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29. Oktober 2025
Lesezeit: 12
min.
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Steuerspartipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Steuerausgleich & Lohnsteuerausgleich optimal nutzen
Wer den Steuerausgleich (Lohnsteuerausgleich) 2025 optimal nutzen möchte, braucht einen strukturierten Überblick: vom Arbeitsmittel und Homeoffice-Kosten bis zu steuerfreien Zuschlägen und Mitarbeiterprämien.
Dieser Beitrag bündelt fundierte Arbeitnehmerveranlagung-Tipps und zeigt, wie Arbeitnehmer:innen die Lohnsteuer senken und Steuern sparen können– inklusive praxisnaher Tipps zu Jahressechstel, Pendlerpauschale, Jobticket, Mitarbeiterprämien und vieles mehr.
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Inhaltsverzeichnis
Arbeitnehmerveranlagung
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Arbeitsmittel
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Hierbei gilt, dass Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu EUR 1.000 im Jahr 2025 sofort abzugsfähig sind. Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 1.000, müssen die Aufwendungen über die Nutzungsdauer verteilt werden. Nach Ansicht des BMF sind die Kosten für digitale Arbeitsmittel, um das Homeoffice-Pauschale zu kürzen.
Computer/Notebook steuerlich absetzen und dadurch Steuer sparen
TPA Tipp
TPA Tipp
Dies (40 % privat) ist nur der Fall, wenn das Ausmaß der beruflichen Nutzung nicht nachgewiesen werden kann. Während der Corona-Zeit hat sich der berufliche Anteil der Nutzung vermutlich erhöht. Die Beurteilung der Aufteilung muss jährlich geprüft werden.
Wenn die Anschaffungskosten EUR 1.000 übersteigen, wird eine Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren angenommen. Eine einmal gewählte Nutzungsdauer kann grundsätzlich nicht geändert werden.
Anschaffungskosten bis zu EUR 1.000 können sofort im Jahr der Anschaffung steuerlich abgesetzt werden (ein allfälliger Privatanteil ist abzuziehen). Hierbei ist zu beachten, dass Computer, Bildschirm und Tastatur eine wirtschaftliche Einheit bilden und die Anschaffungskosten zusammen betrachtet werden müssen.
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Kosten für Telefonate im Homeoffice
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Internetkosten im Homeoffice
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Arbeitszimmer und Einrichtung
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Ergonomisches Mobiliar und Homeoffice-Pauschale
Auch ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer können bestimmte Aufwendungen steuersparend geltend gemacht werden. Unter ergonomisches Mobiliar fallen insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung, Fußstütze und Vorlagehalterung.
Voraussetzungen: Vorliegen einer Rechnung über die Anschaffung, und zumindest 26 Tage im Kalenderjahr wurden ausschließlich im Homeoffice gearbeitet. Das Finanzamt kann dazu Nachweise verlangen (zB eine Bestätigung der Arbeitgeberin).
Höhe: Bis zu max. EUR 300 pro Kalenderjahr an Werbungskosten für ergonomisches Büromobiliar.
TPA Tipp
Kosten der Aus- und Fortbildung
Insoweit der Arbeitgeber diese Kosten nicht ohnedies getragen hat, kann die Ansetzung der beruflich bedingte Aus- und Fortbildungskosten als Werbungskosten Steuern sparen.
TPA Tipp
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Nachdem Werbungskosten nach dem Abflussprinzip (Zeitpunkt der Zahlung) geltend gemacht werden müssen, kann eine höhere steuerliche Wirksamkeit erzielt werden, wenn diese Beträge in Jahren mit entsprechend hohem steuerlichen Einkommen geleistet werden.
Grippeschutzimpfungen
In der Regel sind (Grippeschutz-)Impfungen von Dienstnehmern, deren Kosten der Dienstgeber übernimmt (Rechnungsausstellung an den und Zahlung durch den Dienstgeber) steuerfrei. Dies gilt nur, wenn dieser Vorteil allen Dienstnehmern oder einer Gruppe von Dienstnehmern gewährt wird.
Jahressechstel
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Steuerfreie Zuschläge
Für bis zu 10 Überstunden und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge oder auch Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage gibt es spezielle Steuerbegünstigungen. Die Finanzverwaltung verlangt bei Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen), dass diese einmal im Jahr (quasi für ein Urlaubsmonat) steuerpflichtig abgerechnet werden – praktisch werden diese Zuschläge daher oft in der Dezember-Abrechnung steuerpflichtig behandelt. Mit 2024 wurden die Steuerfreibeträge erhöht: EUR 400 statt 360 pro Monat für SEG-Zulagen, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge; und EUR 120 statt 86 pro Monat für Überstundenzuschläge. In den Jahren 2024 und 2025 wird die Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge sogar außerordentlich angehoben: bis zu 18 Zuschläge und EUR 200 pro Monat statt vormals bis zu 10 Zuschläge und EUR 86 pro Monat.
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Durch Mitarbeiterbeteiligungen Steuer sparen
Für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers besteht ein Freibetrag pro Mitarbeiter von EUR 3.000. Dieser Vorteil muss allen Dienstnehmern oder einer bestimmten Gruppe zukommen und die Beteiligung muss länger als fünf Jahre gehalten werden. Darüber hinaus gibt es weitere Modelle der Belegschaftsbeteiligungsstiftung (bis zu weitere EUR 4.500 steuerfrei).
Eine Mitarbeiterbeteiligung ist idR schon bei deren Gewährung als Sachbezug steuerpflichtig. Das Start-up-Förderungsgesetz ermöglicht die Verschiebung der Versteuerung auf jenen Zeitpunkt, in dem die Mitarbeiterbeteiligung bspw veräußert wird. Der Veräußerungserlös unterliegt zusätzlich einer begünstigten Besteuerung: 75% des Vorteils mit 27,5%, die restlichen 25% zum laufenden Tarif. Diese Begünstigung gilt nicht nur für Anteile an Flexiblen Kapitalgesellschaften, sondern auch für andere (gesellschafts-)rechtliche Beteiligungen (insbesondere auch GmbH-Anteile und Substanzgenussrechte). Das Start-up-Förderungsgesetz enthält jedoch einige Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung, deren Zutreffen im Einzelfall geprüft werden müssen.
Seit 2022 gilt zusätzlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung, nach der bis zu EUR 3.000 pro Mitarbeiter und Kalenderjahr lohnsteuerfrei (nicht sozialversicherungsfrei) bleiben können. Das Gesetz definiert mehrere Voraussetzungen für die Steuerfreiheit; insbesondere muss die Gewinnbeteiligung allen Mitarbeitenden oder sachlich definierten Gruppen von Mitarbeitenden gewährt werden und darf nicht anstelle von bisher gezahltem Arbeitslohn treten („verpönte Gehaltsumwandlung“).
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Mitarbeiterprämien
Arbeitgebende können ihren Beschäftigten im Kalenderjahr 2025 eine Mitarbeiterprämie bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 1.000 steuererfrei gewähren. Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die nicht an die Stelle einer anderen Zahlung treten.
Die Mitarbeiterprämie 2025 ist sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig. Dafür muss sie nicht mehr auf einer auf einer „lohngestaltendenden Vorschrift“ basieren.
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Für die Mitarbeiterprämie 2025 und die Mitarbeitergewinnbeteiligung gilt ein Maximalbetrag von EUR 3.000 pro Jahr als gemeinsamer Höchstbetrag.
Je nachdem, welche der beiden Zahlungen früher im Kalenderjahr erfolgt, wird die Steuerbefreiung ausgeschöpft.
Modell 186 – Weihnachtsgeschenke und Betriebsveranstaltungen
Geschenke an Dienstnehmer anlässlich von Betriebsveranstaltungen sind bis zu einem Freibetrag von EUR 186 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen handelt. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.
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Getränke, freie oder verbilligte Verpflegung am Arbeitsplatz
Die Aufwendungen für Getränke und Verpflegung, die der Dienstgeber an nicht in seinem Haushalt aufgenommene Dienstnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind sozialversicherungsbeitrags- und lohnsteuerfrei, dies gilt auch für ständig gewährte freiwillige Mahlzeiten.
Diese Steuerbefreiung unterliegt keiner betragsmäßigen Beschränkung. Sowohl die Zubereitung im Betrieb (Kantine) als auch die Zulieferung von einem Betrieb außerhalb des Unternehmens (zB. einer Großküche) sind umfasst.
TPA Tipp
Wesentlich ist, dass es sich um eine Naturalleistung und nicht um eine Geldleistung handelt.
Gutscheine für Mahlzeiten
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Zuschuss für Kinderbetreuung
Zuschüsse des Dienstgebers können unter bestimmten Voraussetzungen bis EUR
2.000 pro Kind (per 1.1. noch nicht 14 Jahre alt) und Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei geleistet werden.
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Pendlerpauschale / Pendlereuro
Bei einem Dienstnehmer (auch Teilzeitkräfte) werden die Pendlerpauschale und der Pendlereuro üblicherweise laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt.
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Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln – Jobticket
Bei der Beförderung der Dienstnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Kosten des Dienstgebers muss bei Kartenkäufen seit 1.7.2021 (gilt auch für Verlängerungen) die Rechnung nicht mehr zwingend auf den Arbeitgeber lauten. Für die Steuerbefreiung ist es ausreichend, wenn das Wochen-/Monats-/Jahresticket am Arbeitsort und/oder Wohnort gilt. Damit ist zB auch ein Ticket begünstigt, das für öffentliche Verkehrsmittel in ganz Österreich gilt (zB Österreich-Card, Klima-Ticket).
TPA Tipp
Pendlerpauschale und Pendlereuro stehen im Fall der Zurverfügungstellung eines Jobtickets für die gesamte Fahrtstrecke nicht zu. Steht das Jobticket nur für eine Teilstrecke zu, so ist für die Wegstrecke Wohnung bis Einstiegstelle ein Pendlerpauschale und ein Pendlereuro möglich (begrenzt mit dem fiktiven Pendlerpauschale für die Gesamtstrecke). Seit 2023 führt ein Jobticket nicht mehr zum Wegfall des Pendlerpauschales, sondern wird auf dieses nur noch angerechnet.
Privatnutzung des dienstgebereigenen KFZ
Mehr zum KFZ-Sachbezug und zur Sachbezugspflicht bei Montage-KFZs.
TPA Tipp
Eine Neuanschaffung des Firmen-KFZ kann zur Verringerung des Sachbezugswertes führen.
Durch das 2021 eingeführte neue WLTP-Messverfahren ist es zu einer Erhöhung der ermittelten CO2-Emissionswerte gekommen:
| Jahr der Erstzulassung | Max. CO2-Emissionswerte |
| 2021 | 138 Gramm pro Kilometer |
| 2023 | 135 Gramm pro Kilometer |
| 2023 | 132 Gramm pro Kilometer |
| 2024 | 129 Gramm pro Kilometer |
| ab 2025 | 126 Gramm pro Kilometer |
TPA Tipp
In seltenen Fällen, bei ganz wenig privat gefahrenen Kilometern und vollständig geführtem Fahrtenbuch, könnte auch noch der sog. Mini-Sachbezug genützt werden.
Elektroautos (ohne Range Extender) sind sachbezugsfrei. Werden E-Autos allerdings im Abtausch zu schon bestehenden Entgeltansprüchen gewährt, müssen zwecks steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Anerkennung die Bruttoansprüche neu vereinbart werden.
Die Gewährung von steuerfreien E-Fahrzeugen hat u.a. den Vorteil, dass im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen nicht über eine allfällige Privatnutzung von Fahrzeugen mit Sachbezugspflicht diskutiert werden muss.
Gratis-Ladestationen beim Arbeitgeber begründen seit 1.1.2023 auch dann keinen Sachbezug, wenn der Mitarbeiter sein selbst angeschafftes E-Auto dort aufladet unabhängig davon, ob sich in der Nähe eine weitere Gratis-Abgabestation befindet oder nicht). Kostenersätze des Arbeitgebers für Beladungen beim Arbeitnehmer zu Hause sind nur für arbeitgebereigene E-Kfz steuerfrei und der Höhe nach begrenzt: derzeit mit EUR 30 pro Monat; wird die Zuordnung der Lademenge zum Kfz vom Arbeitnehmer nachweislich sichergestellt (z.B „charching history“, „In-Vehicle-Aufzeichnungen“), u.U. auch mehr.
Die Bezahlung einer fixen (nicht mobilen) Ladestation (wall-box) beim Arbeitnehmer zu Hause führt zu einem steuerrelevanten Vorteil. Seit 1.1.2023 kann der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von EUR 2.000 zur Anschaffung einer wall-box leisten (dies gilt nur, wenn der Arbeitgeber auch das Kfz zur Verfügung stellt).
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Schnittstelle Buchhaltung/Personalverrechnung
Häufig finden sich in der Buchhaltung Zahlungsflüsse, die einen Einfluss auf die Personalverrechnung haben können.
TPA Tipp
Eine Quer-Check spätestens gegen Ende des Kalenderjahres kann helfen, besteuerungsrelevante Sachverhalte nicht zu übersehen. Einige Beispiele von vielen: Honorarnoten an vermeintlich Selbstständige, Prämienzahlungen an Versicherungsunternehmen, Incentive-Reisen.
Vollständige Aufzeichnungen
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Gegen Jahresende fallen oft die sog. „Deckungsprüfungen“ an, ob also mit dem gewährten Entgelt auch die geleisteten Überstunden abgedeckt sind und die Mindestentlohnung nach dem Kollektivvertrag eingehalten ist. Vollständige Reiseaufzeichnungen sollen die Steuerfreiheit von abgerechneten Reisekosten gewährleisten.
Verstoß gegen Konkurrenzklausel
Muss ein Arbeitnehmer eine Konventionalstrafe an seinen ehemaligen Arbeitgeber leisten, weil er gegen die Konkurrenzklausel verstoßen hat, kann der bezahlte Geldbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden. Wurde der Betrag vom neuen Arbeitgeber bezahlt und nicht als steuerpflichtig in die Lohnverrechnung aufgenommen, ist dies freilich mangels Kostentragung nicht möglich.
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Wurde nur ein Teil vom neuen AG bezahlt, kann der Differenzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Altersteilzeit
Altersteilzeit ist primär für Beschäftigte interessant, weil sie im Ergebnis trotz deutlich geringerer Arbeitsleistung nur relativ wenig Entgelteinbuße hinnehmen müssen. Für die Unternehmen kann Altersteilzeit u.a. dann interessant sein, wenn es personelle Überkapazitäten gibt und man nach sanften Methoden des Personalabbaues sucht.