Neu: Einpersonen-GmbH online gründen

16. November 2017 | Lesedauer: 2 Min

Ab 1.1.2018 wird die vereinfachte Gründung einer Einpersonen- GmbH (also einer GmbH, bei welcher der einzige, 100%-Gesellschafter auch als Geschäftsführer fungiert) online möglich sein – aber ausschließlich mit einem Gesellschaftsvertrag, der nur bestimmte Mindestinhalte umfasst. Lesen Sie hier, wie Sie eine GmbH online gründen können:

Einfach online ein Unternehmen gründen

Die Gründung solcher GmbHs wird elektronisch ohne Beiziehung eines Notars über das Unternehmensserviceportal (USP) abgewickelt – allerdings muss zuvor eine physische Identifizierung der Person erfolgen. Die Identifizierung soll die Bank vornehmen, die auch die Bestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals ausstellt. Zusammen mit der Musterzeichnung werden diese Unterlagen von der Bank elektronisch an das Firmenbuch übersandt.

One-Stop-Shop: Gewerbeanmeldung online

Der Gründungsvorgang erfordert eine eindeutige Identifikation (mit Handy-Signatur, Bürgerkarte) – auch weitere Schritte wie zB die Gewerbeanmeldung sollen anschließend online erledigt werden können („One Stop-Shop“).

TPA Tipp zur Gründung einer GmbH

In vielen Fällen wird daher die klassische GmbH-Gründung unter Beiziehung eines Steuerberaters und Notars weiterhin die zweckmäßigere Vorgangsweise sein, um insbesondere steuerliche, gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und familienrechtliche Aspekte im Gesellschaftsvertrag optimal berücksichtigen zu können.

 

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