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Voranmeldung Energiekostenzuschuss 2023 hat begonnen – Alle Infos zur Förderung

Voranmeldung Energiekostenzuschuss 2023 hat begonnen – Alle Infos zur Förderung

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Voranmeldung Energiekostenzuschuss 2023 hat begonnen – Alle Infos zur Förderung

Energiekostenzuschuss 2: Voranmeldung bis 2.11.2023

Zur Entlastung von Unternehmen aufgrund gestiegener Energiekosten wurde im Jahr 2022 der Energiekostenzuschuss I ins Leben gerufen. Nach der Vorankündigung im Dezember 2022 geht dieser nun 2023 in die Verlängerung. Die verpflichtende Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 hat bis 2.11.2023 über den aws Fördermanager zu erfolgen, eine Antragstellung soll ab 9.11.2023 möglich sein.

Aktuelle Informationen zur Voranmeldung 

  • Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 läuft bereits und ist bis 2.11.2023 über den aws Fördermanager
  • Eine Voranmeldung ist für alle Unternehmer sinnvoll, die gegenüber 2021 gestiegene Energiekosten haben. Den erforderlichen Mindestbetrag von EUR 1.500,00 pro Förderperiode erreichen rechnerisch alle Unternehmen, deren Energiekosten je Halbjahr in 2023 um EUR 3.000,00 gestiegen sind.
  • Die Voranmeldung kann ohne Registrierung im aws Fördermanager Folgende Angaben sind zu machen:
    •  Firma
    • Rechtsform
    • Firmenbuchnummer
    • Kontaktdaten der Ansprechpartner
  • Die Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung zwar erforderlich, zwingt jedoch nicht zur Antragstellung. Es empfiehlt sich, vorsorglich jedenfalls eine Voranmeldung vorzunehmen.

Ablauf von Energiekostenzuschuss 2

  • Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss 2 bis 2.11.2023
  • Zuweisung Antragsfenster durch die aws
  • Registrierung im aws Fördermanager (sofern nicht gegeben)
  • Antragstellung im zugewiesenen Zeitraum (frühestens ab 9.11.2023)
  • Prüfung des Antrags
  • Auszahlung

Aktuelle Infos zum Energiekostenzuschuss 2

  • Die finale Förderrichtlinie liegt aktuell noch zur Genehmigung bei der EU-Kommission.
  • Aktuell liegen lediglich eine Medieninformation und eine Basisinformation des BMAW mit ersten Informationen zur geplanten Ausgestaltung vor. Die Regelung entspricht weitgehend dem verlängerten EKZ I für das Q4 2022.
  • Zwei Förderperioden sind geplant, je eine für das 1. und 2. Halbjahr 2023.
  • Die Basisstufe 1 sieht eine Förderung im Ausmaß von 50% der gestiegenen Energiekosten zum Vergleichszeitraum in 2021 vor. Die maximale Förderung in der Basisstufe beträgt EUR 2,0 Mio unter Berücksichtigung des Energiekostenzuschuss I.
  • In den Berechnungsstufen 2 bis 5 liegt das Förderausmaß zwischen 40% und 80% der Mehrkosten, die Obergrenze reicht bis EUR 150 Mio. Zudem ist eine Steigerung der Energiekosten um das 1,5-fache erforderlich.
  • In den Berechnungsstufen 2 bis 5 sowie bei einer Förderung über EUR 125.000 (je Förderperiode) in der Basisstufe 1 ist ein negatives EBITDA oder ein EBITDA-Rückgang von 40% (gegenüber 2021) erforderlich.
  • In den Berechnungsstufe 3 und 4 ist weiters nachzuweisen, dass es sich um energieintensives Unternehmen handelt. Die entsprechenden Schwellenwerte liegen bei 3% Energiekosten des Produktionswertes (bei Berechnung anhand des Kalenderjahres 2021) oder bei 6% Energiekosten vom Produktionswert (bei Berechnung anhand des 1. Halbjahres 2022). Die Ermittlung des Produktionswerts ist gegenüber dem Energiekostenzuschuss I unverändert.
  • In den Berechnungsstufen 2 bis 5 gibt es eine mengenmäßige Förderbeschränkung mit 70% des Verbrauches 2021. In der Basisstufe ist eine derartige Beschränkung nicht vorgesehen.
  • Gefördert werden folgende Energiearten:
    • Strom
    • Erdgas
    • aus Strom und Erdgas direkt erzeugte Wärme/Kälte
    • Benzin/Diesel (nur Basisstufe)
    • Holzpellets, Hackschnitzel, Heizöl (nur Basisstufe)

Sobald die finale Förderrichtlinie vorliegt, informieren wir umgehend. Wir erwarten, dass die aws Berechnungshilfen zur Verfügung stellen wird.

Bei Fragen steht Ihnen ihre TPA-Betreuer:innen gerne zur Verfügung.

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