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Nachhaltigkeitsberichterstattung/ Regulatorik

Nachhaltigkeitsberichterstattung/ Regulatorik

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für manche Unternehmen bereits gesetzlich vorgegeben und ab 2024 müssen noch mehr Unternehmen einen Bericht vorlegen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für manche Unternehmen bereits gesetzlich vorgegeben, darüber hinaus berichten zahlreiche Unternehmen freiwillig, um sich am Markt entsprechend zu positionieren. Der Umfang eines Nachhaltigkeitsberichts ist vom genutzten Berichtsstandard abhängig. Der Bericht beinhaltet beispielsweise die Geschäftsstrategie, interne Richtlinien und Prozesse im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit. Darüber hinaus werden konkrete Nachhaltigkeitsziele, KPIs, sowie Abläufe im Risikomanagement des Unternehmens abgebildet.

Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich

Regulatorisch gibt es auf EU-Ebene die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die in Österreich im Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt und seit dem Geschäftsjahr 2017 von großen Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen und öffentlichem Interesse anzuwenden ist.

Nachhaltigkeitberichtserstattung ab 2024

Ab dem Geschäftsjahr 2024 muss nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtet werden. Die CSRD betrifft deutlich mehr Unternehmen und bringt auch maßgebliche Ausweitungen des Berichtsumfangs gegenüber der NFRD mit sich.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde von der Kommission beauftragt, einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu entwickeln, welche verpflichtend gemäß der CSRD anzuwenden sind. Diese Standards liegen als European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bereits im finalen Entwurf vor, sektorspezifische, sowie KMU bezogene Standards werden folgen. Abhängig von bestimmten Unternehmenskenngrößen ergeben sich Unterschiede, wann ein Unternehmen erstmals zu berichten hat.

Sie hätten gerne ein besseres Bild in welcher Form Ihr Unternehmen von den neuen Standards der Nachhaltigkeitsverichtserstattung betroffen ist? Finden Sie bei unserem Quick Check heraus, wann Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist und welche ESG-Themenstellungen (regulatorisch, finanzierungstechnisch, etc.) auf Sie zukommen werden.

Auf freiwilliger Ebene können bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung global anerkannte Berichterstattungsstandards, insbesondere die GRI-Standards, herangezogen werden. Das Verfassen des ersten Nachhaltigkeitsberichts kann aufgrund der notwendigen Implementierung von Systemen und Prozessen zur ESG Datenerhebung und -erfassung einen deutlichen Zeit- und Ressourcenaufwand bedeuten. Es empfiehlt sich deshalb zeitgerecht mit der Implementierung zu beginnen.

Unsere Leistungen in Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung

In Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung können wir Sie unter anderem in folgenden Bereichen unterstützen:
• Beratung bei der Auswahl eines entsprechenden Berichtsstandards (GRI, CSRD/ESRS)
• Analyse der Wertschöpfungskette des Unternehmens hinsichtlich ESG-relevanter Themen
• Auswahl der relevanten Stakeholder
• Vorbereitung und Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen
• Festlegung von Struktur & Kernbotschaften (auf Basis der Unternehmensstrategie)
• Begleitung bei Datensammlung nach gewähltem Standard und Festlegung der KPIs
• Verfassen des Nachhaltigkeitsberichts
• Konformitätsprüfung Ihres Berichts nach dem gewählten Standard

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