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Neue Umsatzsteuer für Notebooks, Tablets, Gas, Gold, etc.

Neue Umsatzsteuer für Notebooks, Tablets, Gas, Gold, etc.

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Neue Umsatzsteuer für Notebooks, Tablets, Gas, Gold, etc.

Was gilt bei der Umsatzsteuer für Notebooks und Laptops? Unsere Steuerexperten haben hier für Sie alle wichtigen Neuerungen bei der Umsatzsteuer für Notebooks & Tablets zusammengefasst: Mehr Steuer-News aus Österreich: Umsatzsteuer in Österreich 2021 und alle Steuern in Österreich auf einen Blick im PDF!

Für welche Umsätze gilt die neue Umsatzsteuerregelung?

Die neue Umsatzsteuerregelung (Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung – kurz UStBBKV) in Österreich gilt für folgende Umsätze an einen Unternehmer iSd UStG 1994:

  • Lieferungen von Videospielkonsolen (aus Position 9504 der Kombinierten Nomenklatur), Laptops und Tablet-Computern (aus Unterposition 8471 30 00 der Kombinierten Nomenklatur), wenn das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt mindestens 5 000 Euro beträgt;
  • Lieferungen von Gas und Elektrizität an einen Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Gegenstände in deren Weiterlieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter Bedeutung ist;
  • Übertragungen von Gas- und Elektrizitätszertifikaten;
  • Lieferungen von Metallen (aus Kapitel 71 und aus Abschnitt XV der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Positionen 7113 bis 7118, Kapitel 73, Positionen 7411 bis 7419, 7507, 7508, 7608, Unterposition 7609 00 00 bis Position 7616, Unterpositionen 7806 00, 7907 00 00, 8007 00 80, 8101 99 90, 8102 99 00, 8103 90 90, 8104 90 00, 8105 90 00, 8106 00 90, 8107 90 00, 8108 90 60, 8108 90 90, 8109 90 00, 8110 90 00, 8111 00 90, 8112 19 00, 8112 29 00, 8112 59 00, 8112 99, Unterposition 8113 00 90, Kapitel 82 und 83), außer diese fallen unter die Schrott-Umsatzsteuerverordnung, BGBl. II Nr. 129/2007, oder die Differenzbesteuerung nach § 24 UStG 1994 wird angewendet;
  • Steuerpflichtige Lieferungen von Anlagegold im Sinne des § 24a Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994.

Im Rahmen des Übergangs der Steuerschuld haftet zusätzlich der leistende Unternehmer für die Steuerschuld.

Was gilt als Notebook und Tablet?

Als Notebook und Tablet gelten (Unterposition 8471 30 00 der kombinierten Nomenklatur):

  • Tragbare digitale automatische Datenverarbeitungsmaschinen;
  • Gewicht höchstens 10 kg;
  • Flacher Bildschirm;
  • Können auch ohne externe elektrische Energiequelle betrieben werden;
  • Besitzen häufig ein Modem zur Herstellung einer Netzwerkverbindung;
  • Das Vorliegen einer Tastatur ist nicht maßgeblich.

Eine künstliche Aufspaltung von Entgelten, die einen einheitlichen Liefervorgang betreffen, auf mehrere Rechnungen und somit eine Umgehung der Wertgrenze von EUR 5.000,00 ist nicht zulässig. Die Beträge werden daher bei der Ermittlung der Wertgrenze zusammengerechnet. Dazu zählt auch eine Lieferung kombinierter Produkte, wie Laptops mit Laptoptasche zu einem einheitlichen Preis.

Praxistipps zur neuen Umsatzsteuerregelung in Österreich

  • Die Rechnungserstellung hat ohne Ausweis der Umsatzsteuer zu erfolgen, anderenfalls kommt es zur Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung.
  • Eine entsprechende Anpassung IT-gestützter Fakturierungssysteme hat zu erfolgen.
  • Aus Sicht des Rechnungsempfängers sollte eine Rechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer nicht akzeptiert werden, da diese dennoch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
  • Der Verkauf ist beim Leistenden in der Kennzahl 021 der UVA zu erfassen.
  • Der Übergang der Steuerschuld ist beim Leistungsempfänger in der Kennzahl 032 und die korrespondierende Vorsteuer in Kennzahl 089 der UVA zu erfassen.
  • So schreiben Sie richtige Rechnungen!

Fragen Sie unsere Steuerberater und Steuerberaterinnen, wenn Sie mehr Details zu den genauen UmsatzsteuerRegelungen in Österreich benötigen.

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