Gewinnfreibetrag 2018: Heuer noch Steuern sparen!

25. Oktober 2018 | Lesedauer: 3 Min

Gewinnfreibetrag TPA Steuerberatung News Steuern

Den Gewinnfreibetrag für Selbstständige und Gewerbetreibende gibt es auch im Jahr 2018: Die Beschränkung der begünstigten Wertpapiere auf Wohnbauanleihen ist bereits im Vorjahr gefallen.

Der Gewinnfreibetrag ist den meisten Selbstständigen und Gewerbetreibenden mittlerweile bekannt. Natürliche Personen können auch heuer wieder bis zu 13 % ihres steuerlichen Gewinnes (ausgenommen Veräußerungsgewinn) steuerfrei stellen. Bis zu einem Gewinn von EUR 30.000 (Grundfreibetrag) werden automatisch und ohne jede weitere Voraussetzung 13 % ihres Gewinnes steuerfrei gestellt. Bei Personengesellschaften ist zu beachten, dass der Grundfreibetrag von EUR 30.000 pro Gesellschaft nur einmal und nicht pro Gesellschafter zusteht.

Gewinnfreibetrag: Begünstigte Investitionen

Übersteigt der Gewinn einen Betrag von EUR 30.000, müssen im Jahr 2018 Investitionen in begünstige Wirtschaftsgüter getätigt werden, um vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu profitieren. Zu den begünstigten Wirtschaftsgütern zählen:

  • Abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – die wichtigsten Ausnahmen sind:
    • PKW (ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis)
    • Geringwertige Wirtschaftsgüter
    • Gebrauchte Wirtschaftsgüter
    • Nutzungsdauer < 4 Jahre
  • Begünstigte Wertpapiere (gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG).

Einnahmen-Ausgabe-Rechner und Bilanzierer müssen die zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages geforderten Investitionen bis zum 31.12.2018 tätigen.

TPA Tipp für die optimale Investitionshöhe
Erstellen Sie bald die Prognoserechnung für das Jahr 2018, um die steuerlich optimale Höhe der notwendigen Investitionen rechtzeitig zu ermitteln. Ihre TPA Berater unterstützen Sie dabei gerne.

Gewinnfreibetrag: Vier-Jahresfrist für Wertpapiere

Die Bestimmungen zum Gewinnfreibetrag wurden im Laufe der Jahre immer wieder durch den Gesetzgeber adaptiert. Die Einschränkung auf Wohnbauanleihen ist bereits 2017 gefallen. Heuer können daher auch wieder jene Wertpapiere, die steuerlich zur Deckung von Pensionsrückstellungen verwendet werden dürfen, angeschafft werden.

Wertpapiere müssen zum 31.12.2018 am Wertpapierdepot gebucht sein und dort mindestens vier volle Jahre, tagesgenau berechnet, verbleiben.

TPA Tipp
Wertpapierorder sollten daher zeitgerecht unter Berücksichtigung der Feiertage vor dem Jahreswechsel getätigt werden. Außerdem kann das Angebot gegen Jahresende knapp werden, sodass eine frühere Anschaffung ratsam ist. Der Vorteil: Auch die Vier-Jahresfrist endet früher.

Nach derzeit herrschender Ansicht wird die Vier-Jahresfrist nicht erfüllt, wenn Sie Ihren Betrieb vor Ablauf der Frist, bspw. wegen Pensionsantritts, einstellen.

TPA Tipp:
Beachten Sie bei Ihrer Pensionsplanung die Vier-Jahresfrist. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung von Gegenstrategien.

Maximaler Gewinnfreibetrag und maximale Steuerersparnis

Der Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:

  • 13,0 % bis zu einem Gewinn von EUR 175.000
  • 7,0 % für den Gewinnanteil zwischen EUR 175.000 und EUR 350.000
  • 4,5 % für den Gewinnanteil zwischen EUR 350.000 und EUR 580.000

Somit ergibt sich ein maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von EUR 45.350 und eine maximale Steuerersparnis von EUR 22.675.

Hinweis: Erfolgt die Gewinnermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung, steht nur der Grundfreibetrag zu. Dadurch können ausgabenpauschalierende Selbständige und Gewerbetreibende in den Genuss der Steuerersparnis durch den Grundfreibetrag kommen.

TPA Tipp: Eine Investition in abnutzbares Anlagevermögen zur Ausnutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages führt bei einem Steuersatz von 50 % dazu, dass die Investition wirtschaftlich zur Gänze durch die Steuerersparnis gedeckt ist!

 

Weitere News:

Kontaktieren Sie