Sind 90 % der Unternehmen bald von CSRD und CSDDD befreit? – Ein Blick auf das Omnibus-Update

Sind 90 % der Unternehmen bald von CSRD und CSDDD befreit? – Ein Blick auf das Omnibus-Update

Sind 90 % der Unternehmen bald von CSRD und CSDDD befreit? – Ein Blick auf das Omnibus-Update

Am 13.11.2025 hat sich das EU Parlament hinsichtlich Vereinfachungen der CSRD und CSDDD im Rahmen des Omnibus 1-Paketes geeinigt. Mit 382 Ja-Stimmen zu 249 Nein-Stimmen spricht sich das EU Parlament für regulatorische Änderungen aus.

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Welche Änderungen sollen nun hinsichtlich CSRD und EU-Taxonomie gelten?

Mit dem nun vorliegenden Omnibus-Paketbesteht die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und EU-Taxonomie-Verordnung nur mehr für Unternehmen mit mehr als 1.750 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro. Weiters soll die Anwendung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) deutlich vereinfacht werden und die sektorspezifischen Standards sollen freiwillig anwendbar sein. Für kleinere Unternehmen greift die Value Chain Cap, wonach sie keine über die freiwilligen Standards hinausgehende Informationen an Geschäftspartner weitergeben müssen.

Diese neuen Grenzen sind gemäß den aktuellen Plänen des EU-Parlaments auch für kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne anzuwenden.

90% der ursprünglich betroffenen Unternehmen, nicht mehr von der CSRD betroffen

Die Vereinfachungen führen dazu, dass rund 90 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen, nicht mehr von der CSRD betroffen sind.  

Welche Unternehmen sind von der CSDDD nach Omnibus-1 betroffen?

Die in der CSDDD normierten Sorgfaltspflichten sollen nunmehr für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro zur Anwendung kommen. Bisher war die gesamte Lieferkette von der CSDDD umfasst. Diese Pflicht wurde nun wesentlich reduziert. Innerhalb der EU sind das rund 1.300 Unternehmen, die von der CSDDD umfasst sein sollen.

Weiters sind Klimatransitionspläne nicht mehr verpflichtend vorzulegen.

Die Vereinfachungen sollen die Komplexität und den administrativen Aufwand der Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für kleinere Unternehmen stark reduzieren. Am 18.11.2025 beginnen die Trilogverhandlungen mit EU Kommission und EU Rat zu den beschriebenen Änderungen. Eine finale Abstimmung bleibt somit weiterhin ausständig, wird jedoch bis Jahresende avisiert.

Hinweis: eine finale Abstimmung noch vor Beginn der Jahresabschlusssaison 2025 ist jedenfalls wünschenswert, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu schaffen.  

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