18. Oktober 2021
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Investitionsprämie: Ende der 3-Monate-Abrechnungsfrist
Nach den Förderrichtlinien zur COVID-19-Investitionsprämie ist der Fördernehmer verpflichtet, der AWS spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen. Abzustellen ist auf die zeitlich letzte Investition des jeweiligen Antrags bzw. der entsprechenden Förderzusage.
Fristenrechnung
Nach Ansicht der AWS beginnt die Frist mit dem Tag der Inbetriebnahme oder Zahlung (je nachdem was später eintritt) und endet die Frist nach Ansicht des AWS nach 3 vollen Monaten.
Beispiele:
- eine Dreimonatsfrist, welche am 31. März beginnt, endet am 30. Juni.
- eine Dreimonatsfrist, welche am 30. November beginnt, endet am 28. bzw. 29. Februar.
- eine Dreimonatsfrist, welche am 28. Februar beginnt, endet am 31. Mai
Beginn und Lauf einer Frist werden durch Sonn- und Feiertage nicht berührt. Nach Ansicht der AWS – die auch in die FAQs eingearbeitet werden soll – betrifft dies auch das Fristende: fällt dieses auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember, so stellt auch dieser Tag nach Ansicht des AWS das Fristende dar.
Zur Fristwahrung ist der Zugang der Abrechnung bei der AWS innerhalb der Frist erforderlich, dh das Absenden alleine reicht nicht aus. Bedenken Sie, dass an Wochenenden oft Service-Arbeiten an der IT stattfinden und dass es daher im Einzelfall uU nicht möglich ist, am letzten Tag die Abrechnung einzureichen.
Beispiel:
[nur eine Investition, nur ein Antrag / Förderzusage]
- Inbetriebnahme
15. Juli 2021 - Zahlung
30. Juli 2021 - Frist für die Abrechnung
30. Oktober 2021, auch wenn dies ein Samstag ist.
TPA Tipp: Stellen Sie für jeden Antrag auf Investitionsprämie ein laufendes Monitoring der Inbetriebnahme und der Bezahlung von Investitionen sicher. Eine verspätete Abrechnung führt zum vollen Verlust des Anspruchs und zur Rückzahlungspflicht bereits erhaltener Zahlungen.