Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen

Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen

Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen

Bei Unternehmenssanierungen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen in diesem Bereich.

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Zeitpolstermaßnahmen als erste Sanierungsschritte

Häufig werden bei Sanierungen begleitend auch Zeitpolstermaßnahmen ergriffen. Hierzu zählt auch der Abbau von Urlaubsansprüchen, wobei zu beachten ist, dass der Urlaubsverbrauch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden muss. Eine einseitige Anordnung durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig.  

Auch beim Abbau von Zeitguthaben sind Änderungen des Arbeitszeit-Ausmaßes in der Regel nur einvernehmlich möglich. Als weitere Option steht die Kurzarbeit zur Verfügung – eine befristete Arbeitszeitreduktion, die unter bestimmten Voraussetzungen auch vom AMS gefördert wird. Auch Altersteilzeit, Bildungsteilzeit oder „normale“ Teilzeitbeschäftigungen können vorübergehend Luft verschaffen. 

Anpassungen bei der Entgeltpflicht

Im Bereich der Entgeltpflicht haben Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, Kosten zu reduzieren. Bei Zusatzentgelten können Widerrufs- oder Änderungsvorbehalte vereinbart werden.

Zu beachten ist jedoch die betriebliche Übung: Werden Leistungen regelmäßig und vorbehaltlos gewährt, kann hieraus ein Rechtsanspruch entstehen. Bei Mehrarbeitspauschalen ist eine Deckungsprüfung erforderlich, um sicherzustellen, dass die Pauschale die tatsächlich geleisteten Stunden abdeckt. Überkollektivvertragliche Entgelte können unter bestimmten Voraussetzungen reduziert werden, wobei Günstigkeitsvergleiche und Istlohnklauseln zu beachten sind. 

Änderungen der Arbeitspflicht

Nachdem der Zoll in der Zukunft in vielen Fällen noch mehr die Kosten des Exportes bzw. Importes der Waren beeinflussen wird, spielen Parameter wie Incoterms, Aufteilung der Kostentragung, Beistellungen, Vertragsgestaltung bei Werk- bzw. Montagelieferungen und Geschäftsmodelle an sich eine noch größere Rolle. 

Betriebsübergang als Sanierungsoption

Ein Betriebsübergang kann eine Sanierungsstrategie darstellen. Dabei gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über. Wichtige Aspekte sind hier die Haftung für Alt- und Neuschulden sowie die Auswirkungen auf Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Betriebsräte. Der Betriebsübergangsbegriff ist weit gefasst und umfasst verschiedene Formen von Umstrukturierungen. 

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Als ultima ratio kommen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen in Betracht. Neben der einvernehmlichen Lösung spielt hier vor allem die Kündigung eine wichtige Rolle. Zu beachten sind der allgemeine, besondere und individuelle Kündigungsschutz. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Auflösung mit Wiedereinstellungszusagen/-vereinbarungen zu verknüpfen. 

Bei Massenentlassungen im Zuge von Betriebsänderungen kann (bzw. in manchen Fällen: muss) ein Sozialplan abgeschlossen werden, um die Folgen für die Arbeitnehmer abzumildern. Ggf. ist das Frühwarnsystem (rechtzeitige Meldung der Kündigungen an das AMS) einzuhalten. 

Insolvenzrechtliche Aspekte

Im Falle einer Insolvenz gelten Sonderregelungen. Der Insolvenzverwalter hat nach § 25 IO ein besonderes Lösungsrecht für Arbeitsverhältnisse. Bei der Qualifikation von Arbeitnehmerforderungen ist zwischen Masseforderungen und Insolvenzforderungen zu unterscheiden. Die Insolvenz-Entgeltsicherung gewährleistet, dass Arbeitnehmer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ihre Ansprüche gesichert sehen. 

Fazit

Die arbeitsrechtlichen Aspekte bei Unternehmenssanierungen sind vielfältig und komplex. Von Zeitpolstermaßnahmen über Anpassungen bei Entgelt und Arbeitspflichten bis hin zu Beendigungen und insolvenzrechtlichen Fragen gibt es zahlreiche Stellschrauben. Für eine erfolgreiche Sanierung ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgfältig abzuwägen. Nur so können nachhaltige Lösungen gefunden werden, die sowohl die wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens als auch den Schutz der Arbeitnehmerrechte im Blick haben.

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