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Personalrückstellungen nach UGB

Personalrückstellungen nach UGB

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Personalrückstellungen nach UGB

Durch Die aktuelle Stellungnahme der AFRAC (Austrian Financial Reporting & Auditing Committee) sollen die wesentlichen Fragen zur Bewertung von Personalrückstellungen umfassend erörtert werden. Zudem werden Begriffsdefinitionen aus dem IAS 19 übernommen, um die optionale Verwendung der IAS 19-Rückstellung für die unternehmensrechtliche Rückstellung zu gewährleisten.

1. Zulässige Bewertungsmethoden von Personalrückstellungen

Es kann sowohl das Teilwertverfahren als auch das Verfahren der laufenden Einmalprämien (vgl. IAS 19) angewendet werden, entweder mit einem Durchschnittszinssatz oder Stichtagszinssatz. Diese Zinssätze sind auf Basis der durchschnittlichen Restlaufzeit der wahrscheinlichkeitsgewichteten Verpflichtungen („Duration“) zu bestimmen. Die gewählte Methode der Ansammlung und Zinssatzermittlung ist stetig anzuwenden. Die Zinssatzermittlung ist jährlich durchzuführen und in den Anhangangaben darzustellen.

2. Ermittlung des Durchschnittszinssatzes

Der Durchschnittszinssatz ist aus dem Stichtagszinssatz zum Abschlussstichtag und – auf Basis derselben Duration – dem jeweiligen Stichtagszinssatz der vorherigen sechs Abschlussstichtage zu bilden. Die Definition des Stichtagszinssatzes entspricht jener nach IAS 19 (Marktzinssatz für Unternehmensanleihen mit hochklassiger Bonität sowie derselben Duration und Währung wie die zu bewertenden Verpflichtungen).

Als Duration kann vereinfachend eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen werden, sofern im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen.

Bei der Wahl der Methode zur Zinssatzermittlung sollte bedacht werden, dass der Durchschnittszinssatz aufgrund des 7-jährigen Betrachtungszeitraumes allgemein (viel) weniger volatil ist als der Stichtagszinssatz.

3. Versicherungsmathematische Grundsätze

Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bewerten, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen gemäß § 211 Abs 1 UGB ebenfalls. Anrechenbare Vordienstzeiten sind grundsätzlich rückwirkend zu erfassen.

TPA Tipps zur Bewertung & Berechnung von Personalrückstellungen:

  • Eine vereinfachte Bewertung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen ist zulässig, wenn diese Vereinfachung zu keinen wesentlichen Unterschieden gegenüber einer Bewertung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen führt.
  • Da sowohl für die Berechnung der Duration zur Wahl des geeigneten Zinssatzes als auch bei der Bewertung der Rückstellung prinzipiell versicherungsmathematische Grundsätze anzuwenden sind, sollen, je nach Wesentlichkeit, bei vereinfachten Bewertungen der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen in regelmäßigen Abständen Kontrollberechnungen durchgeführt werden. Wir empfehlen vorab zu prüfen, ob diesbezüglich eine „Wesentlichkeit“ i.S. des § 189a Zi 10 UGB vorhanden ist.

4. Fluktuation

Fluktuationswahrscheinlichkeiten sind nur zu berücksichtigen, wenn diesbezüglich im Unternehmen geeignete und verlässliche statistische Informationen vorhanden sind. Dies ist generell nur bei einer großen Anzahl von Anwartschaftsberechtigten der Fall.

TPA Tipp zur Personalrückstellung:
Zudem sollen keine pauschalen Fluktuationsabschläge verwendet werden, da diese nicht vom individuellen Alter oder der Anzahl an Dienstjahren abhängig sind.

5. Ausweis der Zinskomponente

Die in den jährlichen Dotierungen bzw. Auflösungen der Rückstellungen enthaltenen Zinsanteile inklusive jener aus Zinssatzänderungen können wahlweise im Finanzergebnis oder im Personalaufwand ausgewiesen werden.

6. Zeitlicher Anwendungsbereich

Diese AFRAC-Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich. Der Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung kann – auch bei vorzeitiger Anwendung – auf längstens 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

Bei der Wahl der Bewertungsmethode, für Kontrollberechnungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, bei der Ermittlung der unternehmensspezifischen Fluktuation, etc. stehen wir gerne zur Verfügung.

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