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29. Oktober 2025
Lesezeit: 6
min.
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Steuerspartipps für alle Steuerpflichtigen 2025
Wer 2025 seine private Steuerlast rechtzeitig und rechtssicher optimieren möchte, findet hier einen kompakten Überblick über die wichtigsten Steuersparmaßnahmen für alle Steuerpflichtigen: von Vorsorge-Überlegungen zur möglichen (Wieder-)Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer über Verlustbeteiligungsmodelle, spendenrechtliche Regelungen und Sonderausgaben (z. B. Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge) bis zu Familienbonus und Kindermehrbetrag. Wir erläutern außerdem, wie außergewöhnliche Belastungen (Hochwasser, Sturmschäden, medizinische Kosten) richtig geltend gemacht werden und welche voraussichtlichen SV-Werte 2026 Sie für Ihre Planung kennen sollten.
Weitere Steuerspartipps 2025:
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Inhaltsverzeichnis
Vorsorge gegen eine künftige Erbschafts- und Schenkungssteuer
TPA Tipp
Beachten Sie die mit der Übergabe verbundenen Folgen und planen Sie die Auswirkungen auf die Steuerbelastung – insbesondere im Bereich der ESt, KESt, USt und GrESt – und Sozialversicherung genau mit Ihrem Steuerberater, um Steuerfallen zu vermeiden. Auch Steuerfolgen im Ausland können relevant sein.
Für die optimale Unternehmensnachfolge können Sie auf unserer Homepage wichtige Hinweise erhalten.
TPA Tipp
Bei einem Fruchtgenussvorbehalt fließen Ihnen weiterhin Einnahmen zu. Deren Besteuerung kann je nach Ausgestaltung des Vorbehalts sehr stark variieren.
Unternehmens-
nachfolge &
Gründungsberatung
19. Februar 2025
News
9
Min. Lesedauer
Unternehmensnachfolge bei KMU: Was ist steuerlich zu beachten?
Aktuell stehen nach Medienberichten in Österreich rund 50.000 Klein- und Mittelbetriebe bis 2029 vor der Unternehmensnachfolge. Die von manchen Politikern an...
TPA Tipp
Besprechen Sie auch die familienrechtlichen und erbrechtlichen Aspekte einer Übergabe mit Ihrem Rechtsberater (Rechtsanwalt oder Notar).
Verlustbeteiligungsmodelle und Steuer sparen
TPA Tipp
Immobilien-Projekte wie bspw. „Bauherrenmodelle“ und „Vorsorge-Wohnungen“ bringen zwar oft nicht so hohe steuerlichen Verluste, bieten aber häufig eine höhere „Sicherheit“.
Spenden als Sonderausgabe absetzbar
TPA Tipp
Spenden bei Katastrophen
TPA Tipp
Für spätere Abgabenprüfungen ist eine entsprechende Dokumentation erforderlich!
Private und Betriebe können Spenden an spendenbegünstigte Organisationen bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte bzw des steuerlichen Gewinnes des jeweiligen Jahres vor Abzug des Gewinnfreibetrages steuerlich absetzen.
Nachkauf von Versicherungszeiten
TPA Tipp
Kirchenbeiträge
TPA Tipp
Renten und Steuerberatungskosten
TPA Tipp
Familienbonus
TPA Tipp
Unternehmer müssen den Familienbonus im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen. Arbeitnehmer kommen zum Familienbonus über die Lohnverrechnung (eine entsprechende Erklärung ist dem Arbeitgeber vorzulegen), er kann auch erst im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung beansprucht werden.
TPA Tipp
TPA Tipp
Kindermehrbetrag
TPA Tipp
Hochwasser – Außergewöhnliche Belastungen
Private Aufwendungen/Ausgaben zur Beseitigung von Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden sowie Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag können als außergewöhnliche Belastung bei der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden – egal ob Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung. Diese Kosten können aber grundsätzlich nur vom Eigentümer der betroffenen Gegenstände oder unter Umständen auch durch eine unterhaltsverpflichtete Person steuerlich abgesetzt werden.
TPA Tipp
Heben Sie entsprechende Rechnungen und die Bestätigung der Gemeinde über Hochwasser-, Sturm- oder Hagelschäden u.Ä. für die nächste Steuererklärung gut auf.
Durch hohe außergewöhnliche Belastungen kann steuerlich kein Verlust entstehen. Daher kann es zweckmäßig sein, im Jahr der außergewöhnlichen Belastung Einkünfte aus dem Folgejahr vorzuziehen, die Bezahlung (teilweise) ins nächste Jahr zu verschieben oder für Kapitaleinkünfte einen Regelbesteuerungsantrag zu stellen.
Österreich
19. September 2024
News
9
Min. Lesedauer
Hochwasser- und Sturmschäden: Was Sie für die Steuer privat und betrieblich beachten sollten!
Unwetter und Naturkatastrophen haben dramatische Folgen – auch finanziell. Betroffene können aber den Schaden mindern, indem sie die notwendigen Mehrausgaben...
Pflegekosten und Arztrechnungen
TPA Tipp
Vor allem hohe Arztrechnungen (zB Zahnarzt) sollten nicht in Raten auf mehrere Jahre verteilt bezahlt werden, da jedes Jahr der Sockelbetrag zu berücksichtigen ist. Wenn möglich sollten hohe Rechnungen in einem Jahr bezahlt werden.
In diesem Jahr sollten insb. auch alle anderen Arzt- und Apothekenrechnungen gesammelt werden, denn jeder Euro, der den Sockelbetrag überschreitet, wirkt sich steuermindernd aus.
TPA Tipp
Voraussichtliche SV-Werte 2026
Alle, die mit den neuen Werten schon für das nächste Jahr planen wollen, finden hier die wichtigsten veränderlichen, voraussichtlichen Werte für das Jahr 2026 (Hinweis: Durch das Budgetbegleitgesetz 2025 wird die Geringfügigkeitsgrenze für das Jahr 2026 nicht aufgewertet, sondern bleibt unverändert auf dem Niveau von 2025):
| Geringfügigkeitsgrenze p.M. | EUR 551,10 |
| Dienstgeberabgabe – Grenzwert für Pauschbetrag | EUR 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage ASVG – HBGL pro Tag | EUR 231,00 |
| HBGL ASVG pro Monat | EUR 6.930,00 |
| HBGL für freie Dienstnehmer (DN) ohne SZ – p.M. | EUR 8.058,00 |
| HBGL für Sonderzahlungen für echte und freie DN | EUR 13.860,00 |
| HBGL GSVG p.M. | EUR 8.085,00 |
| Versicherungsgrenze für Neue Selbständige p.a. | EUR 6.613,20 |
| Mindest-BGL GSVG-Kranken-V | p.M. EUR 551,10 p. A. EUR 6.613,20 |
| ASVG-Beitragssätze für Arbeiter und Angestellte | DN-Anteil 18,07 % DG-Anteil 20,98 % |