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Selbstständig: Ein eigenes Unternehmen gründen

Selbstständig: Ein eigenes Unternehmen gründen

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Selbstständig: Ein eigenes Unternehmen gründen

Ein eigenes Unternehmen gründen und endlich selbstständig sein – für Viele eine Idealvorstellung um ihren Berufsalltag frei und eigenständig zu gestalten. Wie man den Weg in die Selbstständigkeit am besten schafft, hat TPA Steuerberater Bernd Wöber für die Zeitschrift News zusammengefasst.

1. Businessplan für das eigene Unternehmen - So werden sie selbstständig!

Hat man die richtige Geschäftsidee gefunden, ist es ratsam in einem ersten Schritt seinen Businessplan für das eigene Unternehmen zu erstellen. Dieser sollte eine schriftliche Analyse der Geschäftsidee und eine begleitende Analyse der Finanzsituation beinhalten. Dabei sollten bereits Pläne über den Kapitalbedarf für Investitionen sowie deren Finanzierung der Selbstständigkeit konkretisiert werden, damit es möglichst reibungslos klappt, das eigene Unternehmen zu gründen!

2. Unzählige Förderungen für Gründer & Start-ups

Für Unternehmensgründer gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderungen von verschiedenen Stellen (Bund, Länder, Wirtschaftskammer, AMS), die unbedingt genützt werden sollten um in der Startphase die Finanzierung zu optimieren. Für Neugründungen sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) zudem weitgehende Gebührenbefreiungen und andere steuerliche Begünstigungen vor.

3. Rechtsform-Check für Gründer & Unternehmer

Auch die richtige Rechtsform muss gewählt werden. Zu Beginn sind meist nicht nur steuerliche Gründe, sondern andere Faktoren wie Betriebsgröße, Kapitalbedarf, Gründungskosten, sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie Haftungsfragen für die Wahl der Rechtsform ausschlaggebend. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) sind rasch und einfach zu gründen, allerdings haftet man in der Regel persönlich und unbeschränkt. Letzteres entfällt bei Kapitalgesellschaften (GmbH), andererseits gibt es für diese strengere Formvorschriften und ein erforderliches Mindestkapital.

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Die GmbH ist zudem stets bilanzierungspflichtig. Mit Aufnahme der Tätigkeit muss der Unternehmer innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt die Betriebseröffnung mitteilen, in der Regel durch Übermittlung eines Fragebogens in dem Angaben über persönliche Daten, Rechtsform, erwarteter Umsatz und Gewinn zu machen sind.

4. Steuerberatung mit vielen Tipps zum Start

Wer sich entschieden hat, sein eigenes Unternehmen zu gründen, sollte sich unbedingt einen Steuerberater suchen. Die Steuerexperten können gleich von Anfang an helfen, Steuern zu sparen, weil Sie sich mit Zahlen meist gut auskennen, Förderungen ausnützen und die ideale Rechtsform für jedes Business finden.

  • Der Gewinn sollte mit Vorsicht geschätzt werden, da diese Angabe als Basis für die Festsetzung der ersten Einkommensteuer – Vorauszahlungen dient.
  • Als Selbständiger hat man grundsätzlich bis Ende April, bei elektronischer Übermittlung bis Ende Juni des folgenden Kalenderjahres Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Der Einkommensteuer unterliegen nur natürliche Personen. Juristische Personen wie die GmbH sind körperschaftsteuerpflichtig.

5. Selbstständig? Achtung auf Umsatzsteuer und Versicherungen

  • Unternehmer unterliegen mit ihrer Tätigkeit in der Regel auch der Umsatzsteuerpflicht. Bis zu einem jährlichen Umsatz von EUR 30.000 kann die Kleinunternehmerregelung und somit eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.
  • Als selbständiger Unternehmer ist man üblicherweise bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert. Für Neugründer gibt es dabei in den ersten beiden Jahren eine Begünstigung der Krankenversicherung.

Der Artikel erschien in der Zeitschrift News und wurde von TPA Steuerberater Bernd Wöber verfasst. Sollten Sie Fragen zum Gründen ihres Unternehmens haben, kontaktieren Sie unsere Steuerexperten.

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