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27. November 2025
Lesezeit: 2
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Neue geplante Abzugsbeschränkung in Rumänien: 1%-Grenze für Management- und Beratungsleistungen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Rumänien neue Vorschriften zur steuerlichen Abzugsfähigkeit konzerninterner Leistungen. Zielgruppe sind internationale Konzerne mit rumänischen Tochtergesellschaften, die Management-, Beratungs- oder Lizenzleistungen von ausländischen verbundenen Unternehmen beziehen.
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Was ändert sich?
Künftig sind Aufwendungen für Management-, Beratungsleistungen und immaterielle Rechte (z. B. Lizenzen, Know-how), die an nicht in Rumänien ansässige Konzerngesellschaften gezahlt werden, nur noch bis zu 1 % der gesamten betrieblichen Aufwendungen des rumänischen Unternehmens steuerlich abzugsfähig.
Der übersteigende Teil ist nicht mehr abzugsfähig und erhöht den steuerpflichtigen Gewinn.
Ausnahmen
Nicht von der 1 %-Grenze betroffen sind:
- Aufwendungen für in Rumänien registrierte Marken, Patente, Designs oder Urheberrechte
- Kosten, die in das Anlagevermögen aktiviert werden (z. B. Entwicklungskosten)
- Leistungen zwischen rumänischen Konzerngesellschaften
- Ab dem Jahr 2027: Unternehmen mit einem Advance Pricing Agreement (APA) oder einem entsprechenden Antrag
Die 1 %-Grenze gilt für jedes Mitglied einer steuerlichen Unternehmensgruppe individuell. Eine gruppenweite Verrechnung ist nicht vorgesehen.
Status quo und zeitliche Aspekte
Das Gesetz wurde vom Parlament verabschiedet. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt. Sollte das Gericht die Regelung bestätigen, tritt sie wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft. Änderungen am Gesetzestext bis dahin sind nicht ausgeschlossen.
Geplante Übergangsregelung 2026
Für das Jahr 2026 gilt eine Sonderregel: Die Abzugsfähigkeit wird nur dann auf 1 % begrenzt, wenn der Anteil der betroffenen Aufwendungen im Jahr 2024 bereits über 1 % der damaligen Gesamtausgaben lag. Andernfalls kann 2026 noch ein höherer Anteil abgezogen werden.
Geplante Vollanwendung ab 2027
Ab dem Steuerjahr 2027 wird die 1 %-Grenze strikt auf Basis der aktuellen Jahreszahlen berechnet. Die rumänischen Steuerbehörden planen ein spezielles Deklarationsformular zur Ermittlung und Meldung der betroffenen Aufwendungen.
TPA Tipp
Unternehmen, die konzernintern Services oder Lizenzen an rumänische Konzerngesellschaften verrechnen, sollten sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen und bestehende Strukturen und Verträge analysieren. Insbesondere sollten die folgenden Punkte beachtet werden:
- Vertragsprüfung und ggf. Anpassung der Vergütungsmodelle
- Prüfung von IP-Registrierungen in Rumänien
- Monitoring Entwicklungen in Rumänien (insbesondere Ausgang der Verfassungsbeschwerde)
- Evaluierung eines APA-Antrags
- Dokumentation und Substanziierung der Leistungen sicherstellen
- Steuerliche Auswirkungen auf die Gewinn- und Liquiditätsplanung einpreisen