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28. April 2016
Lesezeit: 2
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Mitarbeiterrabatte NEU seit 1.1.2016
TPA Personalverrechnungs- und Lohnsteuer-Experte Wolfgang Höfle hat hier für Sie alles Wichtige über die neuen Regelungen zu Mitarbeiter-Rabatten zusammengefasst!
Wann sind Mitarbeiterrabatte steuerfrei?
Seit 1.1.2016 gibt es eine neue Regelung für Mitarbeiterrabatte. Werden Mitarbeiterrabatte allen oder bestimmten Gruppen von Dienstnehmern gewährt, so sind diese steuerfrei, wenn der Rabatt nicht mehr als 20 % des üblichen Endpreises ausmacht oder den Betrag von EUR 1.000 im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten:
- Beträgt der Mitarbeiterrabatt im Einzelfall maximal 20 %, dann liegt kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
- Übersteigt der Mitarbeiterrabatt 20 %, liegt nur dann ein steuerpflichtiger Vorteil vor, wenn die Summe dieser Vorteile den Betrag von EUR 1.000 im Kalenderjahr übersteigt. Steuerpflichtig ist nur jener Teil, der EUR 1.000 übersteigt.
Mitarbeiterrabatt über der Freigrenze von 20 %
Übersteigt der Mitarbeiterrabatt die Freigrenze von 20 % (zB 25 %), so gelangt der gesamte Rabattbetrag in einen Topf und nicht nur jener Teil, der 20 % übersteigt (zB 5 %). Überschreitet der Mitarbeiter bei einem Einzelkauf die Freigrenze von 20 % nicht, übersteigt jedoch die Summe aus all diesen Einzelkäufen im Kalenderjahr EUR 1.000, dann liegt trotzdem kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Diesen Steuer-Tipp hat Steuerberater und Lohnverrechnungs-Experte Wolfgang Höfle verfasst.
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