Firmen-PKW: Halber Sachbezug & Mini-Sachbezug

20. Oktober 2014 | Lesedauer: 1 Min

Halber Sachbezug oder Mini-Sachbezüge bei Privatfahrten

Kann Ihr Dienstnehmer einen firmeneigenen PKW auch für Privatfahrten nutzen, so wird dafür in der Lohnabrechnung ein steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug berücksichtigt. Dieser beträgt grundsätzlich 1,5% der Anschaffungskosten – max. EUR 720,00 / Monat. Was ist der Unterschied zwischen Halber Sachbezug und Mini-Sachbezug?

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Ab wann gilt bei privater Nutzung des Firmenautos der Mini-Sachbezug?

Fährt Ihr Dienstnehmer jedoch nachweislich weniger als 5.000 km/Jahr privat mit dem Firmenauto, so kann er den halben Sachbezug (max. EUR 360,00) ansetzen bzw. bei nur gelegentlichen Privatfahrten ev. auch den sog. Mini-Sachbezug.

  • Achtung! Können Sie die geringe private Nutzung Ihres Dienstnehmers nicht nachweisen (zB mit korrekten Fahrtenbüchern), so kommt es im Zuge der GPLA zur Nachverrechnung der Lohnabgaben.

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Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Steuer-Tipp zu Sachbezügen:

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