Grundanteil bei Vermietungsobjekten: BFG bestätigt 30 %-Pauschale

Grundanteil bei Vermietungsobjekten: BFG bestätigt 30 %-Pauschale

Erkenntnis des BFG vom 24.06.2025, RV/1100116/2019

Grundanteil bei Vermietungsobjekten: BFG bestätigt 30 %-Pauschale

Sachverhalt

2017 kauften die Beschwerdeführer eine Wohnung zur Vermietung und setzten den Grundanteil mit 9 % an, wohl um die AfA für das Gebäude zu maximieren. Der Steuerpflichtige berief sich in der Beschwerde auf einen Immobilienpreisspiegel der Zeitschrift „Gewinn“ und errechnete daraus den Grundanteil.

Ansicht des Finanzamts

Das Finanzamt berief sich auf die Grundanteilsverordnung 2016 und legte aufgrund des Umstands, dass es sich um ein Gebäude mit mehr als 10 Einheiten und eine Gemeinde mit durchschnittlichem Quadratmeterpreis über 400 €/m²  den Grundanteil pauschal 30 % fest. Eine Abweichung sei nur bei mehr als 50 % Differenz zulässig.

Ansicht des BFG

Das BFG wies die Beschwerde ab. Preisübersichten – etwa aus Fachzeitschriften – genügten nicht als Nachweis. Ohne Sachverständigengutachten ist die 30 %-Pauschale verpflichtend. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit

Ein niedrigerer Grundanteil ist nur mit einem Gutachten, welches der freien Beweiswürdigung durch die Behörde unterliegt, belegbar. Markt- oder Preisspiegel reichen als Begründung nicht aus.

Unsere Leistungen für Sie

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.