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Investieren statt Steuern zahlen

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Investieren statt Steuern zahlen

Investitionen in Österreich: Steuerfrei investieren

Konkret kann bei Investitionen in bestimmte bewegliche Güter heuer noch eine 30%ige vorzeitige Abschreibung bzw. Absetzung für Abnutzung (AfA) in Anspruch genommen werden. Diese gilt nur für betriebliche Einkunftsarten, alle außerbetrieblichen Einkunftsarten (etwa Vermietung und Verpachtung) sind leider ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass die vorzeitige AfA die lineare AfA beinhaltet, sodass bei längeren Nutzungsdauern die steuerliche Auswirkung günstiger ist.

Gebäude und Herstellungsaufwendungen auf Gebäude sind von der Regelung ebenso ausgenommen wie bestimmte PKW und Kombis, Luftfahrzeuge, geringwertige oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, Wirtschaftsgüter, die von verbundenen Unternehmen erworben werden und Wirtschaftsgüter, mit deren Anschaffung oder Herstellung vor dem 1. Jänner 2009 begonnen wurde.

Abschreibungen für Einbaumöbel, Elektroinstallationen und Einbauküchen

Für selbständig bewertbare Gebäudeinvestitionen ist diese 30%ige vorzeitige Abschreibung hingegen möglich. Vorzeitig abschreibbar sind somit beispielsweise Einbaumöbel, Holzdecken und Wandverkleidungen, die der Raumeinrichtung dienen, außerhalb des Verputzes verlegte Elektroinstallationen und Einbauküchen.

13 % des steuerlichen Gewinnes können steuerfrei gestellt werden

Weiters können Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte seit heuer unter bestimmten Voraussetzungen einen Betrag von 13 % ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen.

Sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch Bilanzierer können diesen Freibetrag von höchstens 100.000 Euro nutzen, wenn sie in bestimmte abnutzbare, körperliche  Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Sachanlagen) und/oder bestimmte Wertpapiere investieren. Es gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und/oder eine Behaltefrist von mindestens vier Jahren. Auch können seit heuer Investitionen in Gebäude bei rechtzeitiger Fertigstellung im Wirtschaftsjahr 2010 beim Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung erst nach dem 31.12.2008 begonnen wurde.

Freibetrag auch ohne Investitionen

Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro wird der Freibetrag auch ohne Investitionen automatisch berücksichtigt. Dieser Grundfreibetrag gilt auch zusätzlich zum Betriebsausgabenpauschale, zB bei Geschäftsführern. Der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag (zwischen 30.000 und 100.000 Euro) gilt nicht für Pauschalierende, weiters muss tatsächlich und richtig in Sachanlagen investiert werden. Insgesamt dürfen maximal 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem und pro Betrieb steuerfrei gestellt werden. Es kann sich somit eine Einkommensteuerersparnis von bis zu 50.000 Euro ergeben.

Nicht begünstigte Sachanlagen für den 13% igen Gewinnfreibetrag sind insbesondere PKW, Luftfahrzeuge, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter und solche Anlagengüter, für die ein Forschungsfreibetrag bzw. eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wurde, sowie Wirtschaftsgüter, die von verbundenen Unternehmen erworben werden. Wird die vierjährige Behaltefrist nicht eingehalten, oder werden die begünstigten Wirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist in eine Betriebsstätte außerhalb Österreichs verbracht, so kommt es idR lediglich zur Nachversteuerung des Gewinnfreibetrages, ohne dass irgendein „Strafzuschlag“ anfällt.

Investieren statt Steuern zahlen in Österreich: Steuer und Abschreibungs-Beispiele

Beispiel 1: Ein Arzt erzielt mit seiner Ordination einen Gewinn von 500.000 Euro. Wenn er bestimmte Wertpapiere in Höhe von 61.100 Euro (13 % von 470.000; für einen Gewinn von 30.000 Euro benötigt er keine Investitionen) kauft, muss er nur 435.000 Euro versteuern. 65.000 Euro (13 % von 500.000 Euro) bleiben einkommensteuerfrei, dies führt zu einer Einkommen-Steuerersparnis von 32.500 Euro.

Beispiel 2: Ein Tischler erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Wenn er 9.100 Euro (13 % von 70.000) für die Anschaffung einer neuen Maschine mit 5-jähriger Nutzungsdauer verwendet, muss er nur 87.000 Euro versteuern. Die Steuerersparnis beträgt somit 6.500 Euro (4.550 Euro aus dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag und 1.950 Euro aus dem Grundfreibetrag); durch die (vorzeitige) Abschreibung der Maschine erzielt er über die Jahre nochmals eine Steuerersparnis von 4.550 Euro.

Conclusio zum Investieren in Österreich

Die Steuerersparnis aus der jährlichen (und vorzeitigen) Abschreibung der Maschine, kombiniert mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag beträgt im Beispielsfall 9.100 Euro, was genau den Anschaffungskosten der Maschine entspricht. Die Maschine kann damit vollkommen aus der Steuerersparnis finanziert werden und kostet den Tischler keinen Cent.

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