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Auslagenersätze und Reisekosten von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Auslagenersätze und Reisekosten von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

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Auslagenersätze und Reisekosten von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Was Sie bei Reisekosten für Geschäftsführer beachten sollten! Wesentlich beteiligte (> 25 %) Gesellschafter-Geschäftsführer beziehen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob der Geschäftsführer lediglich im Bereich der Geschäftsführung oder auch im operativen Bereich tätig ist.

Reisekosten für Geschäftsführer einer GmbH

In der am 23.12.2009 veröffentlichten Information des Finanzministeriums zu den Neuerungen zur Kommunalsteuer 2010 in Österreich wurde festgehalten, dass die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer auf Vergütungen jeder Art (nicht auf den Gewinn) abstellt. Zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer zählen daher auch Bezüge, welche die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als Vergütungen für bei ihm anfallende Betriebsausgaben gewährt. Dies wird vor allem für Auslagenersätze und Reisekostenersätze zutreffen.

Aufgrund der wortgleichen Definition der entsprechenden Bemessungsgrundlage unterliegen Vergütungen für Auslagenersätze und Reisekostenvergütungen auch dem DB und DZ.

Steuertipp für GmbHs und Reisekosten

Leistet Ihre GmbH Auslagenersätze oder vergütet Ihnen Reisekosten, so empfehlen wir, die weitere Vorgehensweise mit Ihrem Steuerberater abzuklären. Bei lohnsteuerpflichtigen Geschäftsführern sind Auslagenersätze und Reisekostenvergütungen befreit.

Wenn Sie Fragen zur Reisekostenabrechnung  oder Lohnverrechnung haben...

… kontaktieren Sie unsere Lohnverrechnungs-Experten!

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