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Internationale Personalgestellung: Inbound & Outbound

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Internationale Personalgestellung: Inbound & Outbound

Was gibt es bei Inbound / Outbound Entsendungen zu beachten?

Das österreichische BMF wendet nunmehr für grenzüberschreitende Personalgestellungen den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff an.

Wer ist der Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskraft im Ausland?

Diese Neuerung hat zur Folge, dass der Beschäftiger ab sofort als Arbeitgeber der Arbeitskräfteüberlassung angesehen wird. Somit ist die 183-Tage-Regel für die überlassenen Arbeitskräfte nicht mehr anwendbar. Dies hat auch weitreichende Konsequenzen beim Einsatz von Mitarbeitern bei ausländischen Konzerngesellschaften.

Inbound-Entsendungen: Arbeitskräfteüberlassung

Bei Inbound-Entsendungen (= Entsendungen aus einem anderen Land nach Österreich) geht die Abgabenbehörde bei einer Überlassung vom wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff und einem sofortigen Besteuerungsrecht in Österreich aus.

Nunmehr ist sowohl bei Arbeitskräfteüberlassungen seitens Dritter als auch bei konzerninternen Personalgestellungen vom inländischen Beschäftiger Abzugsteuer iHv 20 % der Gestellungsvergütung einzubehalten, sofern

  • für den Gesteller kein Befreiungsschein vorliegt, oder
  • in Österreich kein freiwilliger Lohnsteuerabzug für die Mitarbeiter durch den Beschäftiger oder den ausländischen Gesteller erfolgt.

Outbound-Entsendungen: Arbeitskräfteüberlassung

Bei Outbound-Entsendungen (= Entsendungen von Österreich in ein anderes Land) verzichtet Österreich bei einer Überlassung nur dann auf das Besteuerungsrecht, wenn der andere Staat ebenfalls dem wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff folgt und den Dienstnehmer ab dem 1. Tag der Tätigkeit (nachweislich) besteuert.

Nach ausländischem Recht muss geprüft werden, ob sich eine lokale Lohnbesteuerung der Mitarbeiter ergibt. In Österreich ist in der Folge zu prüfen, wie eine Entlastung von der Besteuerung herbeigeführt werden kann.

Haben Sie noch Fragen zu Entsendungen oder Überlassungen von Mitarbeitern?

Sollten Sie Fragen zu Überlassungen, Dienstreisen oder Entsendungen nach Österreich oder ins Ausland haben, kontaktieren Sie Wolfgang Höfle, den Experten für Entsendungen bei TPA

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