraussetzung beim Leasing ist, dass der PKW beim Leasingnehmer aktiviert
wird, dh im Fall des Leasings, dass ein Mietkaufmodell („Financial Lease“)
vorliegt. In anderen Fällen könnte auch der Leasingnehmer die Prämie geltend
machen und den Vorteil weitergeben.
Welcher Betrag wird letztendlich für die Berechnung der Luxustangente herangezogen? Listenpreis? Abzüglich Händlervergünstigungen? Abzüglich Händlerförderung für E-PKW? Abzüglich Staatliche Förderung für E-PKW? Abzüglich 14% Investitionsprämie für E-PKW?
Maßgeblich ist unseres Erachtens beim Neuwagenkauf der Bruttokaufpreis
abzüglich der Händler- oder Importeurförderung. Sonstige Förderungen und die Investitionsprämie reduzieren den für die Luxustangente maßgeblichen Wert nicht.
Ist ein geleaster E- PKW aktivierbar, wie als Ausnahme in den Förderrichtlinien beschrieben?
Ja, wenn es sich um einen Mietkauf oder „Financial Lease“ handelt. Hier
besteht kein Unterschied zu sonstigen Wirtschaftsgütern.
Welcher Betrag wird für die Aktivierung bei geleastem E-PKW herangezogen?
Bei Mietkaufmodellen oder Leasingmodellen wird der Preis des Fahrzeugs üblicherweise im Vertrag offengelegt. Diese stellen die zu aktivierenden Anschaffungskosten dar.
Wenn bereits ein Antrag auf Investitionsprämie gestellt wurde, kann nun auf Basis der neuen Richtlinie ein weiterer Antrag (für zusätzliche Investitionen) gestellt werden?
Es können je Antragsteller beliebig viele Anträge gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge können zurückgezogen oder storniert werden.
Kann der Antrag auch geändert werden, wenn schon ein Antrag eingereicht wurde oder ist das derzeit nicht zu empfehlen da die Budgetdeckung etc. noch nicht fixiert wurde?
Für neue Anträge werden Förderzusagen lt Website der aws erst nach einer gesetzlichen Erhöhung des Förderbudgets auf EUR 3,0 Mio erteilt.
Gelten die verlängerten Durchführungsfristen nur für neuAnträge oder sind diese auf bereits ausgestellte Förderverträge auch anwendbar? → Durchführungszeitraum der Investition bis 28.02.2022?
Die Gesetzwerdung der Verlängerung und die konkrete Umsetzung bleiben
abzuwarten. Wir gehen davon aus, dass sich diese Verlängerungen auch auf
„Altanträge“ beziehen werden.
Bei Anlagenkäufen von der Konzernmutter kann keine Investitionsprämie beantragt werden?
Sofern diese Anlagen im Konzern bereits aktiviert waren ist eine
Beantragung leider nicht möglich.
Zum Thema Sammelrechnungen/Einzelrechnung: Wie soll dies bei größeren Investitionen umgesetzt werden, ist hier jeder Lieferant zu kontaktieren, um eine Einzelrechnung zu erhalten? (das bedeutet einen enormen Mehraufwand bei den Lieferanten)
Derzeit gibt es leider keine Vereinfachungsregelung, auch wenn dieser Punkt in der Praxis schwer praktikabel erscheint.
Betrifft Elektrofahrräder auch oder? Und sind die Fahrzeuge "nur" für Mitarbeiterinnen oder auch Fahrzeuge für die Unternehmerinnen selbst.
Sofern Elektrofährräder dem Betriebsvermögen zuzuordnen sind, sind diese förderbar. Privatanteile sind auszuscheiden.
Ist es Investitionsschädigend, wenn Konzernintern ein förderbares Wirtschaftsgut (innerhalb der 3-J Haltefrist) weiterverrechnet wird?
Ja, dies ist prämienschädlich. Prüfen Sie in einem solchen Fall eine
Nutzungsüberlassung (im Inland).
Kann ich einen GU Auftrag auch an ein Konzernunternehmen vergeben (um damit einfacher die 1. Maßnahme nachweisen zu können)?
Faktisch spricht hier nichts dagegen. Problematisch wäre es sicherlich, wenn der GU Vertrag in der Folge weiterübertragen wird, da hier die 1. Maßnahme in Zweifel gezogen werden könnte.
Muss bei der Antragstellung (bis 28.02.2021) bereits der konkrete Auftragnehmer angegeben werden oder reicht es zu diesem Zeitpunkt, dass das Projekt konkret beschrieben wird?
Im Zeitpunkt der Antragstellung ist lediglich die Investition zu beschreiben,
ein konkreter Auftragnehmer ist noch nicht zu benennen.