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ESRS G1 – Business conduct / Unternehmenspolitik

ESRS G1 – Business conduct / Unternehmenspolitik

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ESRS G1 – Business conduct / Unternehmenspolitik

Der European Sustainability Reporting Standard G1 „Unternehmenspolitik“ ist der einzige themenspezifische Standard in Bezug auf Governance. Der vorliegende Artikel basiert auf der finalen delegierten Verordnung zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards), welche am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

Der Standard G1 dient dazu, die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens, seine Prozesse und Verfahren sowie seine Leistung in Bezug auf die Unternehmenspolitik zu verstehen. Hierbei thematisch umfasst sind unter anderem die Unternehmenskultur, die Verwaltung der Beziehungen zu den Lieferanten, die Prävention von Korruption und Bestechung, das Engagement des Unternehmens bei der Ausübung seines politischen Einflusses, einschließlich Lobbyarbeit und Zahlungsmoral.

Was ist unter Unternehmenskultur zu verstehen?

Die Unternehmenskultur bringt Ziele durch Werte und Überzeugungen zum Ausdruck. Durch sie werden die Tätigkeiten des Unternehmens durch gemeinsame Annahmen und Gruppennormen wie Werte oder Aufgabenerklärungen oder einen Verhaltenskodex geleitet.

Querverweise zu anderen ESRS : Der ESRS G1 ist mit den Standards ESRS 1 und ESRS 2 zu lesen.

Angabepflichten gemäß ESRS G1

Die Angabepflichten dieses Standards müssen von Unternehmen erfüllt werden, wenn wesentliche Auswirkungen auf bzw. wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmenspolitik durch die Wesentlichkeitsanalyse ermittelt wurden.

Einen Überblick der Angabepflichten dieses Standards erhalten Sie in nachstehender Tabelle:

Nr.

Angabepflicht

Beschreibung

1)

ESRS 2 GOV-1

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

2)

ESRS 2 IRO-1

Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

3)

G1-1

Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur

4)

G1-2

Management der Beziehungen zu Lieferanten

5)

G1-3

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

6)

G1-4

Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle

7)

G1-5

Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

8)

G1-6

Zahlungspraktiken

 

Ad 1) Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Die Angabepflicht erfordert die Offenlegung der Rolle sowie das Fachwissen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf die Unternehmenspolitik.

Ad 2) Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Das Unternehmen muss alle relevanten Kriterien, welche für die Bewertung herangezogen werden, einschließlich Standort, Tätigkeiten, Sektor und Struktur der Transaktionen, offenlegen.

Ad 3) Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur

Nach G1-1 sind die Strategien zur Schaffung, Entwicklung und Förderung einer Unternehmenskultur sowie die Strategien in Bezug auf Aspekte der Unternehmenspolitik anzugeben. Im Rahmen der Unternehmenspolitik muss eine Beschreibung der Mechanismen zur Ermittlung, Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken in Bezug auf rechtswidriges oder gegen den Verhaltenskodex oder ähnliche internen Regeln verstoßendes Verhalten erfolgen. Des Weiteren muss angegeben werden, ob das Unternehmen sich verpflichtet hat, Vorfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik (einschließlich Korruption und Bestechung) unverzüglich, unabhängig und objektiv zu untersuchen.

Ad 4) Management der Beziehungen zu Lieferanten

Im Rahmen dieser Angabepflicht sollen Unternehmen Informationen über das Management der Beziehungen zu Lieferanten und die Auswirkungen auf die Lieferkette bereitgestellt werden. Beispielsweise ist die Strategie des Unternehmens, den Zahlungsverzug zu verhindern, insbesondere an KMU, offenzulegen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob das Unternehmen bei der Auswahl der Lieferanten soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt.

Ad 5) Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Die Angabepflicht G1-3 erfordert die Beschreibung des Systems zur Prävention und Ermittlung von Korruption und Bestechung, zur Untersuchung von und zur Reaktion auf Anschuldigungen oder Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung sowie entsprechende Schulungen. Das Ziel der Angabepflicht ist es in diesem Zusammenhang Transparenz zu schaffen.

Ad 6) Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle

Das Unternehmen legt Informationen über Fälle von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums vor. Das Unternehmen hat unter anderem Folgendes anzugeben:

  • die Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, und
  • alle Maßnahmen, die ergriffen wurden, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung vorzugehen.

Ad 7) Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Die Angabepflicht G1-5 erfordert Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme des Unternehmens, einschließlich der Lobbytätigkeit in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Hierbei umfasst ist unter anderem die Angabe der wichtigsten Themen, die Gegenstand der Lobbytätigkeit sind.

Ad 8) Zahlungspraktiken

Im Rahmen dieser Angabepflicht sind Informationen über die Zahlungspraktiken zur Verfügung stellen, speziell im Hinblick auf Zahlungsverzug bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Davon umfasst sind beispielsweise:

  • Die durchschnittliche Zeit, die das Unternehmen für die Begleichung einer Rechnung ab der gesetzlichen Zahlungsfrist benötigt
  • eine Beschreibung der Standardzahlungsbedingungen
  • Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs

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