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Neue Vorgaben für den Nachhaltigkeitsbericht (ESG Reporting)

Neue Vorgaben für den Nachhaltigkeitsbericht (ESG Reporting)

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Neue Vorgaben für den Nachhaltigkeitsbericht (ESG Reporting)

ESG: Alles, was Sie über den Nachhaltigkeitsbericht wissen müssen!

Nachhaltigkeitsstrategien (Sustainability) werden zunehmend zu einem wesentlichen Faktor für einen dauerhaften Unternehmenserfolg. Ein nachhaltiges Unternehmen handelt im Einklang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Werten (ESG-Faktoren). ESG steht für Environmental, Social, Governance und betrifft den eigentlichen Geschäftszweck und die Wertschöpfung genauso wie Beziehungen zu sämtlichen Stakeholdern (Gesellschaftern, Mitarbeitern und Management, Geschäftspartnern etc) bis hin zu Themen der Steuergerechtigkeit.

Sustainable Finance ist ein wichtiger Teilbereich des European Green Deals mit der Zielsetzung finanzielle Mittel in nachhaltige Investitionen zu lenken und Greenwashing zu verhindern. Eine Voraussetzung dafür ist Transparenz, auch bezüglich der Steuerpraktiken. Finanzinstitute sind angehalten ESG-Risiken bei der Kreditvergabe verstärkt zu berücksichtigen. Der Druck auf Unternehmen über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck zu berichten wird somit zunehmend steigend.

Hier sind die aktuellen ESG-Entwicklungen für Sie zusammengefasst:

Ausweitung und Intensivierung der ESG-Berichtspflicht

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäischen Kommission den Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, im Folgenden CSRD). Im Vergleich zur bisherigen EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive) sieht dieser Entwurf eine Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen vor und zielt vor allem auf eine Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen sowie auf eine digitale Dokumentation ab.

Zeitlicher Rahmen

Die CSRD ist von den EU-Mitgliedstaaten bis 1. Dezember 2022 in nationales Recht umzusetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, sollen erstmals die neuen Vorgaben anzuwenden sein.

Mehr Berichtspflichtige

Vom Anwendungsbereich sollen künftig erfasst werden:

  • Großunternehmen (erfüllen mind. zwei der folgenden drei Kriterien: >250 MA / 40 Mio EUR Umsatz / >20 Mio EUR Bilanzvolumen)
    Aber: Befreiung ggf bei Einbeziehung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines übergeordneten Unternehmens
  • An einem geregelten Markt in der EU notierte KMU (vereinfachte Standards und drei Jahre Übergangsfrist)
  • nicht börsennotierter KMU auf freiwilliger Basis.

Ausgeweitete Berichtsinhalte

  • Entwurf eines verpflichtend anzuwendender Berichterstattungsstandards zur Erhöhung der Vergleichbarkeit der Unternehmensdaten bis 31.10.2022 geplant
  • Verstärkt zukunftsgerichtete Informationen (Ziele und Fortschritte) sollen zugänglich werden
  • Offenlegung zu immateriellen Vermögenswerten (soziales, humanes und intellektuelles Kapital) geplant.

Digitale Offenlegung und externe Prüfpflicht

  • Verpfichtende Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen als Teil des Lageberichts
  • Veröffentlichung in ESEF (European Single Electronic Format) innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag gemeinsam mit Finanzinformationen
  • Verpflichtende Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance, ISAE 3000) statt einer freiwilligen Prüfung zur Erhöhung der Qualität. Mittelfristig soll eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) vorgesehen werden.

Neue EU-Taxonomie-Verordnung

Durch ein verpflichtendes, einheitliches Klassifikationssystem haben die betroffenen Unternehmen in der nicht-finanziellen Berichterstattung erstmals für das Geschäftsjahr 2021 anzugeben, in welchem Ausmaß sie einen Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Siehe näher dazu unser Artikel: Alles zur neuen EU Taxonomie-Verordnung

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater (Kreditinstitute, Versicherungen, AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften, Analgeberater etc) sind beispielsweise verpflichtet auf ihren Internetseiten Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen und Beratungstätigkeiten bereitzuhalten. Dafür benötigen sie Informationen zur Klima- und Umweltleistung der von ihnen finanzierten Unternehmen und Vermögenswerte. Die Europäische Kommission hat am 6. Juli 2021 eine Ergänzung zu Artikel 8 der EU-Taxonomie veröffentlicht, in dem es um die Zurverfügungstellung dieser Informationen geht.

Die zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichteten Unternehmen haben laut Artikel 8 den Anteil taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten in Form von definierten KPIs zu veröffentlichen. Diese Leistungskennzahlen sind

  • Umsatz, dh Anteil des Umsatzes von Produkten und Dienstleistungen in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten
  • CapEx, dh Anteil der Gesamtinvestitionen in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten oder Wirtschaftsaktivitäten
  • OpEx, dh Anteil der Betriebsausgaben in Verbindung mit ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten oder Wirtschaftsaktivitäten.

Die KPIs sind anhand der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit im Einzelfall weiter aufzuschlüsseln.

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Neuerungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI Standards

Die Global Reporting Initiative (GRI) ist eine Organisation für die Erstellung von Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die weltweit Beachtung finden. Die „GRI-Leitlinien“ (GRI Sustainability Reporting Guidelines) gelten auch in Österreich vielfach als Best Practice. Sie beinhalten universell anwendbare Berichterstattungsgrundsätze und Standards sowie eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

GRI Standard 207 „Tax“: Verbindung von Nachhaltigkeit und Steuern

GRI Standard 207 „Tax“ verpflichtet Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach GRI Standards erstellen, ab dem Jahr 2021 zur Berichterstattung über

  • Steuerkonzepte: Wie wird mit dem Thema Steuern generell umgegangen? Welche Steuerstrategie wird verfolgt? Wie wird die Steuerstrategie mit der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie verbunden? Welcher Ansatz wird zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben gewählt?
  • Tax Governance, Controlling und Risk Management: Wer ist für die Einhaltung der Steuerstrategie verantwortlich? Welche Prozesse zur Identifikation, Administration und Überwachung von Steuerrisiken bestehen? Wie wird die Einhaltung von Tax Governance und von Control Frameworks überwacht?
  • Stakeholder-Management: Welcher Ansatz wird bei der Zusammenarbeit mit Steuerbehörden sowie hinsichtlich der politischen Einflussnahme betreffend Steuerfragen verfolgt? Wie wird mit Bedenken interner und externer Stakeholder umgegangen?
  • Country-by-Country Reporting: Welche Informationen sind für die Staaten, in denen das Unternehmen tätig ist, offenzulegen? Was ist insbesondere zur Haupttätigkeit, den Angestellten, zum Ergebnis, zur Höhe der gezahlten und entstandenen Ertragsteuern sowie zur Erläuterung der Differenzen zwischen effektivem Steuersatz und gesetzlichem Steuersatz zu veröffentlichen

Fazit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Immer mehr Unternehmen erkennen, dass eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wichtiger Aspekt einer erfolgreichen Unternehmensführung ist. Durch die jüngste Ausweitung der Berichtspflichtigen und der zu veröffentlichenden Inhalten gewinnt ESG-Reporting in der Praxis weiter an Bedeutung und Komplexität.

Mit der EU-Taxonomie und der CSRD wurden kürzlich Rahmenbedingungen veröffentlicht und eine laufende Erweiterung der Vorgaben ist zu erwarten. GRI Standard 207 setzt bereits für das Geschäftsjahr 2021 neue Maßstäbe hinsichtlich des Umfangs und des Detailgrads der Angaben zu Steuerkonzepten, Tax Governance, Controlling, Risk- und Stakeholder-Management. Er soll auch bei der Ausarbeitung des ab 2023 geplanten EU-Berichtsstandards berücksichtigt werden, wodurch viele Unternehmen vor Herausforderungen stehen werden.

Halten Sie sich auf dem Laufenden und kontaktieren Sie unserer Experten zu den neuen Berichtspflichten und bei Fragen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist bzw wie Sie vom Trend zur Nachhaltigkeit profitieren können!

#Nachhaltigkeit Weil Verantwortung zählt.
Wir sind sehr stolz den ersten Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2020 vorstellen zu dürfen. Als wir uns mit der Erstellung unseres Nachhaltigkeitsberichtes auseinandergesetzt haben, hat das unseren Blick auf unser Unternehmen geschärft. Wir konnten viele interessante und positive Erkenntnisse gewinnen und haben uns darüber hinaus konkrete Ziele für die kommenden Jahre gesetzt, um weiter an den großen Themen Umwelt, Soziales und Rahmenbedingungen zu arbeiten.

Nachhaltig zu agieren ist deswegen wichtig, weil wir alle – sowohl als Unternehmen als auch im privaten Bereich – eine Verantwortung für die Umwelt haben und auch für kommende Generationen verantwortungsvoll agieren wollen. Wirtschaftswachstum und Klimaschutz begünstigen einander. Ebenso wirkt sich sozial verantwortungsvolles Handeln als Unternehmen positiv auf die Unternehmensentwicklung aus.

Die Entwicklungen auf politischer und gesetzlicher Ebene bestärken unser Vorhaben, aktiv im Bereich der Nachhaltigkeit weiterzuarbeiten und dies auch in unser Beratungsangebot mit den Themen Sustainable Finance, EU-Taxonomie Verordnung, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Fair und Green Taxation aufzunehmen.

PDF: TPA Nachhaltigkeitsbericht

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