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23. Januar 2026
Lesezeit: 1
min.
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CSRD Umsetzung in Österreich: Nationalrat verabschiedet Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG)
Am 21. Jänner 2025 hat der Nationalrat die Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen angenommen. Damit setzt Österreich die europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht um.
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Mit dem beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) wird unter anderem eine Übergangsregelung für Unternehmen eingeführt, die gemäß CSRD bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig waren („erste Welle“). Das Gesetz schafft damit Rechtssicherheit und einen einheitlichen Rahmen für die verpflichtende Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Ab März sind weitere parlamentarische Arbeitssitzungen vorgesehen, in denen zusätzliche inhaltliche Fragen geklärt und die Regelungen für Unternehmen über die erste Welle hinaus vorbereitet werden sollen. Diese nächsten Schritte dienen dazu, die nachfolgenden Umsetzungsphasen der CSRD rechtzeitig zu konkretisieren und den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu bieten.