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Meldepflichten an die OeNB

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Meldepflichten an die OeNB

Die Meldungen an die Österreichische Nationalbank können auf Papierformularen oder auf elektronischem Weg erfolgen.

Wer seiner Meldeverpflichtung nicht vollständig und fristgerecht nachkommt oder wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht, muss mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 5.000 rechnen.

Folgende Meldungen sind von allen Wirtschaftstreibenden (auch solchen, die keine Banken sind) zu erstatten:

  • Meldungen zu Direktinvestitionen und Gewinnausschüttungen
  • Meldungen zu Portfolio-Investitionen
  • Meldungen zu sonstigen Investitionen
  • Meldungen zu grenzüberschreitenden Liegenschaftstransaktionen und Vermögensübertragungen
  • Meldungen zu Finanzderivaten

Meldungen zu Direktinvestitionen und Gewinnausschüttungen

Zu melden sind grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen mit dem Ziel, eine langfristige wirtschaftliche Beziehung einzugehen und auf die Geschäftsführung Einfluss zu nehmen (Meldegrenze: EUR 100.000 je Geschäftsfall).

Beispiele:

  • Neugründung eines inländischen Unternehmens durch einen Ausländer
  • Verkauf von Anteilen an einem ausländischen Unternehmen durch einen Ausländer an einen Inländer
  • Eigenkapitalzufuhr oder –abbau durch einen Ausländer an ein inländisches Unternehmen ohne Änderung der Beteiligungsstruktur (zB Zuschuss)

Ebenfalls meldepflichtig sind an ausländische Anteilseigner geleistete Gewinnausschüttungen bzw. von ausländischen Beteiligungsgesellschaften erhaltene Gewinnausschüttungen, wenn die Gewinnausschüttung EUR 100.000 erreicht oder überschreitet.

Die Meldung ist bis zum 20. Tag des Folgemonats zu erstatten, nachdem die Transaktion stattgefunden hat.

Meldungen zu Portfolio-Investitionen

Meldepflichtig sind Bestände an in- und ausländischen Wertpapieren (zB Aktien, Bezugsrechte, Investmentzertifikate, Anleihen, Bundesschatzscheine, Pfandbriefe, Optionsscheine, Zertifikate), sofern sie nicht auf dem Depot eines inländischen Depotführers gehalten werden (Meldegrenze: EUR 5 Mio Wertpapierbestand am Jahresende bzw. EUR 30 Mio am Quartalsende).

Für die Meldungen inländischer Depotführer (zB Banken) gibt es keine Meldeuntergrenze.

Zu melden sind dabei nur Wertpapiere, die nicht bereits unter den Direktinvestitionen erfasst sind.

Meldungen zu sonstigen Investitionen

Zu melden sind die Forderungs- und Verpflichtungsstände aus grenzüberschreitenden Finanztransaktionen wie Krediten und Darlehen, Bankeinlagen, Verrechnungskonten (auch für Cash-Pooling), Finanzleasing von Inländern mit Ausländern (Meldegrenze: Forderungs- oder Verpflichtungsstände exklusive Handelskredite EUR 3 Mio).

Die Stände der gewährten bzw. erhaltenden grenzüberschreitenden Handelskredite sind getrennt davon zu melden (Meldegrenze: Forderungs- oder Verpflichtungsstände aus Handelskrediten EUR 5 Mio).

Zinserträge aus solchen meldepflichtigen grenzüberschreitenden sonstigen Investitionen oder Handelskrediten sind ohne jede Meldegrenze zu melden.

Meldungen zu grenzüberschreitenden Liegenschaftstransaktionen und Vermögensübertragungen

Meldepflichtig sind die Übertragung von in- oder ausländischen Liegenschaften zwischen einem Inländer und einem Ausländer sowie Zahlungen aus der grenzüberschreitenden Vermietung / Verpachtung von Liegenschaften oder Gebäuden.

Meldegrenze pro Liegenschaftstransaktion sind EUR 100.000, bei grenzüberschreitender Vermietung / Verpachtung Zahlungen liegt die Grenze bei EUR 100.000 pro Monat.

Unter die meldepflichtigen grenzüberschreitenden Vermögensübertragungen fallen entgeltliche Übertragungen von zB Markenrechten, Kundenstöcken, Belieferungsrechten oder Vertriebsrechten und unentgeltliche Übertragungen von Vermögensgütern im Zuge von zB Erbschaften, Mitgiften, Schenkungen und Gründungen von Stiftungen.

Meldungen zu Finanzderivaten

Zu melden sind grenzüberschreitende Geschäfte mit Finanzderivaten, wobei die Zahlungsein- und -ausgänge daraus und die Bestände an Forderungen und Verpflichtungen zu melden sind (Meldegrenze: Forderungs- oder Verpflichtungsstand EUR 1 Mio oder Saldo aus Zahlungsein- und -ausgängen im Kalendermonat EUR 1 Mio).

 
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