Home | 

Verrechnungspreiskorrektur – was nun?

Verrechnungspreiskorrektur – was nun?

News
Kategorien
Kontakt

Verrechnungspreiskorrektur – was nun?

Für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften wird Folgendes zunehmend zum steuerlichen Alltag: Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird eine Verrechnungspreiskorrektur vorgenommen. Was ist in der Folge für Unternehmer zu beachten? TPA Transfer Pricing Expertin Iris Burgstaller sagt, was bei der Korrektur zu tun ist!

Was passiert im Fall einer Verrechnungspreiskorrektur?

In der Grafik ist ein Beispiel für eine Verrechnungspreiskorrektur dargestellt, bei dem in Deutschland Verluste einer Vertriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden und der steuerliche Gewinn erhöht wird. Folge: Mögliche Doppelbesteuerung!

Wie kann eine Gegenberichtigung in Österreich erreicht werden?

Im Idealfall sollte beim zuständigen österreichischen Finanzamt ein Antrag auf Gegenberichtigung noch vor Abschluss der deutschen Betriebsprüfung eingebracht werden.

Scheitert eine Gegenberichtigung auf kurzem Wege, kann ein Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens gestellt werden, dem eine umfassende Sachverhaltsdarstellung beizuschließen ist. Die Frist zur Beantragung ist im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen – DBA definiert und beträgt idR 3 Jahre. Die Antragstellung kann erfolgen, sobald erkennbar ist, dass eine Verrechnungspreiskorrektur droht.

Verrechnungspreise zwischen EU-Staaten

Bei Verrechnungspreiskonflikten zwischen EU-Staaten kann zusätzlich ein Antrag auf Verständigung nach der EU-Schiedskonvention sinnvoll sein, da hiernach für die beteiligten Behörden (in Österreich: Bundesministerium für Finanzen) Einigungszwang spätestens nach drei Jahren besteht. Im Verständigungsverfahren nach DBA ist dies derzeit idR nicht der Fall.

Durch die mit Juni 2017 beginnende Umsetzung des Multilateralen Abkommens auf Grundlage des OECD BEPS Aktionsplans sollte es im Verhältnis zu einigen DBA-Staaten zu Verbesserungen in den Verständigungsverfahren kommen.

Mehr zum Thema Verrechnungspreise

Die Umsetzung von OECD Base Erosion und Profit Shifting („BEPS“) Maßnahmen bringen masive Änderungen für Unternehmen bei Verrechnungspreisen. Das Ziel der OECD BEPS Maßnahmen ist es, Steuervermeidungspraktiken in internationalen Konzernstrukturen zu verhindern und eine faire Besteuerung internationaler Unternehmen sicherzustellen, was Unternehmer in Österreich und Europa aber vor viele neue Herausforderungen stellt:

2018: 5 Fragen, die sich jeder CFO für die Steuerstrategie von morgen stellen sollte

Das Umfeld für Steuerplanung und -gestaltung hat sich in den letzten paar Jahren drastisch verändert. Ausgehend vom OECD Anti Base Erosion and Profit Shifting („BEPS“) Aktionsplan haben viele Staaten Anti-Steuergestaltungs-Gesetze erlassen, innerhalb der EU steht die Umsetzung von zwei Anti-Tax-Avoidance Richtlinien mit unter anderem Zinsschranke sowie Hinzurechnungsbesteuerung bevor und die Verrechnungspreisrichtlinien wurden nachgeschärft.

OECD: Aktuelle Updates zum Country-by-Country Reporting

Konzerne mit Konzernumsatz über EUR 750 Mio sind für Geschäftsjahre ab 2016 verpflichtet, ein steuerliches Country-by-Country Reporting (CbC Reporting) zu erstellen. In Österreich ist diese Verpflichtung im Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) geregelt. Die Reportingpflicht trifft auch kleine österreichische Einheiten von ausländischen Konzernen.

Digitale Geschäftsmodelle: Paradigmenwechsel bei der Besteuerung wird bald kommen

Das internationale Steuerrecht hinkt den Geschäftsmodellen des digitalen Zeitalters hinterher. Der Grund ist einfach erklärt: Das Steuerrecht knüpft immer noch stark an physische, örtliche Tätigkeiten einer Industrie 2.0 oder 3.0 an, die allerdings für die so erfolgreichen Geschäftsmodelle von Silicon Valley Giganten wie Google, Amazon und Co keine wesentliche Rolle mehr spielen. OECD und EU sind nun auf der Suche nach alternativen Besteuerungskonzepten für digitale Geschäftsmodelle.

Verrechnungspreisdokumentation NEU!

Was Sie als Unternehmer beachten müssen: In Österreich gelten ab sofort verpflichtende Dokumentationsstandards für Verrechnungspreise. Welche Verrechnungspreis-Vorschriften müssen österreichische Unternehmer einhalten?

BEPS-Aktionsplan: Aktion 6 & 7

Der OECD BEPS Plan bringt wichtige Änderungen beim Investment- und Beteiligungsmanagement: Risiko höherer Steuerkosten auf den Return und das Risiko von Betriebsstätten in Zielmärkten (Doppelbesteuerungsabkommen) Wie Sie sich als Unternehmer darauf vorbereiten können!

Multilaterale Abkommen der BEPS Maßnahmen

Das MLA wurde von der OECD entwickelt um die BEPS Maßnahmen zur Steuervermeidung innerhalb der EU so rasch wie möglich umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die generelle Anti-Missbrauchsbestimmung, Betriebstätten, Immobilien und die Begünstigung von Dividenden. Alle Fragen rund um BEPS einfach und verständlich erklärt!

BEPS und Immobilieninvestitionen

Die BEPS Maßnahmen von EU und OECD sollen in erster Linie die Steuerhinterziehung von großen Unternehmen vermeiden. Die neuen Steuer-Vorschrfiten bei grenzüberschreitenden Geschäften bringt aber auch wichtige Änderungen für alle Unternehmer (KMU) und sind auch relevant für internationale Immobilieninvestments. Für Immobilienstrukturen ist es besonders wichtig, für grenzüberschreitende Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen.

EU Anti Tax Avoidance Richtlinien

Die EU verstärkt weiter ihre Maßnahmen gegen internationale Gewinnverschiebungen. Die Anti Tax Avoidance Richtlinien haben massive Auswirkungen auf M&A, Betriebsstätten und Finanzierung.

MLA: Änderungen bei 38 DBA mit Österreich

Das Multilaterale Abkommen zur Umsetzung von OECD Base Erosion und Profit Shifting („BEPS“) Maßnahmen bringt Änderungen bei 38 Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich. Welche Änderungen für Unternehmer in Österreich wichtig sind, und worauf Sie in Zukunft besonders achten müssen!

Transfer Pricing und Country-by-Country Reporting in CEE/SEE

OECD BEPS und die EU Anti Tax Avoidance Richtlinien bringen massive Änderungen für Unterenehmen bei Transfer Pricing Dokumentation und Vorschriften in Europa. TPA Steuerberater aus Mittel- und Osteuropa haben die wichtigesten Änderungen für Unternehmer zusammengefasst: Hier finden Sie die letzten Steuer-News für UNternehmer, die auch im Ausland tätig sind.

Fragen zum Thema Verrechnungspreise?

TPA Steuerberaterin und Partnerin Iris Burgstaller ist Expertin für Transfer Pricing und internationale Steuerberatung: Sie leitet das TPA Group Desk: Transfer Pricing, ist Leiterin des Global Transfer Pricing Teams des Baker Tilly International Netzwerkes und Mitglied der ICC Task Forces on Taxation. Kontaktieren Sie die TPA Expertin für Transfer Pricing!

Kontaktieren Sie

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.