Kapitalmarkterleichterungen für KMU und Start-ups: Was der neue Listing Act bringt – und wie es weitergeht

Kapitalmarkterleichterungen für KMU und Start-ups: Was der neue Listing Act bringt – und wie es weitergeht

Kapitalmarkterleichterungen für KMU und Start-ups: Was der neue Listing Act bringt – und wie es weitergeht

Mit dem neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Börsegesetzes 2018, Kapitalmarktgesetzes 2019, Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 und Referenzwerte-Vollzugsgesetz setzt Österreich zentrale EU-Vorgaben um, die den Zugang zum Kapitalmarkt deutlich erleichtern.  

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Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Start-ups den Börsengang zu ermöglichen – und damit neue Finanzierungswege zu öffnen. 

Die Reform ist Teil des europäischen „Listing Act“-Pakets, das bereits im Oktober 2024 auf EU-Ebene beschlossen wurde. Österreich übernimmt die Vorgaben nun weitgehend und ergänzt sie um nationale Erleichterungen. Damit soll ein Schritt zur Stärkung des Kapitalmarkts und zur Verbesserung der Finanzierungsvielfalt für Unternehmen gesetzt werden.

Was ändert sich konkret? Welche Vereinfachungen sind vorgesehen?

  • Börsenzulassung ab 1 Mio. € Unternehmenswert: Die Mindestmarktkapitalisierung für ein IPO wird deutlich gesenkt – bisher lag sie de facto bei rund EUR 1,25 Mio. 
  • Nur noch 10 % Streubesitz erforderlich: Flexiblere Anforderungen an die Aktienverteilung erleichtern die Eigentümerstruktur. 
  • Kein Bank-Mitzeichner mehr nötig: Unternehmen können den Börseantrag selbst stellen – das spart Kosten und vereinfacht den Prozess. 
  • Wegfall der 3-Jahres-Bilanzpflicht: Auch junge Unternehmen ohne langjährige Historie können an die Börse. 
  • Prospektpflicht erst ab EUR 12 Mio. Kapitalaufnahme: Kleinere Emissionen sind künftig prospektfrei möglich. 
  • Neue, vereinfachte Prospektformate: Der EU-Wachstumsprospekt reduziert den Aufwand für KMU erheblich. 
  • Zeichnungsfrist bei IPOs halbiert: Nur noch 3 statt 6 Tage – schnellerer Kapitalmarktzugang. 
  • Prospekte auch auf Englisch zulässig: Internationale Investoren können leichter angesprochen werden. 
  • Meldeschwelle für Directors’ Dealings erhöht: Erst ab EUR 20.000 p.a. meldepflichtig – Entlastung für Gründer und Geschäftsführer. 
  • Erleichterungen bei Insiderinformationen: Keine Ad-hoc-Pflicht mehr für Zwischenschritte in laufenden Prozessen. 

Was bedeutet das für KMU und Start-ups?

Die neuen Regeln senken die Eintrittsbarrieren für den Kapitalmarkt deutlich. KMU und Start-ups können nun realistisch über einen Börsengang nachdenken – als Alternative zu klassischen Finanzierungsformen wie Bankkrediten oder Venture Capital. Auch Familienunternehmen, Spin-offs und Private-Equity-Portfolios könnten künftig häufiger den IPO als Exit-Strategie wählen. 

Besonders relevant ist die Reform für Unternehmen mit Wachstumspotenzial, die bisher aufgrund von Kosten, Komplexität oder regulatorischen Hürden keinen Börsengang in Betracht gezogen haben. Die Möglichkeit, Prospekte in englischer Sprache zu erstellen, die Verkürzung der Angebotsfrist und die Abschaffung der Mitzeichnerpflicht machen den IPO-Prozess deutlich schlanker und planbarer. 

Wie geht es weiter?

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in der Begutachtungsphase. Ziel ist ein Inkrafttreten der neuen Regelungen im Laufe des ersten Halbjahres 2026 – rechtzeitig zur Anwendung der EU-Vorgaben. 

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