• Mit dem Rechtsformrechner von TPA können Sie in einfacher Form ermitteln, welche Gestaltung bei den von Ihnen gewählten Angaben für Sie steuerlich am günstigsten ist!

    Verglichen wird, wieviel Ihr Nettoeinkommen als Gewerbetreibender in der jeweiligen Rechtsform beträgt, die Variante mit dem höchsten Nettoeinkommen wird an die erste Stelle gereiht.

    Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine vereinfachte Vergleichsrechnung mit bestimmten Annahmen handelt und neben den steuerlichen auch viele andere Aspekte bei der Entscheidung der tatsächlich für Sie optimalen Rechtsform zu berücksichtigen sind. Dieser Rechner kann und soll Ihnen eine Hilfestellung geben, ersetzt aber keinesfalls die persönliche Beratung.

    Verglichen werden folgende Rechtsformen:

    • Einzelunternehmen mit 12 % Betriebsausgabenpauschale und Grundfreibetrag § 10 EStG
    • Einzelunternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung unter Inanspruchnahme des 13 % Gewinnfreibetrags mit Einschleifregelung (§ 10 EStG)
    • Personengesellschaft mit 12 % Betriebsausgabenpauschale und Grundfreibetrag § 10 EStG
    • Personengesellschaft mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung unter Inanspruchnahme des 13 % Gewinnfreibetrags mit Einschleifregelung (§ 10 EStG)
    • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit 6 % BAP, Ausschüttung SVA-pflichtig)
    • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit 6 % Betriebsausgabenpauschale)
    • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Werkvertrag mit § 10 EStG)
    • GmbH mit Vollausschüttung des Gewinns und Geschäftsführerbezug (Dienstvertrag)
  • Für die konkrete Wahl der für Sie optimalen Rechtsform besprechen Sie bitte insbesondere folgende Fragen zum Unternehmen mit Ihrem TPA Berater:

    HIlfreiche Fragen zur Rechtsform

    • In welcher Rechtsform sind Sie derzeit tätig?
    • Wie sind Sie sozialversichert?
    • Wieviel verfügbares Einkommen brauchen Sie zumindest?
    • Lässt sich Ihre Situation durch Planung der Entnahmen optimieren?
    • Ist die Frage der Haftungsminimierung für Sie wesentlich?
    • Lässt sich Ihre Situation eventuell durch Einbeziehung von Familienmitgliedern verbessern?
    • Möchten Sie Familienmitglieder oder Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen?
    • Ist in absehbarer Zeit eine Unternehmensübergabe geplant?
    • Welche Aspekte sind für Sie – neben steuerlichen – von besonderer Bedeutung?

    Erläuterungen zum Rechtsformrechner:

    1. Die Steuerberechnungen erfolgen nach der zum 1.1.2023 bekannten Rechtslage
    2. Verglichen wird das versteuerte Einkommen auf Ebene des Unternehmers / Dienstnehmers / Gesellschafters
    3. Kosten für einen Dienstnehmer (DN) können separat eingegeben werden, damit der Vergleich für Ehegatte(i)n als DN oder Personengesellschafter möglich ist.
    4. Begünstigungen für Dienstgeber mit geringer Gehaltssumme und Begünstigungen für ältere Dienstnehmer bzw. DN mit niedrigem Einkommen werden nicht berücksichtigt.
    5. Der Rechtsformrechner gilt für Gewerbetreibende und neue Selbständige in Österreich nicht jedoch für andere Berufsgruppen z.B. Freiberufler.
    6. Begünstigungen im GSVG (gewerbliche Sozialversicherung) für Jungunternehmer (1.-3. Jahr) wurden nicht berücksichtigt.
    7. Beim steuerpflichtigen Einkommen DN wurde der Pauschalbetrag für Werbungskosten berücksichtigt.
    8. Das steuermindernde Betriebsausgabenpauschale beim GmbH-Geschäftsführer im Werkvertrag wurde beim Nettoeinkommen wieder hinzugezählt. Es sind also vom Ergebnis die tatsächlichen, abpauschalierten Ausgaben wieder abzuziehen.
    9. Der Gewinnfreibetrag für investierte Gewinne wurde beim Nettoeinkommen wieder hinzugezählt.
    10. Im Falle eines durch zu hohen Geschäftsführer-Bezug entstandenen Bilanzverlusts wird dieser beim Nettoeinkommen abgezogen.
    11. Bei hohem Umsatz (vereinfacht: ab EUR 700.000) besteht idR keine Möglichkeit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
    12. In bestimmten Konstellationen ist die Beschäftigung des Geschäftsführers im Werkvertrag ausgeschlossen.
    13. Es wird beim Geschäftsführer mit einem Betriebsausgabenpauschale von 6 % gerechnet. Beim Einzelunternehmen und bei der Personengesellschaft wird mit einer Betriebsausgabenpauschale von 12% gerechnet. Mögliche Vorteile aus dem Umsatzsteuerpauschale bleiben unberücksichtigt.
    14. Unterschiede in den Kosten der Rechtsform (zB Gründung, Mindest-KöSt, doppelte Buchhaltung statt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) bleiben unberücksichtigt.
    15. Ein allfälliger Übergangsgewinn von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Bilanzierung ist nicht berücksichtigt.
    16. Berücksichtigt wird die Abgaben- und Sozialversicherungsbelastung der laufenden Gewinnerzielung, Unterschiede bei Betriebsveräußerung, -übergabe und -aufgabe fließen nicht in die Betrachtung ein.
    17. Das NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) und andere Begünstigungen bzw. Förderungen bleiben außer Betracht.
    18. Die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Managerbezügen über EUR 500.000 pro Jahr wird nicht berücksichtigt.
    19. Die Mindestkörperschaftsteuer wird in allen Fällen mit EUR 1.750 berechnet.
    20. Obige – sicherlich unvollständige – Erläuterungen zeigen, was der Rechtsformrechner ist: Ein einfaches und vereinfachtes Instrument.