24. Mai 2012
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Die unangekündigte Hausdurchsuchung!

Alles zur unangekündigten Hausdurchsuchung!
Als Unternehmer muss man sich zur unangekündigten Hausdurchsuchung im Wesentlichen nachfolgende Fragen stellen:
- Ist eine Hausdurchsuchung in meinem Unternehmen denkbar?
- Gibt es in meinem Unternehmen interne Verhaltensanweisungen, die im Fall einer Hausdurchsuchung eingehalten werden müssen?
Die TPA Experten haben hier für Sie die Grundlagen einer Hausdurchsuchung in Österreich für Sie zusammengefasst, so wie eine Checkliste zu Hausdurchsuchungen für Unternehmer verfasst.
- Auf welcher Rechtsgrundlage können Hausdurchsuchungen angeordnet werden?
- Wann werden Hausdurchsuchungen vorgenommen?
- Was sind in Österreich die Voraussetzungen für Hausdurchsuchungen?
- Was macht man bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung?
Grundlagen einer Hausdurchsuchung
Welche Rechtsgrundlage haben Hausdurchsuchungen?
Hausdurchsuchungen können sich nicht nur aufgrund der Strafprozessordnung zur Aufklärung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten ergeben, sondern auch Finanzstrafbehörden haben das Recht, bei Verdacht auf Abgabenhinterziehung die Räumlichkeiten (Büro, Kellerabteile, Lagerhallen etc.) von Abgabenschuldnern zu durchsuchen. Hierzu ermächtigt werden sie durch das geltende Finanzstrafgesetz.
Wann werden Hausdurchsuchungen durchgeführt?
Durchsuchungen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn begründeter Verdacht besteht, dass
- sich darin eine eines Finanzvergehens verdächtige Person aufhält oder
- sich dort Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder
- Gegenstände vorhanden sind, die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen.
Keine Hausdurchsuchungen dürfen wegen Verdachts auf eine Finanzordnungswidrigkeit durchgeführt werden. Bloße Gerüchte reichen nicht für die Durchführung einer Hausdurchsuchung aus. Anonyme Anzeigen jedoch schon, sofern diese Anzeige entsprechend glaubwürdig und nachvollziehbar erscheint.
Was sind die Voraussetzungen für Hausdurchsuchungen?
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Vorhandensein eines Befehls des Senatsvorsitzenden des Spruchsenates;
- Zustellung der schriftlichen Ausfertigung dieses Bescheides an den anwesenden Betroffenen bei Beginn der Durchsuchung;
- Hinterlegung des Bescheides, falls der Betroffene nicht anwesend ist.
- Auch ein mündlicher Befehl ist bei Gefahr in Verzug rechtswirksam, wobei die Ausfertigung innerhalb der nächsten 24 Stunden zuzustellen ist
Ausnahmsweise ist eine Durchsuchung auch ohne Befehl zulässig. In diesem Fall sind dem anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und für die Annahme von Gefahr im Verzug mündlich bekannt zu geben und in einer Niederschrift festzuhalten. Ein vergleichbares Verfahren besteht bei gerichtlicher Zuständigkeit.
Checkliste Hausdurchsuchung in Unternehmen
Es ist naturgemäß nie möglich, alle Eventualitäten einer Hausdurchsuchung im Vorhinein zu bedenken; nachfolgende Punkte sollen Ihnen als Unternehmer jedoch als Richtlinie für eine bestmögliche Vorbereitung dienen.
Die TPA Checkliste für unangekündigte Hausdurchsuchungen!Was Sie im Falle eine Hausdurchsuchung tun sollten. Bewahren Sie Ruhe! Interne Kontaktpersonen Aushändigung des Hausdurchsuchungsbefehles Dienstausweis und Kopie Externe Vertrauensperson rasch verständigen Eigenes Besprechungszimmer Beantworten Sie keine informellen Fragen, also: Schweigen Sie! Klarstellung Ihrer Rolle Ein richtiges Protokoll ist essentiell Kopien der Festplatten Kopien von Belegen und Dokumenten Liste der beschlagnahmten Unterlagen Filmaufnahmen |
Tipp für Unternehmen bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung:
Sofern auch in Ihrem Unternehmen Bedarf an vorbereitenden Maßnahmen für eine Hausdurchsuchung besteht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um diese Maßnahmen im Detail zu besprechen bzw. einen entsprechenden Verhaltenskodex aufzusetzen: TPA Finanzstrafrechtberatung
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