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Corona-Kurzarbeit berechnen: Unser Berechnungstool bietet rasche Entscheidungshilfe

Corona-Kurzarbeit berechnen: Unser Berechnungstool bietet rasche Entscheidungshilfe

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Corona-Kurzarbeit berechnen: Unser Berechnungstool bietet rasche Entscheidungshilfe

Corona-Kurzarbeit berechnen?

Es hat einige Tage gedauert, nun hat das AMS die neue Förderrichtlinie zur Corona-Kurzarbeit online gestellt. Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber früheren Kurzarbeitsmodellen verbessert. Ein 100%iger Ersatz der Arbeitgeber-Kosten liegt jedoch weiterhin nicht vor. Sie wollen die Corona-Kurzarbeit berechnen, für ihr Unternehmen mit ihren Mitarbeitern? Wir können Sie mit unserem Kurzarbeit-Berechnungstool dabei unterstützen bei der Einschätzung, wie viel % in etwa der tatsächliche Kostenersatz des AMS ausmacht.

Um die Corona-Kurzarbeit berechnen zu können, benötigen wir insbesondere die Lohnkonten ihrer Mitarbeiter seit Dezember 2019 (es sei denn, wir führen ohnedies die Lohnverrechnung für Sie durch).

Das Ergebnis des Berechnungstool mag in vielen Fällen für die neue Corona-Kurzarbeit sprechen. In den anderen Fällen sollten nochmals Alternativen überlegt werden.

Welche Alternativen gibt es zur Corona-Kurzarbeit?

  • Vermeiden von Überstunden/Mehrarbeit
  • Abbau von Zeitguthaben
  • „Lockerung“ von Gleitzeitmodellen
  • Vereinbarung von Urlaub
  • Vereinbarung der (befristeten) Reduktion der Arbeitszeit („normale“ Teilzeit)
  • Bildungsteilzeit: Teilzeit und gleichzeitig Weiterbildungsgeld vom AMS
  • Vereinbarung von unbezahltem Urlaub/Karenz, Bildungskarenz
  • Maßnahmen zur Verringerung des Personalstands (einvernehmliche Auflösungen, Kündigungen) – Achtung Frühwarnsystem einhalten

Übersicht: Wie Sie den Antrag für Corona-Kurzarbeit stellen!

Achtung: Der dargestellte Ablauf wurde abgeändert und wird offenbar nicht bundeseinheitlich gehandhabt. Bitte informieren Sie sich auf der Website des AMS!

Schritt 1
Information einholen bei AMS oder WKO (Landeskammer) oder Gewerkschaften; Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden, ansonsten mit Mitarbeitern
Schritt 2
Folgende Dokumente sind vom Arbeitgeber auszufüllen bzw. die dazugehörigen Vereinbarungen abzuschließen:
  1. Vom Arbeitgeber und Betriebsrat (bei Fehlen eines Betriebsrates: von sämtlichen betroffenen Arbeitnehmern) unterzeichnete „Sozialpartnervereinbarung – Betriebsvereinbarung“ oder „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“, noch ohne (!) Unterschrift der Sozialpartner
  2. AMS-Antragsformular (Corona)
  3. Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Folgemaßnahmen)
Schritt 3
Übermittlung dieser Dokumente durch den Arbeitgeber an das AMS (via eAMS-Konto oder per E-Mail). AMS informiert dann über Zustimmung/Ablehnung der Sozialpartner oder Beratungserfordernis.

Gerne können wir mit unserem innovativen Corona-Kurzarbeit Berechnungstool eine faktenbasierte Entscheidungsgrundlage für Sie liefern. Oder wenn Sie noch Fragen zum Corona-Kurzarbeit berechnen haben, wenden Sie sich entweder an Ihren persönlichen TPA Berater oder auch gerne an:

Bleiben Sie gesund!

TPA Video: Corona-Förderungen verbuchen & berechnen:
Steuerberater Robert Richter hat im Juni einen Webcast zur Berechnung der Corona-Förderungen für Unternehmer gehalten, den Sie hier einfach online nachsehen können:

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