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16. Juli 2025
Lesezeit: 7
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IFRS-Update Q2-2025
Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30. Juni 2025 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2025 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
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EFRAG-Endorsement-Status
Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG (hier) einsehen.
Erstmalig anzuwendende Standards
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:
Erstmalig anzuwendende Standards 2025 | |||
Verlautbarung IASB | Genehmigung EU | Inkrafttreten | |
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit | 15.08.2023 | 12.11.2024 | 01.01.2025 |
Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.
Zukünftig anzuwendende Standards
Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 2. Juli 2025):
Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2026) | |||
Verlautbarung IASB | Genehmigung EU | Inkrafttreten | |
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 09.05.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 | 18.07.2024 | ausstehend | 01.01.2026 |
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 18.12.2024 | 30.06.2025 | 01.01.2026 |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 30.05.2024 | 27.05.2025 | 01.01.2026 |
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.
IASB-Arbeitsprogramm
Der IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Der IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat der IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.
Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 3. Juli 2025 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.
Standardsetzungsprojekte
Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 3. Juli 2025):
Standardsetzungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Equity-Methode | Rückmeldungen zum Entwurf | Mai 2025 | IAS 28 |
Lagebericht | Finales überarbeitetes Leitliniendokument | Juni 2025 | Leitliniendokument 1 |
Dynamisches Risikomanagement | Entwurf | H2 2025 | IFRS 9 |
Preisregulierte Tätigkeiten | IFRS Rechnungslegungsstandard | H2 2025 | IFRS 14 |
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment | Entscheidung der Projektrichtung | 2026 | IFRS 3 IAS 36 |
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter | Finale Änderungen | 2026 | Conceptual Framework IAS 32 IFRS 9 |
Lageberichterstattung
Am 23. Juni 2025 hat der IASB das überarbeitete IFRS Practice Statement 1 Management Commentary veröffentlicht. Ziel der Neufassung ist es, die Qualität und internationale Vergleichbarkeit von Lageberichten zu verbessern. Der Lagebericht soll als zentrale Informationsquelle für Investoren dienen und in einer kohärenten, verständlichen und zukunftsorientierten Weise über finanzielle, nachhaltigkeitsbezogene und andere wesentliche Faktoren berichten, die die Fähigkeit eines Unternehmens zur Wertschöpfung und zur Generierung von Cashflows beeinflussen. Die überarbeitete Leitlinie baut auf bestehenden Rahmenwerken wie dem Integrated Reporting Framework auf und ist mit den IFRS-Rechnungslegungs- sowie den neuen IFRS-Nachhaltigkeitsstandards kompatibel.
Wartungsprojekte
Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 3. Juli 2025):
Wartungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegung | Finale Änderungen | August 2025 | IFRS 19 |
Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung | Finale Änderungen | Q4 2025 | IAS 21 |
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen Berichterstattung | Finalisierung erläuternder Beispiele | Q4 2025 | Conceptual Framework IAS 1, IAS 36 IAS 37, IFRS 9 |
Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen | Rückmeldungen zum Entwurf | Juni 2025 | Conceptual Framework IAS 37 IFRIC 21 |
Anwendungsfragen
Das IFRS IC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRS IC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRS IC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.
Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 3. Juli 2025):
Anwendungsfragen | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Beurteilung von Indikatoren für Hochinflationsländer | Vorläufige Agenda-Entscheidung | Juni 2025 | IAS 29 |
Am 11. April 2025 hat der IASB drei Agenda-Entscheidungen genehmigt, die im IFRIC Update March 2025 veröffentlicht wurden. Das IFRS Interpretations Committee sah jeweils keine Notwendigkeit für eine Standardsetzung.
Garantieverträge für Verpflichtungen anderer Unternehmen
Das IFRS Interpretations Committee hatte zuvor klargestellt, wie Unternehmen Garantieverträge bilanzieren sollen, die sie zugunsten von Verpflichtungen anderer Unternehmen eingehen. Die Entscheidung betont, dass solche Garantien in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, sofern sie nicht unter IFRS 17, IFRS 15 oder IAS 37 zu erfassen sind.
Erfassung von Einnahmen aus Studiengebühren
Die Entscheidung betrifft die Anwendung von IFRS 15 auf Studiengebühren und stellt klar, dass Bildungseinrichtungen Einnahmen aus Studiengebühren grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserbringung – also während des Studienprogramms – erfassen müssen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gebühren im Voraus gezahlt werden, aber die Leistung (z. B. Unterricht) über mehrere Monate oder Semester erfolgt.
Ansatz immaterieller Vermögenswerte aus klimabezogenen Verpflichtungen
Die Entscheidung bezieht sich auf die Anwendung von IAS 38 und klärt, unter welchen Bedingungen Ausgaben im Zusammenhang mit klimabezogenen Maßnahmen – wie der Erwerb von Emissionszertifikaten oder Investitionen in Forschung und Entwicklung klimafreundlicher Technologien – als immaterielle Vermögenswerte bilanziert werden dürfen. Das IFRS Interpretations Committee stellte klar, dass solche Ausgaben nur dann aktiviert werden dürfen, wenn sie die Kriterien des IAS 38 erfüllen, insbesondere hinsichtlich der Identifizierbarkeit, der Kontrolle durch das Unternehmen und des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens.
Forschungsprojekte
Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt der IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt der IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), womit überprüft wird, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.
Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 3. Juli 2025):
Forschungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Kapitalflussrechnung und verwandte Themen | Entscheidung der Projektrichtung | Q4 2025 | IAS 7 |
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse | Informationsanfrage | H1 2026 | IFRS 16 |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | Entwurf | 2026 | IFRS 9 |
Immaterielle Vermögenswerte | Entscheidung der Projektrichtung | 2026 | IAS 38 |
Taxonomie-Projekte
Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.
Am Ende des zweiten Quartals 2025 waren alle Taxonomie-Projekte abgeschlossen.
AFRAC-Arbeitsprogramm
Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs- oder ‑Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC.
Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende neue oder überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:
Zukünftig anzuwendende Stellungnahmen 2025 | ||||
Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erstanwendung |
Überarbeitung | AFRAC 23 | Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB) | 19.03.2025 | 01.01.2025 |
Erstfassung | AFRAC 40 | Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) | 09.11.2024 | 01.01.2025 |
Erstfassung | AFRAC 41 | Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) inklusive Änderungen, beschlossen am 11.06.2025 | 13.03.2024 | 01.01.2025 |
Neufassung | AFRAC 15 | Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) | 06.12.2023 | 01.01.2025 |
Überarbeitung | AFRAC 7 | Außerbilanzielle Geschäfte (UGB) | 06.12.2023 | 01.01.2025 |
AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest. Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel zu AFRAC 40.
AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB.
AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte (Neufassung) behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:
Bilanzierung

15. Oktober 2024
News
4
Min. Lesedauer
AFRAC 40 – Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)
Das AFRAC veröffentlichte im September 2024 die AFRAC-Stellungnahme 40 zur Bilanzierung von hybriden Finanzinstrumenten beim Emittenten nach UGB. Darin werde...
Zukünftig anzuwendende Stellungnahmen (ab 2026) | ||||
Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erstanwendung |
Überarbeitung | AFRAC 11 | Umweltschutzrückstellungen (UGB) | 11.06.2025 | 01.01.2026 |
TPA Newsletter abonnieren
Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!
Arbeitsprogramm
Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 11. Juni 2025):
Arbeitsprogramm | ||||
Art | Dokument | Projekt | Nächster Meilenstein | Datum |
Überarbeitung | AFRAC 6 | Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q3 2025 |
Überarbeitung | AFRAC 14 | Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q4 2025 |
Überarbeitung | AFRAC 9 | Lageberichterstattung (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q4 2025 |