Wegzugsbesteuerung: Neue Nachweispflicht bis 31.12.2026

Wegzugsbesteuerung: Neue Nachweispflicht bis 31.12.2026

News
Kategorien
Kontakt
TPA als bevorzugte Quelle

Möchten Sie aktuelle Steuernews und Fachbeiträge von TPA häufiger in den Google-Schlagzeilen sehen? Fügen Sie TPA mit nur einem Klick als bevorzugte Quelle hinzu.

Wegzugsbesteuerung: Neue Nachweispflicht bis 31.12.2026

Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 wurde eine neue Nachweispflicht im Zusammenhang mit der Wegzugs- bzw. Entstrickungsbesteuerung eingeführt. Für bestimmte bereits in der Vergangenheit gewährte Nichtfestsetzungen muss spätestens bis 31. Dezember 2026 gehandelt werden.

Wen betrifft die Frist 31.12.2026?

Die einmalige Nachweispflicht betrifft Steuerpflichtige – oder deren Rechtsnachfolger –, wenn

  • über eine nach dem 31.12.2005 entstandene Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld aufgrund des EStG, KStG oder UmgrStG eine Nichtfestsetzung gewährt wurde,
  • darüber in einem Bescheid vor dem 1.7.2026 abgesprochen wurde,
  • die ursprünglich nicht festgesetzte Abgabenschuld noch nicht vollständig festgesetzt wurde und
  • der Betrag, für den die Abgabenschuld ursprünglich nicht festgesetzt wurde, mehr als EUR 100.000 beträgt.


Erfasst sind damit insbesondere auch ältere Fälle eines Wegzugs, der Überführung oder Verlegung von Wirtschaftsgütern sowie bestimmte Umgründungen.

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

Was ist bis 31.12.2026 zu tun?

Der Steuerpflichtige bzw. sein Rechtsnachfolger muss dem Finanzamt nachweisen, dass bislang kein Ereignis eingetreten ist, das zur Festsetzung der noch offenen Steuerschuld führt – insbesondere also keine relevante Veräußerung oder ein sonstiger gesetzlich vorgesehener Realisierungstatbestand. Zusätzlich ist die aktuelle Anschrift bekanntzugeben.

Wie kann der Nachweis erbracht werden?

Je nach betroffenem Vermögenswert kommen insbesondere folgende Unterlagen in Betracht:

  • Depotauszüge,
  • Firmenbuchauszüge oder
  • andere geeignete Bestätigungen und Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass das betreffende Wirtschaftsgut weiterhin gehalten wird bzw. kein Festsetzungstatbestand eingetreten ist.


Der Nachweis kann schriftlich oder über FinanzOnline – insbesondere über die Funktion „Sonstiges Anbringen“ – an das Finanzamt übermittelt werden. Eine eigene FinanzOnline-Funktion für diese Meldung ist nicht vorgesehen.

Auch für neue Nichtfestsetzungen besteht Handlungsbedarf

Für Nichtfestsetzungen, über die nach dem 30.6.2026 bescheidmäßig abgesprochen wird, gilt künftig grundsätzlich eine jährliche Nachweispflicht, sofern die im betreffenden Veranlagungsjahr ermittelten Einkünfte aus den betroffenen Wegzugs- bzw. Übertragungsvorgängen insgesamt mehr als EUR 100.000 betragen.

Besonders wichtig: Wird diese jährliche Nachweispflicht nicht erfüllt, gilt dies gesetzlich als Veräußerungstatbestand und führt zur Festsetzung der bisher nicht festgesetzten Steuerschuld. Bei lediglich mangelhaften Nachweisen muss das Finanzamt hingegen zunächst eine Verbesserungsmöglichkeit einräumen.

TPA Tipp

Wer in der Vergangenheit eine Nichtfestsetzung im Zusammenhang mit einem Wegzug, einer Vermögensübertragung oder einer Umgründung beantragt hat, sollte bestehende Bescheide jetzt überprüfen.

Die Frist für die erstmalige Meldung alter Fälle endet am 31.12.2026.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie von der neuen Nachweispflicht betroffen sind, welche Unterlagen erforderlich sind und übernehmen die fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt.

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.