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Vorteile und Nachteile einer GmbH – 9 FAQs zur steueroptimalen Rechtsform

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Vorteile und Nachteile einer GmbH – 9 FAQs zur steueroptimalen Rechtsform

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Vorteile und Nachteile einer GmbH – 9 FAQs zur steueroptimalen Rechtsform

Egal ob Umgründer, Neugründer oder Nachfolger: Der Check der Rechtsform lohnt sich in jedem Fall!

Ab welchem Gewinn ist eine GmbH sinnvoll für Unternehmer?  Welche Vorteile hat eine GmbH? Mit welcher Rechtsform können Sie Steuern sparen? Mit dem TPA Rechtsformrechner finden Sie im schnellen Online Check sofort heraus, welche Rechtsform die ideale für Ihr Unternehmen ist.

1. Muss ich als Neugründer mit der GmbH starten? Kann ich das auch noch später machen und umgründen?

Dem Neugründer stehen von Beginn an alle verfügbaren Rechtsformen in Österreich offen – er kann sein Unternehmen als

Start-Ups: Am Beginn der Firmengründung

Da in der Beginnphase doch manchmal Verluste anfallen und die Gewinne erst im Lauf der Jahre ansteigen, ist die Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft in der frühen Lebensphase des Unternehmens steuerlich oft vorteilhaft. Später kann durch Inanspruchnahme des Umgründungssteuergesetzes ohne große Steuerbelastung in die Rechtsform der GmbH gewechselt werden.

TPA Steuertipp für Neugründer

Haben Sie neben den Anlaufverlusten im neu gegründeten Unternehmen noch andere positive, eventuell unselbständige Einkünfte oder Kapitaleinkünfte, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer raschen Einkommensteuererklärung vom Finanzamt schnell Geld zurück.

2. Ab welcher Gewinnhöhe ist eine GmbH sinnvoll?

Viele Gründer und Unternehmer wollen wissen, ab welcher Gewinnhöhe eine GmbH Sinn macht. TPA Steuerexperten haben die Vorteile der GmbH hier zusammengefasst: Steuerlich ist die GmbH vor allem bei höheren Gewinnen von Vorteil. Wenn bei einer GmbH eine Vollausschüttung der Gewinne unterstellt wird und im Einzelunternehmen bzw. in der Personengesellschafter der Gewinnfreibetrag immer im maximalen Ausmaß in Anspruch genommen wird, ist eine GmbH rein steuerlich erst jenseits von EUR 370.000 Gewinn vorteilhafter. Werden hingegen Gewinne in der GmbH thesauriert, kann diese Grenze (wesentlich) niedriger sein.

Gewinne von Kapitalgesellschaften werden mit 24 % (23 % ab 2024) Körperschaftsteuer (KöSt) belastet, Ausschüttungen von Gewinnen unterliegen zusätzlich der 27,5%igen Kapitalertragsteuer (KESt). In Summe ergibt sich daher bei einer GmbH – unabhängig von der Höhe des Gewinns – immer eine Steuerbelastung von 44,90 % (44,17 % ab 2024).

TPA Tipps zur GmbH Gründung

  • Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, werden vorerst nur mit 24 % (23 % ab 2024) KöSt besteuert. Wenn die künftige Expansion des Unternehmens bzw. hohe Kreditrückführungen aus laufenden Gewinnen finanziert werden und daher keine oder nur geringe Ausschüttungen erfolgen, kann die GmbH schon bei „relativ“ niedrigen Gewinnen vorteilhaft sein.
  • Die GmbH muss verpflichtend bilanzieren und den (verkürzten) Jahresabschluss binnen 9 Monaten beim Firmenbuch einreichen.
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften können bei Umsätzen unter EUR 700.000 auch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen, den Gewinnfreibetrag beanspruchen und bei Umsätzen bis EUR 220.000 das Betriebsausgabenpauschale nutzen. Diese Unterschiede in der Gewinnermittlung können sich günstig auf die Steuerbemessungsgrundlage auswirken.

TPA Tipp: Ihr Weg zur optimalen Rechtsform!

Mit dem TPA Rechtsformrechner haben Sie online die Möglichkeit, verschiedene Varianten für Ihr gewerbliches Unternehmen durchzurechnen, und so rasch und einfach einen Überblick über Ihre steuerliche Situation und Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

3. Wenn ich eine GmbH gründe, hafte ich dann mit meinem Privatvermögen?

Die Gesellschafter einer GmbH haften im Normalfall nur mit ihrer Stammeinlage. Sobald das Stammkapital voll einbezahlt ist, können die Gläubiger der Gesellschaft grundsätzlich nicht mehr auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Die gesetzliche (Mindest-)Stammeinlage beträgt ab Ende 2023 EUR 10.000 (vorher EUR 35.000, außer es wird das sog. Gründungsprivileg angewendet).

TPA TIPP: Zur geplanten neuen flexiblen Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von nur EUR 10.000 und der Möglichkeit von Mitarbeiterbeteiligungen siehe www.isus.at/flexible-kapitalgesellschaft/.

TPA Tipp zur Haftung bei einer GmbH

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist zu beachten, dass Banken in der Regel für Kredite an die GmbH eine private Haftung der Gesellschafter verlangen. Über diesen Umweg wird die Haftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt.

Hinzuweisen ist natürlich auch noch auf die Geschäftsführerhaftung, die insbesondere bei Insolvenz vom Insolvenzverwalter, vom Finanzamt und von der Sozialversicherung geltend gemacht wird.

TPA Tipp zur Geschäftsführer-Haftung

Auch als faktischer Geschäftsführer können Sie zur Haftung herangezogen werden, mischen Sie sich also nicht (zu viel) in die Geschäftsführung ein, wenn Sie nur Gesellschafter sind.

TPA-Steuerberatung-Steuerliche_Spezialfragen

4. Was sind die Vorteile und die Nachteile einer GmbH?

Was sind die Vorteile einer GmbH?

  • Die GmbH bietet viele Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf ihre Stammeinlage zu beschränken.
  • Steuerlich ist die GmbH vor allem bei höheren Gewinnen von Vorteil, da Gewinne, die im Unternehmen bleiben, nur mit 24 % (23 % ab 2024) KöSt besteuert werden (siehe oben).

Was sind die Nachteile einer GmbH?

Nachteilig ist die Mindestkörperschaftsteuer (MiKö), die auch in Verlustjahren zu bezahlen ist:

  • Ab 1.1.2024 beträgt die MiKö für alle GmbHs und FlexCos generell EUR 500 pro Jahr. Bis Ende 2023 galt/gilt:
  • In den ersten fünf Jahren nach Gründung beträgt die MiKö für alle ab dem 1.7.2013 neu gegründeten GmbHs – unabhängig von der Höhe des Stammkapitals – EUR 500 pro Jahr, also EUR 125 pro vollem Quartal;
  • In den nächsten fünf Jahren beträgt die MiKö EUR 1.000 pro Jahr, also EUR 250 pro vollem Quartal;
  • Ab dem elften Jahr nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht ist die volle MiKö von EUR 1.750 pro Jahr, das sind pro vollem Quartal EUR 437,50 fällig.

Was ist bei der Gründung einer GmbH noch zu beachten?

Zusätzlich sind noch die Kosten der Sozialversicherung für den Geschäftsführer zu beachten: Lohnsteuer mit ASVG oder selbständig mit GSVG, Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschale für den Geschäftsführer. Für Tätigkeitsvergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern fallen in der Regel zusätzlich noch Lohnnebenkosten in Höhe von rund 9 % an.

Große Unterschiede bestehen auch beim Eintritt und Austritt von Mitgesellschaftern bzw. Partnern. Die Aufnahme von Mitgesellschaftern in die GmbH erfolgt steuerlich relativ einfach durch Abtretung oder Kapitalerhöhung, auch der Verkauf der Unternehmensanteile ist bei der GmbH steuerlich einfacher.

Sämtliche Vorgänge sind bei Personengesellschaften steuerlich (weit) komplexer. Umgekehrt ist die Auflösung einer GmbH meist komplexer als die Auflösung einer Personengesellschaft.

TPA Tipp für kleinere Betriebe

Kapitalgesellschaften sind generell kostenintensiver und bergen steuerlich ein höheres Risiko, insbesondere wegen verdeckter Gewinnausschüttung. Kleinere Betriebe werden daher meist als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft geführt.

5. Wie gründe ich eine Internet-GmbH?

Seit 1.1.2018 ist die „vereinfachte Gründung“ einer „Einpersonen-GmbH“ möglich. Die Errichtungserklärung bedarf nicht der Form eines Notariatsakts und für die Anmeldung beim Firmenbuch ist keine Beglaubigung nötig. Voraussetzung ist, dass der einzige Gesellschafter der zu gründenden GmbH eine natürliche Person ist und er zugleich einziger Geschäftsführer ist. Das Stammkapital beträgt EUR 35.000, wobei das Gründungsprivileg in Anspruch genommen werden kann und die gründungsprivilegierte Stammeinlage EUR 10.000 beträgt, wovon EUR 5.000 bar einzuzahlen sind.

Die vereinfachte Gründung einer Internet-GmbH läuft kurz zusammengefasst wie folgt ab:

  • Eröffnung eines neuen Kontos bei einem Kreditinstitut durch den einzigen Gesellschafter und Einzahlung der Stammeinlage
  • Eindeutige Identifizierung des Gründers durch das Kreditinstitut anhand eines Lichtbildausweises
  • Musterzeichnung des Gründers vor dem Kreditinstitut
  • Elektronische Übermittlung dieser Unterlagen durch das Kreditinstitut an die Justiz
  • Anmeldung des Gründers beim Unternehmensserviceportal (USP) und Angabe weiterer erforderlicher Daten, aus denen anschließend automatisch Errichtungserklärung und Firmenbuchanmeldung generiert werden.

Die generierte (standardisierte) Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft muss lediglich die Bestellung des Geschäftsführers und den erforderlichen Mindestinhalt enthalten.

TPA Tipp zur Internet-GmbH

Spätere Änderungen der Errichtungserklärung müssen weiterhin in Form eines Notariatsakts erfolgen. Wenn Sie daher an die Beteiligung von bspw. Familienmitgliedern denken, dann verzichten Sie am besten gleich auf die Internet-GmbH.

6. Wie geht das mit dem Verrechnungskonto bei der GmbH?

Bei einem Verrechnungskonto handelt es sich in der Regel um einen Kredit, sodass dafür üblicherweise keine 27,5%ige KESt anfällt. Wenn Sie einen solchen Kredit mit „Ihrer“ GmbH vereinbaren, sind allerdings – neben dem Abschluss eines schriftlichen Vertrages mit fremdüblichen Konditionen (insbesondere fremdüblicher Kreditzinsen) – einige Einschränkungen zu beachten:

  • Absicht der Rückzahlung: Nur wenn der Gesellschafter die Rückzahlung tatsächlich beabsichtigt, kann auch steuerlich von einem Kredit ausgegangen werden. Andernfalls liegt eine KESt-pflichtige Ausschüttung vor.
  • Einbringlichkeit: Eine absehbare Uneinbringlichkeit darf nicht vorliegen.
  • Bonität und Sicherheit: Die Prüfung der Bonität und Sicherheiten hat das laufende und zukünftige Einkommen zu beachten, ungewisse Einkommensbestandteile dürfen nicht mit berücksichtigt werden. Die Finanz geht zB bei einem Kreditbetrag von mehr als EUR 50.000,00 und einer vereinbarten Dauer von über drei Jahren und dem Fehlen von Sicherheiten von einer fremdunüblichen Geldmittelüberlassung aus.
  • Einbringungsmaßnahmen: Bei Verschlechterung der Bonität und bei Fehlen von Sicherheiten geht die Finanz von einer verdeckten Gewinnausschüttung mit 27,5 % KESt aus, wenn die Gesellschaft nicht rasch Maßnahmen setzt, um die Einbringlichkeit der Forderung sicherzustellen.

TPA Tipp zum Verrechnungskonto der GmbH

Für ein Verrechnungskonto bis EUR 50.000 wendet die Finanz nicht so strenge Maßstäbe an.

7. Ich bin über mein Dienstverhältnis sozialversichert. Muss ich als Selbständiger noch einmal zahlen?

Für nach dem ASVG versicherte Dienstnehmer und nach dem GSVG versicherte Selbständige gibt es in der Sozialversicherung eine gemeinsame Höchstbeitragsgrundlage. Diese beträgt zB für 2023 EUR 81.900 pro Jahr.

Selbständige zahlen

  • 18,5 % Pensionsversicherung,
  • 6,8 % Krankenversicherung sowie
  • 1,53 % Vorsorgekassenbeiträge –

in Summe daher 26,83 %. Weiters fallen Unfallversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 131,64 pro Jahr an (alle Werte 2023).

Die Sozialversicherungsbeiträge nach dem GSVG werden vom Gewinn vor Sozialversicherung berechnet, (bei Antrag bzw. gesetzlich) jedoch maximal für die Differenz zwischen der Beitragsgrundlage nach dem ASVG als Dienstnehmer und der Höchstbeitragsgrundlage.

TPA Tipp zur Sozialversicherung

Diese rasche Anrechnung des Gehalts auf die GSVG-Beitragsgrundlage kann durch einen Antrag auf Differenzvorschreibung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) erreicht werden. Wird die Höchstbeitragsgrundlage im Dienstverhältnis bereits erreicht oder überschritten, zahlen Sie als Selbständiger nur noch die Unfallversicherung.

8. Kann ich meinen (Ehe-)Partner in meinem Unternehmen anstellen?

(Ehe-)Partner und andere mitarbeitende Angehörige können im Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt werden. Das gilt in allen verfügbaren Rechtsformen. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist unter bestimmten strengen Voraussetzungen auch eine familienhafte Mitarbeit ohne Gegenleistung und ohne Besteuerung anerkannt (siehe TPA Newsletter 1/2017).

Aufgrund der Nahebeziehung sind auf das Dienstverhältnis die strengen Regeln für „Angehörige“ anzuwenden. Daher muss in der Regel ein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen werden, der nach außen ausreichend zum Ausdruck kommt, einen klaren und eindeutigen Inhalt hat und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Auch die tatsächliche Tätigkeit muss exakt dokumentiert werden, und den Zeitaufzeichnungen kommt eine besondere Bedeutung zu.

In einigen Fällen kann durch die Beschäftigung eines Familienmitglieds als Dienstnehmer die gesamte Abgabenbelastung in der Familie sogar gesenkt werden. Aber auch wenn die gesamte Abgabenbelastung aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in vielen Fällen nahezu unverändert bleibt, kann durch die zusätzliche Sozialversicherungsbeitragsgrundlage für den (Ehe‑)Partner ein späterer Pensionsanspruch entstehen oder erhöht werden.

TPA Tipp zur Unternehmensbeteiligung von Familienmitgliedern

Anstelle eines Dienstverhältnisses sollte auch geprüft werden, ob eine Beteiligung des Familienmitglieds am Unternehmen – z.B. als Kommanditist in einer Personengesellschaft – vorteilhaft ist.

9. Kann ich mir selbst ein Gehalt aus meinem Einzelunternehmen zahlen?

Beim Einzelunternehmen wird der steuerliche Gewinn ohne Berücksichtigung von Privatentnahmen ermittelt.

Der Einzelunternehmer kann sich zwar regelmäßig einen „fiktiven Bezug“ zur Deckung seiner privaten Lebenshaltungskosten auszahlen bzw. auf sein Privatkonto überweisen, dieser Bezug gilt rechtlich aber als Privatentnahme und nicht als Dienstverhältnis und bleibt bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Jahresgewinns unberücksichtigt.

Wie viel Gehalt muss ich als Geschäftsführer von der GmbH bekommen?

Der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt häufig keinem Kollektivvertrag – es gibt dann keinen vorgeschriebenen Mindestbezug. Die Höhe des Gehalts wird zwischen dem Geschäftsführer und der Generalversammlung der GmbH vertraglich, am besten schriftlich und fremdüblich vereinbart.

Bei eigentümergeführten Unternehmen besteht das bekannte Risiko, dass ein (fremdunüblich) niedriges Gehalt in Verbindung mit laufenden Entnahmen vom Verrechnungskonto nicht anerkannt wird. In diesem Fall werden die laufenden Entnahmen vom Verrechnungskonto als Gehaltsbestandteil gewertet und der Lohnsteuer, den Lohnnebenkosten sowie der Sozialversicherung unterzogen.

TPA Tipp zum GmbH-Geschäftsführer-Gehalt

Ist das Gehalt fremdüblich gestaltet und orientiert es sich am notwendigen Zeiteinsatz des Geschäftsführers sowie an den Bezügen der anderen im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter, sind diesbezüglich bei einer Prüfung keine steuerlichen Risken zu erwarten.

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